Frage zur Förderung von jungen Gebrauchten
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Ich wollte evtl ein BEV mit Tageszulassung kaufen.
Nach BAFA muss ja folgendes erfüllt sein, dass er förderfähig ist.
- Zulassung ab November 19,
- weniger als 15tkm gelaufen,
- max 80% des Bruttoneuwagenpreis kosten.
Also BAFA Nettolistenpreis+ MwSt plus Bruttopreis der Sonderausstattung.
Meine Frage ist jetzt zum Herstelleranteil der Förderung um die 5000 Euro der BAFA zu bekommen.
Das Beispiel auf der BAFA Seite führt einen Nachlass von 2500 Euro seitens des Herstellers/ Händlers auf.
Meine Frage ist ob das wirklich ein fiktives Beispiel ist oder ich die 2500 Euro Nachlass auf der Rechnung haben muss um die 5000 Euro staatliche Förderung zu bekommen?
Nach BAFA muss ja folgendes erfüllt sein, dass er förderfähig ist.
- Zulassung ab November 19,
- weniger als 15tkm gelaufen,
- max 80% des Bruttoneuwagenpreis kosten.
Also BAFA Nettolistenpreis+ MwSt plus Bruttopreis der Sonderausstattung.
Meine Frage ist jetzt zum Herstelleranteil der Förderung um die 5000 Euro der BAFA zu bekommen.
Das Beispiel auf der BAFA Seite führt einen Nachlass von 2500 Euro seitens des Herstellers/ Händlers auf.
Meine Frage ist ob das wirklich ein fiktives Beispiel ist oder ich die 2500 Euro Nachlass auf der Rechnung haben muss um die 5000 Euro staatliche Förderung zu bekommen?
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Re: Frage zur Förderung von jungen Gebrauchten
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Hat schon jemand die Gebrauchtwagen Förderung durch?
Ich noch nicht, deswegen unter Vorbehalt:
Auf meiner Rechnung von VW Finance ist der Betrag auch nicht extra ausgewiesen, allerdings muss die Gesamtsumme zum ursprünglichen Listenpreis inkl Sonderausstattung minus Herstelleranteil passen. Hat VW bei mir ganz exakt berechnet. Das wurde auch nicht beanstandet.
Trotzdem erlebe ich die Förderung von Gebrauchtwagen als extrem trickreich. Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich das empfehlen kann.
Mein Antrag hängt jetzt an der Neuwagenrechnung und dem Nachweis durch die Prüforganisation. (für mich TÜV)
Ich noch nicht, deswegen unter Vorbehalt:
Auf meiner Rechnung von VW Finance ist der Betrag auch nicht extra ausgewiesen, allerdings muss die Gesamtsumme zum ursprünglichen Listenpreis inkl Sonderausstattung minus Herstelleranteil passen. Hat VW bei mir ganz exakt berechnet. Das wurde auch nicht beanstandet.
Trotzdem erlebe ich die Förderung von Gebrauchtwagen als extrem trickreich. Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich das empfehlen kann.
Mein Antrag hängt jetzt an der Neuwagenrechnung und dem Nachweis durch die Prüforganisation. (für mich TÜV)
Re: Frage zur Förderung von jungen Gebrauchten
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Ist auf deiner Rechnung ein Verweis fuer einen Nachlass?
Kannst du mir mal die Positionen auf deiner Rechnung sagen?
Reicht das also wenn ich Fahrzeugpreis von ca 32000 Euro auf der Rechnung habe und dazu das Neuwagenangebot vom Haendler ueber knapp 45000 Euro?
Klar, den Wisch wegen Laufleistung, Alter und sowas muss ich noch vom Tuev, Dekra oder aehnlichem abstempeln lassen.
Kannst du mir mal die Positionen auf deiner Rechnung sagen?
Reicht das also wenn ich Fahrzeugpreis von ca 32000 Euro auf der Rechnung habe und dazu das Neuwagenangebot vom Haendler ueber knapp 45000 Euro?
Klar, den Wisch wegen Laufleistung, Alter und sowas muss ich noch vom Tuev, Dekra oder aehnlichem abstempeln lassen.
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Re: Frage zur Förderung von jungen Gebrauchten
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Achtung! Ich vermute, dass sich die Regelungen im Herbst/Winter nach meinem Antrag geändert haben. (ohne Gewähr) Danke für den Hinweis von Eschborner s. o. !
(vermutlich ist das hier veraltet, bzw. gilt für Anträge vor dem Tag x):Ich denke, bis Neuwagen Angebote ist ein unklarer Begriff. Allerdings steht im https://www.bafa.de/SharedDocs/Download ... b_gwf.html
dass auch die Neuwagen Konfiguration als Nachweis anerkannt wird.
(Das Formular ist Stand heute noch verlinkt)
Vielleicht ist das schon wieder überholt? Mit Rechnung bzw Gutachten ist man mit Sicherheit besser abgesichert.
(vermutlich ist das hier veraltet, bzw. gilt für Anträge vor dem Tag x):Ich denke, bis Neuwagen Angebote ist ein unklarer Begriff. Allerdings steht im https://www.bafa.de/SharedDocs/Download ... b_gwf.html
dass auch die Neuwagen Konfiguration als Nachweis anerkannt wird.
(Das Formular ist Stand heute noch verlinkt)
Vielleicht ist das schon wieder überholt? Mit Rechnung bzw Gutachten ist man mit Sicherheit besser abgesichert.
Re: Gebrauchtkauf: Zoe mit Batterie
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https://efahrer.chip.de/e-wissen/eauto- ... erung_1039
Gebrauchte Elektroautos werden mit 5000 Euro gefördert, gebrauchte Plug-In-Hybride mit 3750 Euro. Die Gebrauchten dürfen nicht älter als 12 Monate und nicht mehr als 15.000 Kilometer gelaufen sein oder schon ein mal BAFA-Förderung erhalten haben.
Gebrauchte Elektroautos werden mit 5000 Euro gefördert, gebrauchte Plug-In-Hybride mit 3750 Euro. Die Gebrauchten dürfen nicht älter als 12 Monate und nicht mehr als 15.000 Kilometer gelaufen sein oder schon ein mal BAFA-Förderung erhalten haben.
Zoë Expérience R110 50 bleu / Komfort & Winter / Easy link 7" ohne Navi / Batteriemiete / ohne CCS / Bestellt 19.10. - ab Werk Flins/FR 2.11. - Ankunft Brühl 9.11. - beim Freundlichen 23.11.
Re: Frage zur Förderung von jungen Gebrauchten
Liebes Forum,
auch ich beschäftige mich aktuell mit dem Kauf eines (wohl jungen gebrauchten) E-Autos und versuche mich durch den Prämiendschungel zu kämpfen. Das ist leider gar nicht so einfach.
Wenn ich das richtig verstanden habe darf also ein junger Elektro Gebrauchtwagen nur 80% seines Brutto-Listenpreises minus Herstelleranteil (€ 2975 brutto) kosten. Darauf bekommt man dann noch die BAFA-Förderung von € 5000 wenn die anderen Kriterien (<12Monate, <15.000km, etc.) erfüllt sind.
Wenn man jetzt von einem 9 Monate alten E-Auto ausgeht, was mal knapp 30.000 gekostet hat bedeutet das: 24.000 (80%) - 2975 - 5000 = €16.025.
Korrekt?
auch ich beschäftige mich aktuell mit dem Kauf eines (wohl jungen gebrauchten) E-Autos und versuche mich durch den Prämiendschungel zu kämpfen. Das ist leider gar nicht so einfach.
Wenn ich das richtig verstanden habe darf also ein junger Elektro Gebrauchtwagen nur 80% seines Brutto-Listenpreises minus Herstelleranteil (€ 2975 brutto) kosten. Darauf bekommt man dann noch die BAFA-Förderung von € 5000 wenn die anderen Kriterien (<12Monate, <15.000km, etc.) erfüllt sind.
Wenn man jetzt von einem 9 Monate alten E-Auto ausgeht, was mal knapp 30.000 gekostet hat bedeutet das: 24.000 (80%) - 2975 - 5000 = €16.025.
Korrekt?
Re: Frage zur Förderung von jungen Gebrauchten
Meiner Meinung nach nicht ganz korrekt.
Zuerst ziehst du die 3000€ vom Neupreis ab, dann nimmst du 80% davon. Soviel darf das Fahrzeug max. gebraucht kosten. Die 5000€ Prämie gibt es dann obendrauf, spielen bei der Berechnung des max. Gebrauchtwagenpreises aber keine Rolle.
In deinem Beispiel also:
30.000€-3.000€ = 27.000€
27.000€ * 0,8 = 21.600€
D.h. zu zahlst max. 21.600€ für das Fahrzeug und beantragst anschließend die Gebrauchtwagenförderung. Nach langer Wartezeit bekommst du 5000€ überwiesen und hast effektiv "nur" 16.600€ bezahlt (natürlich nur wenn alle anderen Bedingungen auch erfüllt sind)
Zuerst ziehst du die 3000€ vom Neupreis ab, dann nimmst du 80% davon. Soviel darf das Fahrzeug max. gebraucht kosten. Die 5000€ Prämie gibt es dann obendrauf, spielen bei der Berechnung des max. Gebrauchtwagenpreises aber keine Rolle.
In deinem Beispiel also:
30.000€-3.000€ = 27.000€
27.000€ * 0,8 = 21.600€
D.h. zu zahlst max. 21.600€ für das Fahrzeug und beantragst anschließend die Gebrauchtwagenförderung. Nach langer Wartezeit bekommst du 5000€ überwiesen und hast effektiv "nur" 16.600€ bezahlt (natürlich nur wenn alle anderen Bedingungen auch erfüllt sind)
Re: Frage zur Förderung von jungen Gebrauchten
Ich hab jetzt nochmal das Beispiel im BAFA Merkblatt https://www.bafa.de/SharedDocs/Download ... =13683754 genommen. Da steht:
Um den maximal förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis für junge Gebrauchtfahrzeuge zu bestimmen, werden wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) angesetzt und der Bruttoherstelleranteil davon abgezogen. Der Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeugs darf maximal diesen Schwellenwert betragen.
Und da ist auch das Beispiel:
Bruttolistenpreis des Basismodells: 35.000 Euro
+ Sonderausstattung (brutto): 12.000 Euro
= Bruttogesamtfahrzeugpreis: 47.000 Euro
80 % des Bruttogesamtfahrzeugpreises: 37.600 Euro
- abzüglich Herstelleranteil (brutto): 2.975 Euro (entspricht 2.500 Euro netto)
= Schwellenwert (brutto) 34.625 Euro
Somit kommen doch erst die 80% und dann der Herstelleranteil. Finde das schon einen guten Deal.
Um den maximal förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis für junge Gebrauchtfahrzeuge zu bestimmen, werden wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) angesetzt und der Bruttoherstelleranteil davon abgezogen. Der Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeugs darf maximal diesen Schwellenwert betragen.
Und da ist auch das Beispiel:
Bruttolistenpreis des Basismodells: 35.000 Euro
+ Sonderausstattung (brutto): 12.000 Euro
= Bruttogesamtfahrzeugpreis: 47.000 Euro
80 % des Bruttogesamtfahrzeugpreises: 37.600 Euro
- abzüglich Herstelleranteil (brutto): 2.975 Euro (entspricht 2.500 Euro netto)
= Schwellenwert (brutto) 34.625 Euro
Somit kommen doch erst die 80% und dann der Herstelleranteil. Finde das schon einen guten Deal.

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