Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

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Dann wirst du in Zukunft gar kein neues Auto mehr kaufen dürfen, kein Smartphone verwenden und kein Windows 10. Es ist traurig aber wahr, dass dem Anwender immer mehr die Kontrolle entzogen wird und der Hersteller in erster Linie Daten sammeln möchte.
Bei Tesla bist du ein Stück weit der ausgelagerte SW-Tester, auf der anderen Seite ist das ein sehr effizientes Vorgehen und du bist gleichzeitig auch Nutznießer durch ein Update welches dir eine verbesserte Funktionalität bringt. Du kannst dir immerhin die Release Notes des Updates anschauen und dann entscheiden ob du es durchführen möchtest - das finde ich fair.
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Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

Stefan_R
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Kellergeist2 hat geschrieben: Anders könnte es bei der Leistungssteigerung per OTA-Update aussehen.
Dies entspricht im Prinzip des Motor-Tunings bei Verbrennern und muss vom TÜV eingetragen werden.
Wenn Tesla es von sich aus per OTA anbietet, muss diese von den Behörden im Vorfeld genehmigt sein, da es Auswirkungen auf das Fahrverhalten und somit auf die Sicherheit hat.
Ist die Hardware (Antrieb, Reifen, Bremsen, ...) für die Leistungssteigerung ausreichend, so kann Tesla diese OTA freischalten.

Problematisch könnte es bei einer solchen Leistungssteigerung in Bezug auf Versicherung und Kraftfahrzeugsteuer werden, sofern die Leistung dort von Belang ist.
In DE ist die KFZ-Steuer bei Elektroautos jedoch nur von dem Gewicht des Fahrzeugs abhängig, somit ist es egal, wieviel kW der Motor leisten kann.
Die Versicherungen stufen die verschiedenen Modellvarianten in unterschiedliche Typenklassen ein (vgl. VW Golf TDI vs. VW Golf GTD vs. VW e-Golf).
Bekommt eine Modellvariante nun per OTA-Update eine Leistungssteigerung, dann heben die Versicherungen einfach die Typenklasse an, schon ist auch die Versicherungsprämie höher.
Ähnlich wäre es ja auch bei einer individuellen Leistungssteigerung. Diese muss man der Versicherung mitteilen, so dass sie dieses individuelle Fahrzeug neu einstufen kann.
In den Zulassungsbescheinigungen ist doch nur die maximale Dauerleistung erfasst. Wenn diese aber doch jetzt gleich bleibt trotz OTA Update mit Anhebung der kurzfristigen Spitzenleistung, dann müsste alles zulassungskonform sein, oder? Dadurch ändert sich ja auch nicht die Topspeed. Das Gaspedal-Tuning beim Verbrenner ist ja auch Gutachten- und Eintragungsfrei.

Grüße

Stefan.
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Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

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Wolpertinger94 hat geschrieben: Hallo,

mir persönlich wäre diese Sache viel zu Heiss.

Wenn bei einem Personenschaden die Staatsanwaltschaft
feststellt das durch ein OTA Update sich das Fahr-verhalten/eigenschaft
so verändert hat das die Typgenehmigung erloschen ist, bin ich erstmal Haftbar.

Weiß ich ob Tesla die Gehnehmigung erteilt bekommen hat?

Man muss als Besitzer schon Blind sein, oder ein solches "Gottvertrauen" haben,
wenn ständig Änderungen an meinem Fahrzeug vorgenommen werden/können.

Was bei manchen als Zukunft hochgepriesen wird, ist mir Persönlich zuwider.
Denn wenn ich nicht mehr selbst Herr über Mein Auto bin, sehe ich hier keinen Vorteil.

Gruss
Wie ist es dir dann möglich hier etwas zu schreiben?

Du bist nicht Herr über irgendetwas. Das ist eine glatte Fehleinschätzung.
Liebe Grüsse
Snuups

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Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

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Hallo,

"Wie ist es dir dann möglich hier etwas zu schreiben?"

weil ich in der Schule war,
und ich etwas Deutsch kann..

Gruss
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Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

LangeStrecke
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Wolpertinger94 hat geschrieben: Hallo,

mir persönlich wäre diese Sache viel zu Heiss.

Wenn bei einem Personenschaden die Staatsanwaltschaft
feststellt das durch ein OTA Update sich das Fahr-verhalten/eigenschaft
so verändert hat das die Typgenehmigung erloschen ist, bin ich erstmal Haftbar.

Weiß ich ob Tesla die Gehnehmigung erteilt bekommen hat?

Man muss als Besitzer schon Blind sein, oder ein solches "Gottvertrauen" haben,
wenn ständig Änderungen an meinem Fahrzeug vorgenommen werden/können.

Was bei manchen als Zukunft hochgepriesen wird, ist mir Persönlich zuwider.
Denn wenn ich nicht mehr selbst Herr über Mein Auto bin, sehe ich hier keinen Vorteil.

Gruss
Mal ganz neutral betrachtet werden seit Jahrzehnten Änderungen an allen Fahrzeugen im Rahmen von Service Aufenthalten gemacht. So wird beim Öl wechsel mal schnell geprüft welche Wartung laut Hersteller noch im Verborgenen gemacht werden soll. Meist wird dies ohne Nachfragen beim Kunden oder Mitteilung an den Kunden erfolgen. So die Übliche Praxis bei allen Herstellern. Was, wie wo gemacht wurde ist schwer bis gar nicht zu erfahren.
Software ist schnell upzudaten und man kann es einfacher dokumentieren und transparent gestalten.
So kann man sich die Änderungen durchlesen und selbst Beurteilen.
Große Rückruf Aktionen sind in den letzten Jahren in Mode gekommen, auch weil die Auto Presse etwas zu schreiben hat. Aber kleinere Veränderungen, die durchaus mal Sicherheitsrelevante Änderungen sein können haben alle Hersteller gerne bei der Inspektion mit gemacht. Somit ist es keine große Veränderung nun offiziell Software zu aktualisieren.
Welche der 50-150 Steuergeräte bei einem Verbrenner welche Software Version haben ist wohl eher schlecht oder nur streng geheim dokumentiert. Und was passiert wenn das Diagnose Gerät mit denen allen redet ist ein sehr gutes Geheimnis.

Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

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Hallo,

mit verborgenen Updates in der Werkstatt hast Du sicher recht.
Nur die Sache ist die, wenn ich hierüber nicht Informiert wurde,
bin ich Haftungstechnisch recht gut aus dem Schneider.

Bei einem Sofware Update OTA muss ich ja meine Zustimmung hierzu geben.
Also müsste ich auch Prüfen ob die neue Software freigegeben/getestet wurde.

Denn ab den Zeitpunkt meiner Einwilligung, bin ich mit im Boot.

Und aus diesem Grund möchte ich dies nicht.
Wie lange ich mich hier verwehren kann?

Gruss
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Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

Kellergeist2
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Wir haben hier in diesem Thread jetzt einige theoretische Möglichkeiten aufgezählt, bei denen es unter Umständen zulassungsrechtliche "Herausforderungen" geben könnte.

Einige dieser "Herausforderungen" erfordern eine Typengenehmigung seitens des Herstellers, bevor sie auf den Markt kommen dürfen.
Solche Fälle hatte es (zumindest bei Tesla) schon gegeben (Autopilot-Freischaltung beim Model 3) und gibt es aktuell auch noch (Enhanced Summon, Navigate on Autopilot) bzw. wird es in Zukunft auch noch geben (Full Self Driving).

Hier in diesem Thread wird aber auch über softwareseitige Änderungen geschrieben, bei denen der Fahrer die (alleinige?) Verantwortung tragen soll.
Welche Änderungen dieser Art hatte es denn bisher schon bei welchem Hersteller tatsächlich gegeben?
Wieviele Fahrer wurden aufgrund einer solchen Änderung in die Verantwortung gezogen?
War der Fahrer alleinverantwortlich oder haftete er zusammen mit dem Software-Hersteller?
Was waren die Konsequenzen für den Fahrer? Was waren die Konsequenzen für den Hersteller?

Ich kenne bisher nur einen Fall, bei dem durch ein Software-Update ein nachträglich ausgerolltes Feature in seinem Funktionsumfang wieder beschnitten wurde, und das ist der Tesla Autopilot, welcher nachträglich eine "Hand-am-Lenkrad-Erkennung", "Fahrersitz-Belegungs-Erkennung" sowie eine Beschränkung der maximalen seitlichen Beschleunigungswerte ("Fliehkräfte") erhalten hatte, die es vorher nicht gab.
In keinem dieser Fälle trug der Fahrer/Besitzer/Halter die Verantwortung für die Features des Softwareupdates.

Bei den ersten beiden Einschränkungen waren es zwar Fahrer, die durch die unsachgemäße Anwendung der Assistenzsysteme zu diesen (freiwilligen!) Maßnahmen verantwortlich waren.
Die letzte Maßnahme (Fliehkräfte) basiert auf einer Änderung der EU-Richtlinien, die Tesla aber nicht für alte Modelle hätte einführen müssen, da geänderte Vorschriften/Richtlinien/... immer nur für zukünftige Modelle verbindlich sind.
In einigen wenigen Fällen gibt es Übergangsfristen für Nachrüstungen des Altbestands der Fahrzeugflotte.
Gruß, Kellergeist2
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Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

chipwoman
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Snuups hat geschrieben:
Wolpertinger94 hat geschrieben: Hallo,
mir persönlich wäre diese Sache viel zu Heiss.
Wenn bei einem Personenschaden die Staatsanwaltschaft
feststellt das durch ein OTA Update sich das Fahr-verhalten/eigenschaft
so verändert hat das die Typgenehmigung erloschen ist, bin ich erstmal Haftbar.
Weiß ich ob Tesla die Gehnehmigung erteilt bekommen hat?
Man muss als Besitzer schon Blind sein, oder ein solches "Gottvertrauen" haben,
wenn ständig Änderungen an meinem Fahrzeug vorgenommen werden/können.
Was bei manchen als Zukunft hochgepriesen wird, ist mir Persönlich zuwider.
Denn wenn ich nicht mehr selbst Herr über Mein Auto bin, sehe ich hier keinen Vorteil.
Gruss
Wie ist es dir dann möglich hier etwas zu schreiben?
Du bist nicht Herr über irgendetwas. Das ist eine glatte Fehleinschätzung.
Welche Ausbildung qualifiziert eigentlich dich bei hochtechnischen Themen wie OTA Updates im Automotive Bereich mitzureden? Ein MINT/Elektrotechnik Studium + ein paar Jahre Praxiserfahrung wären da z.B. hinreichend um eine gewisse Grundkompetenz nachzuweisen.

P.S: Die Ausbildung für den Schweizer Nahverkehr soll aber nicht schlecht sein. ;)

Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

BED
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Wolpertinger94 hat geschrieben: mir persönlich wäre diese Sache viel zu Heiss.

Wenn bei einem Personenschaden die Staatsanwaltschaft
feststellt das durch ein OTA Update sich das Fahr-verhalten/eigenschaft
so verändert hat das die Typgenehmigung erloschen ist, bin ich erstmal Haftbar.

Weiß ich ob Tesla die Gehnehmigung erteilt bekommen hat?

Man muss als Besitzer schon Blind sein, oder ein solches "Gottvertrauen" haben,
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Was bei manchen als Zukunft hochgepriesen wird, ist mir Persönlich zuwider.
Denn wenn ich nicht mehr selbst Herr über Mein Auto bin, sehe ich hier keinen Vorteil.
Äh...was soll ich sagen.
Hattest Du an der Uni keine Rechtsvorlesung...also wenigstens im Grundstudium.
Kauf Dir mal ein BGB. Treu und Glauben greift immer wenn alles nix mehr hilft.
Weiß nicht, wie Du mit Deiner beschriebenen Einstellung heutzutage noch ruhig schlafen kannst ;)
Beim konkreten Fall wäre erstmal der Hersteller dran: Stichwort Produkthaftung
Bei der Zustimmungsklausel bei Tesla, die streng genommen gar keine ist, geht es um Sachmängelhaftung bzw. Dessen Ausschluss von DEINER Seite gegenüber Tesla. Also z.b. Dass Du Tesla nach dem FW Update nicht ankackst, wenn das schöne Rundtacho UI plötzlich durch ein modernes ersetzt wurde ...per OTA.
Und jetzt nicht lachen...bei den Ultrafanboys gab es deswegen damals böse Stimmen :lol:

Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

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chipwoman hat geschrieben:
Snuups hat geschrieben:
Wolpertinger94 hat geschrieben: Hallo,
mir persönlich wäre diese Sache viel zu Heiss.
Wenn bei einem Personenschaden die Staatsanwaltschaft
feststellt das durch ein OTA Update sich das Fahr-verhalten/eigenschaft
so verändert hat das die Typgenehmigung erloschen ist, bin ich erstmal Haftbar.
Weiß ich ob Tesla die Gehnehmigung erteilt bekommen hat?
Man muss als Besitzer schon Blind sein, oder ein solches "Gottvertrauen" haben,
wenn ständig Änderungen an meinem Fahrzeug vorgenommen werden/können.
Was bei manchen als Zukunft hochgepriesen wird, ist mir Persönlich zuwider.
Denn wenn ich nicht mehr selbst Herr über Mein Auto bin, sehe ich hier keinen Vorteil.
Gruss
Wie ist es dir dann möglich hier etwas zu schreiben?
Du bist nicht Herr über irgendetwas. Das ist eine glatte Fehleinschätzung.
Welche Ausbildung qualifiziert eigentlich dich bei hochtechnischen Themen wie OTA Updates im Automotive Bereich mitzureden? Ein MINT/Elektrotechnik Studium + ein paar Jahre Praxiserfahrung wären da z.B. hinreichend um eine gewisse Grundkompetenz nachzuweisen.

P.S: Die Ausbildung für den Schweizer Nahverkehr soll aber nicht schlecht sein. ;)
Das gebe ich doch gern zurück. Bei den Umfug der von permanent dir kommt kann da nicht viel sein.
Liebe Grüsse
Snuups

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