Strom vom (öffentlichen) Arbeitgeber über Schuko-Außensteckdose

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Strom vom (öffentlichen) Arbeitgeber über Schuko-Außensteckdose

bahnfahrer
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Hallo!

mein öfentlicher Arbeitegber (das Bundesland NRW) hat Parkplätze und normale Schuko-Außensteckdosen. In Zusammenarbeit mit dem Hausmeister habe ich es getestet: Ich kann so parken, dass ich an einer Außensteckdose laden könnte.

Der Arbeitgeber hat mir nun mitgeteilt, dass der Strom nicht für eine private Geschäfte genutzt werden dürfe. Ein Möglichkeit, den so genutzten Strom abzurechnen und dem Nutzer in Rechnung zu stellen, sei noch nicht geschaffen.

Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen:

1. Muss der Arbeitgeber (hier das Bundesland) dabei irgendwelche Vorgaben erfüllen? - Lizenz zum Stromverkauf an Private? irgendwelche Preisaufschläge für die Abrechnung?

2. Wäre eine pauschale Vereinbarung rechtlich möglich, bei der ich meinen geschätzten Verbrauch mit - sagen wir - 30 Ct. multipliziere und entsprechend zahle?

3. Gibt es irgendeine Fördermöglichkeit für die Abgabe von Strom für eAutos durch den Arbeitgeber?

Ich fahre einen Plug-In-Hybrid, bei dem der Akku nur für die Hinfahrt reicht und würde mich daher sehr freuen, wenn ich auch rein elektrisch zurück fahren könnte.


Beste Grüße,
bahnfahrer.
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Re: Strom vom (öffentlichen) Arbeitgeber über Schuko-Außensteckdose

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bahnfahrer hat geschrieben:
3. Gibt es irgendeine Fördermöglichkeit für die Abgabe von Strom für eAutos durch den Arbeitgeber?
Der AG darf dem AN den Strom kostenlos überlassen, ohne das dies Lohnsteuerrechtliche Konsequenzen hat; eigentlich ist es ein geldwerter Vorteil
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: Strom vom (öffentlichen) Arbeitgeber über Schuko-Außensteckdose

Misterdublex
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Nach meiner Kenntnis gibt es einen Ministerialerlass (welches Ministerium weiß ich nicht), dass Bediensteten-E-Autos während der Dienstzeit im NRW kostenlos Strom erhalten können.

Ich kann dies leider nicht nutzen, da es bei uns Strom nur an Stellplätzen gibt, die nur für Dienst-Kfz ausgewiesen sind.
11/2017 bis 10/2023: VW E-Golf300 als Zweitfahrzeug, mit AHK (Heckträger) von Bosstow nachgerüstet,
08/2018 bis 09/2021: Smart Ed 451,
11/2021 bis heute: VW e-Up Aktiv als Erstfahrzeug,
11/2023 bis heute: Skoda Enyaq iV50 als Zweitfahrzeug.

Re: Strom vom (öffentlichen) Arbeitgeber über Schuko-Außensteckdose

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Da war doch noch etwas wegen des geldwerten Vorteiles, richtig, da müssten die bereits vorhandenen Regelungen dazu beachtet werden. Ansonsten dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Strom schon überlassen. Wie das dann in den einzelnen Betrieben genau gehandhabt wird, auch unter dem Aspekt einer gerechten Behandlung aller Arbeitnehmer dabei ist wohl von den Betrieben auszuarbeiten, eventuell zusammen mit dem Betriebsrat.

Editiert:
Ladestrom vom Arbeitgeber wird nicht als geldwerter Vorteil bewertet. Einiges dazu steht hier:
https://www.energieloesung.de/steuerfre ... ektroautos
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Vectrix VX1, 2009; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023

Re: Strom vom (öffentlichen) Arbeitgeber über Schuko-Außensteckdose

bahnfahrer
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@Fridgeir und @bm3: Danke für den Hinweis darauf, dass der kostenlose Strombezug zum eAuto-Laden nicht versteuert werden muss. Googlen hat ergeben: § 3 Nr. 46 EStG.

@Misterdublex: Vielen Dank für den Hinweis auf einen Minstererlass. Das klingt ja phantastisch. Hast Du eine Idee, wie ich den Erlass finden könnte? unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_validat ... =1&x=0&y=0 habe ich ihn nicht gefunden.

Hmm.. hier ( http://www.derenergieblog.de/alle-theme ... s-gedacht/ ) steht, dass es Probleme mit der Stromsteuer (die unabhängig davon anfalle, ob der Strom kostenlos abgegeben wird) gäbe. Ist das noch aktuell?

Edit:
Wenn ich das richtig verstehe, ist der Betriebsrat / Personalrat auf jeden Fall zu beteiligen ( § 87 Abs.1 Ziff.10 BetrVG, https://www.energieagentur.rlp.de/filea ... de_Wyl.pdf ).

Wie das mit der Stromsteuer und der EEG-Umlage ist, habe ich nicht auf anhieb verstanden aus https://www.energieagentur.rlp.de/filea ... de_Wyl.pdf - Kann da jemand etwas zu sagen? - Da der Betrieb ohnehin Strom verbraucht als Letztverbraucher, nehme ich an, dass sowohl EEG-Umlage als auch die Stromsteuer ohnehin abgeführt wird. Ist es richtig, dass dies damit kein Problem darstellt?

Re: Strom vom (öffentlichen) Arbeitgeber über Schuko-Außensteckdose

bahnfahrer
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Habe inzwischen einen Diskussionsfaden gefunden, der sich mit einem ähnlichen Thema beschäftigt. Demnach ist keine Registrierung als EVU notwendig: viewtopic.php?f=105&t=40156&start=180

Ich werde dann mal versuchen, die Frage zu kären, ob das Land NRW seinen Behördenmitarbeitern Ladestrom verschenken darf/soll.

Re: Strom vom (öffentlichen) Arbeitgeber über Schuko-Außensteckdose

Misterdublex
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@bahnfahrer:
Rein theoretisch verschenkt das Land NRW seinen Bediensteten schon Strom. Steht ja in den von mir zitierten Erlass, muss mal wen bei uns im Haus fragen, der das wissen könnte. (Bin nämlich drauf angesprochen worden, warum ich den Erlass nicht zum Laden nutze)

Hinweis:
Bereits seit 2013 gibt es einen vergleichbaren Erlass für Bedienstete des Verteidigungressorts auf Bundesebene.
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Re: Strom vom (öffentlichen) Arbeitgeber über Schuko-Außensteckdose

bahnfahrer
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Misterdublex hat geschrieben: @bahnfahrer:
Rein theoretisch verschenkt das Land NRW seinen Bediensteten schon Strom. Steht ja in den von mir zitierten Erlass, muss mal wen bei uns im Haus fragen, der das wissen könnte. (Bin nämlich drauf angesprochen worden, warum ich den Erlass nicht zum Laden nutze)
So eben habe ich mit jemandem aus dem gesprochen. Er sagt: einen solchen Erlass gäbe es in NRW nicht :-(
Misterdublex hat geschrieben: Hinweis:
Bereits seit 2013 gibt es einen vergleichbaren Erlass für Bedienstete des Verteidigungressorts auf Bundesebene.
Es wäre super, wenn ich den bekommen könnte - vielleicht würde sich NRW dann auch trauen, so einen zu erlassen.

Beste Grüße,
bahnfahrer.

Re: Strom vom (öffentlichen) Arbeitgeber über Schuko-Außensteckdose

Misterdublex
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Den aus dem Verteidigungsministerium habe ich leider nicht mehr, da ich die Dienststelle gewechselt hatte. 🙁
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Re: Strom vom (öffentlichen) Arbeitgeber über Schuko-Außensteckdose

bahnfahrer
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Inzwischen habe ich eine Verfügung des Finanzministeriums NRW "Richtlinien über die Haltung und Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kraftfahrzeugrichtlinien - KfzR) vom 5. März 1999 (SMBl.NW.20024); Beschaffung von Elektro-Pkw" vom 30.10.2017, Aktenzeichen B 2716 – 1.4.8 – IV A 3.

Demnach kann Ladestrom an Mitarbeiter verkauft werden und zwar zu 0,30 Euro pro KWh oder 2 € bzw 6 € pro Ladevorgang für Plug-In-Hybrid- bzw. reine Elektroautos.
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