Innovationsprämie bei Reimport

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: Innovationsprämie bei Reimport

hfriedri
  • Beiträge: 5
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Ich bin auch fassungslos, wie wenig da offensichtlich bekannt ist. Ich habe noch mal mit dem Autohaus gesprochen. Sie wollten jetzt noch mal schauen, was man machen kann, damit das alles korrekt nachvollziehbar und der Form entsprechend ist. Ich möchte es möglichst direkt korrekt einreichen. Dass man erst mal selbst Experte werden muss hatte ich nicht erwartet. Es ist wohl einfach etwas blauäugig zu glauben, dass in Autohäusern Experten sitzen. ;-)
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Re: Innovationsprämie bei Reimport

stefan191
  • Beiträge: 13
  • Registriert: Sa 7. Nov 2020, 20:19
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Ich hatte dazu auch eine Frage. Interessiere mich für einen plug in hybrid der als re import über einen deutschen händler verkauft wird. Der händler wirbt mit der bafa prämie. Diese soll 3750 euro betragen, weil das auto im Ausland schon mal kurz zugelassen wurde. Ist ja oft gängige Praxis bei import Fahrzeugen. Im deutschen Fahrzeugschein steht davon natürlich nix. Aber dennoch soll diese prämie so durchgehen. Hat damit schon jemand Erfahrung? Das auto gilt dann wohl als Gebrauchtwagen wofür im Ausland noch keine Prämie gezahlt wurde. Ist das so?

Re: Innovationsprämie bei Reimport

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Sehr interessant überlege such zwei Autos als Reimport zu kaufen.

Wenn du schlauer bist würde ich mich über eine Antwort freuen.
Citigo IV blau und silber

Re: Innovationsprämie bei Reimport

GeraldM
  • Beiträge: 4
  • Registriert: Sa 27. Feb 2021, 19:52
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Hallo, ich hätte auch noch eine Frage zum Kauf im EU-Ausland. Ich habe einen VW E-Up bei einem VW-Händler in den Niederlanden gefunden. Der Wagen ist noch nicht zugelassen. Allerdings ist der Händler lediglich bereit, folgende Rechnung auszustellen:

E-Up Nettopreis 20.000,-
- Rabatt 2.500,-
Lieferkosten 200,-

Gesamt 17.700,-

Wenn ich mir die Förderrichtlinie ansehe, sind alle inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere liegt der Preis klar mindestens 3000,- Euro unter dem BAFA-Listenpreis (22.605,-).

In formeller Hinsicht erfüllt die Rechnung die Voraussetzungen aber nicht, da der Herstelleranteil nicht wie vorgeschrieben ausgewiesen wird:

- Es wird nicht der Nettopreis ohne Extras genannt. Aber auch mit Extras ist der Preis niedrig genug. (Die Extras haben einen Preis von etwa 1.000 Euro.)
- Der ausgewiesene Rabatt beträgt 2.500,- Euro und nicht 3000,- Euro.
- Der Rabatt wird nicht "Herstelleranteil" genannt.

Da der Händler die Rechnung nicht anders ausstellen möchte, frage ich mich, ob die BAFA auch so den Herstelleranteil anerkennt. Ziffer 4 Spiegelstrich 5 der Bekanntmachung der Richtlinie vom 21.10.2020 verlangt, dass der Nettokaufpreis des Basismodells für den Endkunden um mindestens den Herstelleranteil am Umweltbonus, also 3000 Euro, gemindert wird. Die davor gültige Fassung hat noch darauf abgestellt, dass die Differenz zum BAFA-Preis mindestens 3000,- Euro beträgt. Das Merkblatt scheint immer noch auf die Differenz zum BAFA-Preis abzustellen. Nach Ziffer 5.1 muss der Eigenbetrag des Herstellers "deutlich und nachvollziehbar" ausgewiesen sein, damit der Antragsteller ihn "selbständig prüfen" kann. Außerdem müssen Nettokaufpreis und Sonderausstattungen getrennt ausgewiesen werden. Aber welche Bedeutung hat das, wenn auch der Nettokaufpreis mit Sonderausstattung mehr als 3000 Euro unter dem BAFA-Preis liegt?

Gibt es noch weitere Erfahrungen damit, wie die BAFA solche Fälle behandelt, insbesondere nach dem 21.10.2020? Könnte es Sinn machen, die BAFA-Hotline anzurufen und nachzufragen? Bei meinen Versuchen war bislang allerdings immer besetzt...

Re: Innovationsprämie bei Reimport

Eschborner
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Die Schwierigkeit beim Re import ist doch, dass die Fahrzeuge eine Kurzzeit Zulassung im Ausland hatten und so als Gebrauchtwagen, da zweit Zulassung, nur beantragt werden können. Weiterhin musst DU dann nachweisen wie viele Zulassungen es im Ausland hab. Die deutsche Zulassungsstelle wird dir das nicht bestätigen. Den Ärger mit beibringen von Unterlagen einer ausländischen Zulassungsstelle möchte ich nicht haben.

Re: Innovationsprämie bei Reimport

GeraldM
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In meinem Fall hätte der Wagen noch keine Zulassung. Ich würde ihn direkt beim niederländischen Händler als Neuwagen kaufen. Der Händler würde das auch bestätigen.

Re: Innovationsprämie bei Reimport

electrified001
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GeraldM hat geschrieben: In meinem Fall hätte der Wagen noch keine Zulassung. Ich würde ihn direkt beim niederländischen Händler als Neuwagen kaufen. Der Händler würde das auch bestätigen.
Mich würde interessieren ob du das Auto dort gekauft hast und dir die Innovationsprämie ausgezahlt wurde.

Re: Innovationsprämie bei Reimport

Kato
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weiss jemand wo ich die benötigte Unterlagen für Bafa Förderung für auslands gekaufte e-Autos anfördern kann? es ist so geschrieben: aus dem ZBII aus Belgien kann mann nicht auslesen, bzw. die Behörde können es nicht, wieviele Halter waren es vorher.

Re: Innovationsprämie bei Reimport

GeraldM
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Habe nicht gekauft, da mir die Sache zu unsicher war.

Re: Innovationsprämie bei Reimport

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Hallo zusammen.
Leider sind in dem Thread nur die Fragen :)

Ich habe aber auch eine Frage. Wenn ein Fahrzeug aus nicht-EU Ausland importiert wird, gibt es die Chance der Prämie?
Das Fahrzeug ist ein Gebrauchtwagen, obwohl alle andere Voraussetzungen erfüllt sind, klappt es wahrscheinlich nicht wegen nicht-EU Ausland.
Kann man vielleicht in dem Fall mit einer Neuwagen-Prämie rechnen?
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