Volles Potenzial für autonomes fahren fahrzeug- oder personengebunden?

Volles Potenzial für autonomes fahren fahrzeug- oder personengebunden?

timk1337
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Hallo zusammen,

da ich mir in naher Zukunft das Model 3 zulegen werde und ich mit dem Gedanken spiele die "Vollversion" des Autopilots zuzukaufen, frage ich mich, ob das doch sehr kostspielige Extra dann auf das Model 3 oder auf mich als Person und Besitzer des Kontos gebunden ist.

Ich frage, da ich das Model 3 leasen werde und es nicht einsehe jetzt 6.000€ zu zahlen für meinen Leasingzeitraum und beim nächsten Tesla wieder das selbe -oder dann bestimmt sogar mehr-.zahlen müsste.

Wäre super wenn jemand ein bisschen besser in der Thematik drin ist und mir da weiterhelfen könnte.

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus!

~Tim
Tags: autopilot leasing model-3 tesla tesla-model-3
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Re: Volles Potenzial für autonomes fahren fahrzeug- oder personengebunden?

timk1337
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Ich konnte mittlerweile die Frage selber beantworten aber dachte ich schreib die Antwort trotzdem hier rein, falls jemand anders es ebenfalls interessieren sollte.

Nach Rücksprache mit einem Tesla-Mitarbeiter konnte er mir mitteilen, dass das kostenpflichtige Upgrade aktuell noch fahrzeuggebunden ist und nicht auf das Konto und somit auch nicht übertragbar auf nachfolgende Tesla-Wägen ist. Aber er meinte ebenfalls, dass genau das ein Thema sei und es sein könnte, dass sich das in Zukunft ändern könnte, was natürlich super wäre.

Thread kann somit geschlossen werden von meiner Seite aus :)

Re: Volles Potenzial für autonomes fahren fahrzeug- oder personengebunden?

bernd71
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Cool, dann verliert man die Funktion beim Verkauf des Autos und muss sich einen Tesla kaufen um das Geld dafür nicht ganz zu verlieren. Ganz neues Level von Kundenbindung.

Re: Volles Potenzial für autonomes fahren fahrzeug- oder personengebunden?

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Eine Software-Lizenz kann man verkaufen. Insofern hat man bei einer personengebundenen Lizenz alle Optionen offen; behalten oder mit Auto oder separat veräußern.

Re: Volles Potenzial für autonomes fahren fahrzeug- oder personengebunden?

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  • Berndte
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bernd71 hat geschrieben: Cool, dann verliert man die Funktion beim Verkauf des Autos und muss sich einen Tesla kaufen um das Geld dafür nicht ganz zu verlieren. Ganz neues Level von Kundenbindung.
Nein, man verliert die Funktion nicht. Das bleibt im Fahrzeug gespeichert und auch für den Käufer verwendbar.
Ob man den Kaufpreis beim Verkauf wieder reinbekommt ist wie immer so eine Sache... ist wie mit Sitzheizung und anderen Extras.
Es steigert den Wert des Fahrzeuges, wenn es einem Käufer wichtig ist.
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Re: Volles Potenzial für autonomes fahren fahrzeug- oder personengebunden?

Naheris
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Ihr schreibt aneinander vorbei, und habt beide Recht.
________________

Bernd71 hat erst einmal recht. Die Lizenz ist fahrzeuggebunden, nicht personengebunden. Verkauft man das Fahrzeug an wen auch immer, oder (ver)schrottet es, dann verschwindet die Lizenz mit dem Fahrzeug mit. Man muss sie für ein neues Fahrzeug erneut erwerben. Bei einer Lizenz für eine beliebige Software kann man die von einem Computer auf den nächsten mitnehmen. Man verkauft sie nicht mit dem Rechner mit und muss sie damit auch nicht verschrotten.
________________

Berndte hat aber auch recht. Tesla entfernt die Lizenz nicht bei Verkäufen zwischen Dritten. Sie entfernen sie nur, wenn sie das Fahrzeug zurück kaufen. Damit können sie den Wiederverkaufswert im Falle einer Neubestellung erhöhen und neue Verkäufe erzeugen (bilanztechnisch ein Vorteil). Für Privatverkäufe oder ein Verkauf an einen nicht-Tesla-Händler passiert nichts. Das ist was Berndte meint.

Man kann dazu jetzt stehen wie man will, ich halte es für absolut akzeptabel.

Das Problem war halt hier nur, dass sie die Software eben nicht entfernt haben bevor sie es an einen neuen geschäftlichen Käufer verkauft hatten. Der hat das dann weiter verkauft und dann wurde es deaktiviert. Ich kann mich jetzt nicht über US-Recht äußern, aber in Europa wäre das ziemlich sicher unzulässig, da das Geschäft zwischen zwei Vollkaufleuten stattfand. Tesla müsste die Funktion kostenlos wieder aktivieren. Ich nehme an genau das wird letztendlich auch in der USA passieren.

Ich bin ja eher Tesla-kritisch, aber das hier ist viel Wind um das bekannte kleine Chaos bei Tesla intern. Es passiert ja auch nicht bei jedem Auto, sondern sind Einzelfälle. Kaum der Rede wert.
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Re: Volles Potenzial für autonomes fahren fahrzeug- oder personengebunden?

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  • Berndte
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Wenn ich mein FSD-fähiges Fahrzeug an Tesla verkaufe, dann bekomme ich auch einen höheren Preis, als wenn es eben kein FSD hat.
Ist bei Tesla-Ankauf genauso wie bei Privatverkauf.

Wenn Tesla dann das FSD-Feature entfernt ist das doch egal.
Ist doch das gleiche, als wenn sie dann Fensterkurbeln einbauen. Ist ab dem Verkauf ihr Fahrzeug und daher egal.
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Re: Volles Potenzial für autonomes fahren fahrzeug- oder personengebunden?

Naheris
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Nicht unbedingt. Der Einkaufspreis durch Tesla von Dir wird ja nicht um den derzeitigen Kaufpreis von FSD hoch gehen, sondern nur um einen Teil davon. Nehmen wir jetzt mal 50% an (nur als Beispiel). Wenn Tesla jetzt weiß, dass 60% ihrer Käufer nachträglich FSD freischalten ist es sinnvoll das zu entfernen. Das ist vor allem dann Vorteilhaft, weil FSD nachträglich ja teurer ist als bei Neukauf. Zudem ist FSD wertvoller geworden, da der Preis angehoben wurde.

Zusätzlich dazu ist das Entfernen und erneute Freischalten bilanztechnisch ein eigener Verkauf der anders bilanziert werden kann, z.B. weniger Garantierückstellungen usw. Ein definitiver Vorteil ist, dass Tesla die bisher noch nicht realisierten Gewinne aufgrund des noch nicht komplett ausgelieferten FSD (sie haben da Rückstellungen) bei der Entfernung sofort realisieren kann (die Rückstellungen auflösen) und dann gleich obendrauf noch einen Teil des Neuverkaufs zu realisieren (erneut mit Rückstellungen, aber vermutlich weniger als 50%). Es dürfte also für Tesla einige Vorteile haben FSD zu entfernen und neu zu verkaufen.

Natürlich ist es reine Spekulation warum Tesla wann in welchem Land FSD entfernt. Sie tun es aber. Meine Vermutung warum sie das machen habe ich oben erklärt. Sie nutzen nur Bilanzierungsregelungen aus, aber das ist in diesem Fall aus meiner Sicht nicht einmal im Ansatz verwerflich sondern clever. Es ist zudem absolut legal und wenn es meiner Firma einen Vorteil bringen würde, würde ich das auch so machen.
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