Bewilligungszeitraum abgelaufen - was nun?

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Bewilligungszeitraum abgelaufen - was nun?

USER_AVATAR
read
Hallo zusammen,
über die Suchfunktion habe ich zu dem Thema leider kaum was gefunden, und auch Google hat dazu nicht viel zu Tage gefördert. Daher stelle ich mal die Frage in die Runde:
Kann man den Antrag auf Umweltprämie nochmal neu stellen, wenn der Bewilligungszeitraum des alten Antrags abgelaufen ist?

Hintergrund:
Ich hatte im September 2019 einen Skoda Citigoe bestellt, der ursprünglich ende Januar 2020 geliefert werden sollte.
Daher habe ich dann auch direkt im Herbst den (zu dem Zeitpunkt noch zweistufigen) Bafa-Antrag gestellt.
Der wurde dann auch bewilligt, der Bewilligungszeitraum endet(e) am 12.08.2020.
Die Produktion des Wagens hat sich dann allerdings bis KW30 verzögert, mein Händler hatte mir aber versichert, dass die Zulassung noch vor dem 12.08. klappen sollte, also keine Verlängerung nötig sei (deshalb hatte ich keine beantragt, das muss dann ja auch begründet werden).

Das hat natürlich nicht geklappt, und jetzt kann der Wagen erst nächste Woche zugelassen werden - also nach Ende des Bewilligungszeitraums.
Hat irgendwer von euch die Erfahrung auch schon gemacht? Soll ich die Unterlagen dann trotzdem auf meinen alten Antrag hochladen und auf Kulanz hoffen, oder direkt nochmal einen neuen Antrag nach dem Einstufigen Verfahren stellen? (der Kaufpreis wurde sowieso angepasst mit einem zusätzlichen Nachlass, damit ich die erhöhte Prämie von 3.000 (6.000) € bekommen kann. Allerdings habe ich schon von 1-2 Fällen gelesen, wo der zweite Antrag dann als Dublette abgelehnt wurde.
Ich habe schon eine Anfrage per Mail an die Bafa gestellt, die wurde aber noch nicht beantwortet. Anrufen kann ich da leider erst am Dienstag wieder.

Ich mache mir jetzt etwas Sorgen, dass ich jetzt gar keine Prämie mehr bekomme, da man ja nicht zwei Mal für das gleiche Auto einen Antrag stellen darf (das muss man ja bei der Antragstellung auch anhaken, dass man das nicht macht). :(

Danke für eure Unterstützung.
mfg der Kevin

Skoda Citigoe IV Style
Anzeige

Re: Bewilligungszeitraum abgelaufen - was nun?

wilbert
  • Beiträge: 238
  • Registriert: Do 14. Mär 2013, 06:42
  • Hat sich bedankt: 14 Mal
  • Danke erhalten: 50 Mal
read
Aus dem zweistufigen Antragsverfahren wurde ein einstufen gemacht.

Der Antrag diente zur Prüfung der Förderbedingungen und Reservierung der Mittel.
Der zweite Antrag, auch Zahlantrag genannt, nach Zulassung gestellt, sorgte für die Zahlung.

Jetzt gibt es nur noch einen Antrag nach Zulassung, bei dem der Antrag geprüft und die Förderung gleich ausgezahlt wird.

Die am zweistufigen Verfahren teilgenommen haben, haben also als Vorteil für 9 Monate die Garantie der Auszahlung.


Der Antrag nach Zulassung des Fahrzeugs muss also in jedem Fall gestellt werden. Wenn jetzt der erste Antrag verfällt, verfällt der Vorteil der Mittelreservierung. Es gilt wie für alle, die bei Bestellung keinen Antrag mehr stellen mussten, dass der Antrag bei Zulassung geprüft und wenn ok und Mittel vorhanden, ausgezahlt wird.

Fazit: Nach Zulassung des Fahrzeugs einen neuen Antrag stellen und die aktuell geforderten Nachweise hochladen und den alten Antrag vergessen.

Re: Bewilligungszeitraum abgelaufen - was nun?

USER_AVATAR
read
Hallo @wilbert,

danke für die Erläuterung.
Das heißt aber ich sollte dann sicherheitshalber trotzdem warten, bis der alte Antrag komplett abgelaufen ist, oder?
Der Bewilligungszeitraum endet ja am 12.08. (=bis dahin müsste der Wagen für den "alten" Antrag zugelassen sein), die Unterlagen dürfen aber bis 12.09. nachgereicht werden. Bekommt man da nochmal eine Rückmeldung, dass der Antrag jetzt erloschen ist? Ich bekam ja auch eine elektronische Erinnerung, als das Ende des Bewilligungszeitraums kurz bevor stand.

Ich denke, ich werde am Dienstag trotzdem nochmal versuchen, die BAFA zu erreichen, nur um sicher zu gehen.
Fraglich ist auch, wie die das überhaupt hätten nachverfolgen wollen, wenn man einen zweiten Antrag stellt - zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung nach dem alten Verfahren gab es ja noch gar keine Fahrgestellnummer, das wurde ja nur an Hand der Auftragsbestätigung vom Hersteller gemacht?
Das ginge dann ja höchstens an Hand der Auftragsnummer in der Rechnung, oder nach dem Namen (ich weiß gar nicht, ob eine Person mehrere förderfähige Fahrzeuge auf sich zulassen dürfte)
mfg der Kevin

Skoda Citigoe IV Style

Re: Bewilligungszeitraum abgelaufen - was nun?

wilbert
  • Beiträge: 238
  • Registriert: Do 14. Mär 2013, 06:42
  • Hat sich bedankt: 14 Mal
  • Danke erhalten: 50 Mal
read
Ich bin in der gleichen Situation, Bestellung Juli 2019, Antragstellung nach zweistufigem Verfahren Anfang November und Bewilligungszeitraum Ende 12.08.2020. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums habe ich nicht beantragt. Eine Benachrichtigung habe ich auch nicht bekommen.

Daher gilt ab 12.08.2020 der Antrag als nicht gestellt. Statt des dort aufgeführten Verwendungsnachweis muss ich jetzt nach den neuen Förderbedingungen einen neuen Antrag stellen, der neu geprüft und bewilligt oder abgelehnt werden kann. Die Nachmeldungsfrist gilt nur, wenn das Anmeldedatum vor Ende des Bewilligungszeitraums liegt.

Da bei Dir ja auch der 12.8.2020 als Zeitraumende gilt, ändert warten nichts. Wenn die Fördermittel vorhanden sind, macht es keinen Unterschied, ob zweistufiges Antragsverfahren oder einstufiges. Aus meiner Sicht solltest Du sobald wie möglich die Rechung nach Zulassung einreichen, ob mit Bezug auf die Bewilligung vom November (Vorgangsnummer aus Bescheid) oder ohne sollte keinen Unterschied machen. Der neue Antrag muss die neuen Bedingungen (Herstelleranteil, Netto-Herstellerpreis identisch mit BaFa Liste, ich habe prüfen lassen, ob der sich seit 2019 geändert hat, war bei mir nicht der Fall).

Für den Fall, dass der erste Antrag noch nicht abgelaufen wäre, stellt die Vorgangsnummer aus dem Antrag die Verbindung her. Das passt auch zu den Parametern auf der Uploadseite. Bei Anträgen nach dem Stichtag ist der Parameter einzugeben, bei denen nach dem 18.02.2020 nicht.

Aus meiner Sicht (ich entwickle Software zur Abwicklung solcher Förderverfahren durch die Verwaltung, nein nicht für die BaFa, das Portal ist für Anwender völlig intransparent). Aber die FAQs sind aus meiner Sicht ok, es fehlt aber die jetzt häufiger auftretende konkrete Frage, die Du gestellt hast. (Mein Bewilligungszeitraum ist abgelaufen, kann ich einfach einen neuen Antrag nach neuem Verfahren stellen). Meine Antwort darauf ist JA.

Ja, eine Person kann mehrere Förderungen erhalten, wenn mehrere Fahrzeuge auf diese Person angemeldet werden. In den Förderbedingungen lese ich dazu keine Einschränkungen.

Ich habe mir nochmal die aktuell für das einstufige Verfahren gültigen Förderbedingungen durchgelesen, Hier die wichtigen Passagen:

https://www.bafa.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=5

- Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person als den Antragsteller zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden. Ein Dritter kann für die Antragstellung bevollmächtigt werden.

- Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs, welches erstmalig im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden.

- Die Antragstellung kann erst nach dem Erwerb (Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrages bzw. verbindliche Bestellung) erfolgen. Eine Auslieferung des Fahrzeugs oder die Erstzulassung können später durchgeführt werden.


Und aktuell als Erstantrag:

https://www.bafa.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=2

Schritt 1: AntragstellungEine Antragstellung ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich der erstgestellte Antrag maßgeblich ist und bearbeitet wird. Sollten Sie diesen ersten Antrag stornieren, wäre ein erneuter Antrag für dasselbe Fahrzeug als Dublette abzulehnen.

Mit Antragstellung müssen bereits folgende Unterlagen eingereicht werden: Kauf
•Rechnung
•Zulassungsbescheinigung Teil II

Schritt 2: Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben

Schritt 3: Eingangsbestätigung

Re: Bewilligungszeitraum abgelaufen - was nun?

USER_AVATAR
read
@wilbert
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich der erstgestellte Antrag maßgeblich ist und bearbeitet wird. Sollten Sie diesen ersten Antrag stornieren, wäre ein erneuter Antrag für dasselbe Fahrzeug als Dublette abzulehnen.
Und genau das was der Passus, der mich da verunsichert hat ;)
Deshalb wollte ich sichergehen, dass der alte Antrag verfällt und man einen neuen stellen darf.
Aber wie schon gesagt - woher will das Bafa wissen, dass es sich dabei um dasselbe Fahrzeug handelt, wenn bis jetzt noch gar keine Fahrgestellnummer angegeben war.
mfg der Kevin

Skoda Citigoe IV Style

Re: Bewilligungszeitraum abgelaufen - was nun?

wilbert
  • Beiträge: 238
  • Registriert: Do 14. Mär 2013, 06:42
  • Hat sich bedankt: 14 Mal
  • Danke erhalten: 50 Mal
read
Da steht "das selbe Fahrzeug". Da das Fahrzeug beim ersten Antrag in 2019 noch nicht existent war, kann der erste Antrag nach Zulassung diese Bedingung nicht erfüllen.

Was bleibt auch übrig, wenn wir die Förderung haben wollen, müssen wir den Antrag nach Zulassung stellen. Es ist nur die Frage, ob ich dabei auf den abgelaufenen Antrag verweise oder ob ich das lasse. Es spielt aber eigentlich keine Rolle, weil die bafa aus den Antragsdaten (Rechnung) die Beziehung selbst herleiten kann.

Gemeint ist hier von der bafa der Fall, dass man einen Antrag für ein Fahrzeug nach Zulassung stellt, diesen storniert und dann wieder einen Antrag für das selbe Fahrzeug stellt. Weil man zum Beispiel einen Fehler auf der Rechnung entdeckt hat. In dem Fall darf man nicht stornieren sondern muss die geänderten Belege zum ersten Antrag hochladen.

Re: Bewilligungszeitraum abgelaufen - was nun?

USER_AVATAR
read
Ja, so wie du das beschreibst macht das mehr Sinn. Mal schauen, ob ich am Dienstag jemanden telefonisch erreiche. Ansonsten würde ich vermutlich "ehrlich" sein und beim zweiten Antrag eine kurze Notiz dazupacken und die Situation erklären.
mfg der Kevin

Skoda Citigoe IV Style

Re: Bewilligungszeitraum abgelaufen - was nun?

USER_AVATAR
read
So, bin dann heute nach 2 1/2 Stunden Warteschleife endlich mal bei der BaFa-Hotline durchgekommen. Der Herr am Telefon sagte mir dann, dass ich ja noch einen Monat Zeit hätte, die Unterlagen einzureichen. Als ich ihn dann darauf hinwies, dass die Zulassung aber aj trotzdem vor dem Stichtag erfolgen muss, meinte er dann, dass ich am besten eine Fristverlängerung beantragen soll, obwohl der Bewilligungszeitraum bereits abgelaufen ist (das ginge wohl trotzdem noch).
Dazu sollte ich mir vom Händler eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen, wann das Fahrzeug voraussichtlich zugelassen wird, und das dann bei der Bafa einreichen als Begründung für die Fristverlängerung.
Da ich eigentlich damit rechne, dass die Zulassung diese oder spätestens Anfang nächster Woche erfolgt, habe ich jetzt erstmal meinen Händler angeschrieben und ihm die Sachlage erklärt. Wenn er jetzt auch bestätigt, dass das Fahrzeug in den nächsten Tagen zugelassen wird, dann macht es vermutlich eher Sinn, die Zulassungsunterlagen abzuwarten und das dann direkt bei der BaFa einzureichen.
Denn wenn die mit der Bearbeitung der Anträge auf Fristverlängerung genau so schnell sind wie mit den eigentlichen Umweltbonusanträgen, dann bekomme ich die Fristverlängerung vermutlich erst, wenn die verlängerte Frist schon wieder abgelaufen ist :roll:
mfg der Kevin

Skoda Citigoe IV Style

Re: Bewilligungszeitraum abgelaufen - was nun?

wilbert
  • Beiträge: 238
  • Registriert: Do 14. Mär 2013, 06:42
  • Hat sich bedankt: 14 Mal
  • Danke erhalten: 50 Mal
read
Die Antworten machen auf mich keinen kompetenten Eindruck. Mein Fahrzeug wird hoffentlich heute zugelassen, morgen Abend habe ich die Papiere und gehe das dann in der Praxis durch.

Re: Bewilligungszeitraum abgelaufen - was nun?

USER_AVATAR
read
Ja, das dachte ich mir auch - BaFa-Webseite sagt ja eindeutig:
Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist nur im Ausnahmefall möglich. Voraussetzung ist, dass Sie die Verlängerung schriftlich vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragen und dass Fördermittel zur Verfügung stehen.
Trotzdem sagt der Mitarbeiter jetzt, dass man die Verlängerung auch nachträglich noch beantragen könnte.
Als ich ihm mein Problem geschildert habe, dass meine Zulassung ja erst nach dem Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen könnte, meinte er auch erst, das sei ja kein Problem, ich hätte ja noch bis September Zeit. Bis ich ihn dann darauf hinwies, dass das ja nur für die Einreichung der Unterlagen gilt - der Zulassungstermin muss aber trotzdem vor dem Stichtag liegen.
Ich denke mal die sind da einfach so überlastet, dass da irgendwelche Leute hingesetzt werden, die nicht so viel Ahnung haben, Hauptsache irgendwie die Anfragen abarbeiten.

Dann heißt es vermutlich Daumen drücken, dass man bei der Kontrolle der eingereichten Unterlagen auf eine(n) kulante(n) Mitarbeiter/in trifft.
mfg der Kevin

Skoda Citigoe IV Style
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Elektroauto Förderung“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag