Der korrekte Schilderwald

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

StVO
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Gut, wenn "Quatsch" Dein Diskussionsniveau ist, dann bringt das hier nix. Weil eine Parkscheibenpflicht ist auf den Bildern nicht enthalten. Daher sehr gern: BTT
Zuletzt geändert von StVO am Sa 16. Mär 2019, 10:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: der korrekte Schilderwald

KleinerEisbaer
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Schilderdiskussion wurde hierhin verlagert.
Ich erinnere auch nochmal an einen freundlichen und respektvollen Umgang miteinander (!).
🦖 🥚

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

PapaCarlo
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StVO hat geschrieben: Gut, wenn "Quatsch" Dein Diskussionsniveau ist, dann bringt das hier nix. Weil eine Parkscheibenpflicht ist auf den Bildern nicht enthalten. Daher sehr gern: BTT
Na dann mach das Parkscheibenpflichtschild runter und fertig? Oder willst du nur klugsch...

Re: Der korrekte Schilderwald

StVO
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Ja, ich will nur klugsch... und habe absolut keine Ahnung von dem Thema.

§13 Abs. 2 StVO:
Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt

1. für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und,
2. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.


...fällt dir was auf?

Re: Der korrekte Schilderwald

KleinerEisbaer
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Schluss für heute
🦖 🥚

Re: Der korrekte Schilderwald

Dragoman
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@StVO: Ich sage dir einmal -- vermutlich auch für viele andere hier im Forum -- ein herzliches Danke für deine immer ebenso sachlichen wie fachkundigen Beiträge. Mit dem Unverständnis anderer muss man allerdings leider immer rechnen. Nimm es dir nicht zu Herzen!
e-Golf 300

Re: Der korrekte Schilderwald

StVO
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Sehr gern! Und keine Sorgen: Ich tummel mich seit vielen Jahren in verschiedenen Foren und kann mit "anderen Meinungen" ;-) umgehen.

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Helfried hat geschrieben: Bedeutet dieses Schild Parken verboten nachts oder eher tagsüber?

Von 7 bis 18 Uhr sei das Parken erlaubt laut Schild, aber wieso nicht in der Nacht? Meinen die das wirklich so?
Habt ihr in Deutschland keine sogenannten Kurzparkzonen?

Bild
Das ist eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot und zwar 24/7. In der angegebenen Zeit besteht eine Parkscheibenpflicht in den gekennzeichneten Flächen.
Außerhalb dieser Zeit gilt folgendes:

lfd.Nr. 64, Anlage 2 StVO
2. Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind.


Sofern die gekennzeichneten Flächen als weiße Parkflächenmarkierung (Markierungen sind Verkehrszeichen) ausgeführt ist, wäre außerhalb der angegebenen Zeiten das Parken in diesem Flächen ohne Parkscheibe bzw. Parkzeitbeschränkung erlaubt. Sofern die Kennzeichnung aber nur baulich ausgeführt ist (anderes Pflaster, Pflasterlinien), dann wäre das Halten bzw. Parken außerhalb der Zeiten dort verboten. Muss nicht zwingend so beabsichtigt sein, ergibt sich aber aus der VZ-Kombination.

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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DiLeGreen hat geschrieben: Es geht eben genau darum ob ein neues Parkschild mit Ergänzungen die alten Ergänzungen aufhebt, oder ob dafür eigentlich ein Pfeil nach rechts als Abschluss der alten Ergänzungen nötig wäre. Weiß das jemand?
Grundsätzlich beendet eine neue Anordnung die vorherige - sofern es sich um ähnliche Regelungen handelt, daher den ruhenden Verkehr betreffend.
Zwar gibt es in der Praxis gerade im Bereich der Haltverbote (vor allem auch der mobilen Haltverbote an Baustellen) oft "Verschachtelungen", per Definition sind diese aber unzulässig.

Dies ergibt sich auch aus den Anforderungen zur Reduzierung des Schilderwaldes. Dort wo man darauf verzichten kann, benötigt man nicht zwingend Anfang/Ende, Anfang/Ende usw. sondern es genügt Anfang, Anfang, Anfang. Allerdings sollte man, wenn das Anfangsschild einen Pfeil enthält auch ein entsprechendes Ende-Schild setzen - ansonsten genügen i.d.R. "pfeillose" Schilder.

Bei längeren Strecken wird jedoch eine Ausweisung des Endes immer empfohlen, da z.B. wendende Fahrzeuge*, oder solche, die aus Einmündungen kommen* sonst nichts von der vorherigen Regelung wissen. Zwar verlangt die Rechtsprechung um ruhenden Verkehr i.d.R. eine erhöhte Sorgfaltpflicht (Ausschau nach ggf. bestehenden Haltverboten oder Parkregelungen), aber das hat auch Grenzen.

*natürlich deren Fahrzeugführer.

Re: Der korrekte Schilderwald

mobafan
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Hierzustadt wurde das oben abgebildete VZ 290.1 (und 290.2) durch VZ314.1 (bzw. 314.2) ersetzt, weil man meinte, dass die bisherige Ausschilderung mit Zeichen 290.1 / .2 und Zusatzzeichen rechtsfehlerhaft sei. Als Zusatzzeichen ist eine Kombination aus 1053-31 mit Zeitangabe und 1020-32 montiert.
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