Welcher Nettopreis ist ausschlaggebend für die Förderung?

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Welcher Nettopreis ist ausschlaggebend für die Förderung?

tschuering
  • Beiträge: 2
  • Registriert: Mo 15. Jun 2020, 16:54
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Hallo zusammen,

ich gehe davon aus, daß meine Frage bestimmt schon gestellt wurde. Leider werde ich mit der Suche aber nicht fündig.
Bei meiner Neubestellung würde ich bei Hinzufügen eines weiteres Extras die Grenze von 40.000€ Nettolistenpreis überschreiten.

Deswegen nun meine Frage:
Welcher Nettopreis gilt für die Höhe der BAFA-Förderung?

Der Nettolistenpreis aus der BAFA-Liste? Auch wenn mein Fahrzeug teurer wird?
Der tatsächliche Nettolistenpreis?
oder der rabattierte Nettopreis?

Und zu guter letzt: Gehören die Überführungskosten mit zum Nettolistenpreis oder haben diese mit der Förderung nichts zu tun und laufen separat?

Vielen Dank,
Thorsten
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Re: Welcher Nettopreis ist ausschlaggebend für die Förderung?

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  • manv8
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Hallo.

Der Netto-Kaufpreis ist der in der Rechnung ausgewiesene Listenpreis des Basismodells ( also keine MwSt, keine Zusatzausstattung oder Rabatte einrechnen - auch keine höhere Ausstattungslinie heranziehen ).

Auch die Überführungskosten haben nichts mit dem Nettolistenpreis zu tun - ist eine extra Position.

Gruß.
e-Up! 2020, bestellt 22.10.2019 - produziert KW30 in 2020 ( 24.07.2020 ) EZ 11.08.2020

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