Rückwirkende Förderung bei VW

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Re: Rückwirkende Förderung bei VW

mickk
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2stromer hat geschrieben: Demnach gilt die Reihenfolge:
1. Rechnung (mit zunächst nur 2.000,- Umweltbonus) zahlen, damit
2. Fahrzeugbrief für Zulassung versendet wird. Dann
3. Antrag bei VW (ist wohl das ominöse Formblatt). Nach Bestätigung (und hoffentlich Auszahlung ;) ) der 1.160 EUR erfolgt dann
4. Antrag bei BAFA.
Kann man so machen, aber nur wenn es genau so passiert wie von dir beschrieben, nämlich mit einem "Antrag" auf Auszahlung bei VW.

Alternativ streckt der Händler den Betrag vor (Überweisung auf das Bankkonto des Kunden nötig, danach unterzeichnen beide die Bestätigung der Auszahlung für VW). Der Händler erhält den Betrag dann mit diesen Unterlagen nachträglich von VW erstattet. So war es bei mir.

Wenn der Händler allerdings wirklich das ominöse Standard-Formular von VW verwendet, ist die von mir geschilderte Lösung die einzig richtige. Denn darin bestätigt der Kunde dem Händler, dass er den erhöhten Herstelleranteil schon bekommen hat - ein bloßer "Antrag auf Auszahlung" ist das gerade nicht. Und eine solche Bestätigung würde ich nicht abgeben, ohne den Betrag tatsächlich schon erhalten zu haben, das Risiko wäre mir zu groß.
https://www.google.com/search?q=vw+h%C3 ... +insolvent
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Re: Rückwirkende Förderung bei VW

Krumelur
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Hallo,

ich habe endlich Nachricht von meinem Händler bekommen zu meinem mii. Dieser wurde am 1.11.2019 bestellt.
Nun habe ich folgende aktualisierte Kostenaufstellung bekommen:

22.654,12 EUR UPE incl. 16% MwSt.
- 2.718,49 EUR 12% Nachlass
- 2.380,00 EUR Elektrobonus Herstelleranteil
= 17.555,63 EUR
+ 750,00 EUR Bereitstellungskosten
--------------------------------------------------------------------
= 18.305,63 EUR Gesamtpreis incl. 16% MwSt.

Davon gehen dann laut Händler €6.000 Förderung weg und das Auto kostet mich nun €12.305.

Das bedeutet, Seat erhöht den Herstelleranteil nicht von €2.000 auf €3.000.
Dieser Anteil sei an das Bestelldatum gebunden und November 2019 seien es eben nur €2.000 gewesen.

Die Voraussetzung für die Förderung sind gegeben, da der ausgewiesene Nachlass größer als €3.000 netto ist.

Aber ist das denn nun korrekt? Oder genauer gefragt: hat Seat bei jemand den Anteil erhöht? Ich möchte nur gerne, dass bei allen Käufern nach denselben Regeln gespielt wird.

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

SvenKarlsruhe
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Ich warte derzeit auf das Schreiben von VW Financial Service, in dem die Höhe der Rabatte für die BAFA nachgewiesen wird.
Ist Seat Leasing mit Anzahlung 2000 Euro.
Interessant wird es dann, falls jemand keinen zusätzlichen Rabatt bekommen hat und unter 3480 liegt (ist das so korrekt? 3000 Euro plus derzeit 16% muss als Rabatt da stehen?).

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

smarty79
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Krumelur hat geschrieben:Das bedeutet, Seat erhöht den Herstelleranteil nicht von €2.000 auf €3.000.
Dieser Anteil sei an das Bestelldatum gebunden und November 2019 seien es eben nur €2.000 gewesen.

Die Voraussetzung für die Förderung sind gegeben, da der ausgewiesene Nachlass größer als €3.000 netto ist.

Aber ist das denn nun korrekt? Oder genauer gefragt: hat Seat bei jemand den Anteil erhöht? Ich möchte nur gerne, dass bei allen Käufern nach denselben Regeln gespielt wird.
Bisher scheint sich Seat konsequent so zu verhalten. Vielleicht haben die als ausländischer Hersteller bei der Zusage der Erhöhung nicht mit am Tisch gesessen.

Bei Kauf wie in Deiner Rechnung gezeigt kein Thema. Beim Leasing dagegen evtl. schon.
e-Up! style am 02.07.20 in WOB abgeholt.
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