BAFA-Frage

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

BAFA-Frage

USER_AVATAR
  • Mad
  • Beiträge: 247
  • Registriert: Mo 22. Aug 2016, 11:25
  • Hat sich bedankt: 41 Mal
  • Danke erhalten: 67 Mal
read
Hallöchen,

angenommen man findet beim Händler vor Ort ein sofort verfügbares Elektroauto und möchte sich das kaufen.

Wie läuft das dann mit dem BAFA-Antrag?
Muss man mit der Zulassung vom Fahrzeug warten bis der Zuwendungsbescheid da ist, oder ist das egal, man kann das Auto kaufen und auf sich zulassen und den BAFA-Antrag auch danach noch stellen?

Danke & Gruß


Martin
Rhöner mit Smart EQ
Anzeige

Re: BAFA-Frage

IngoHu
  • Beiträge: 95
  • Registriert: Mo 9. Okt 2017, 20:38
  • Wohnort: Neustadt (Weinstraße)
  • Hat sich bedankt: 25 Mal
  • Danke erhalten: 18 Mal
read
Moin!

Die BAFA-Förderung kann man auch nach dem Kauf beantragen. Allerdings nur bei Neukauf und mit Erstzulassung auf den Antragsteller. Also keine Händlerzulassung/Tageszulassung. Dann gilt das Fahrzeug als gebraucht.

Die Voraussetzungen und der Ablauf sind auf der Webseite der BAFA gut dokumentiert. Allerdings dauert es immer bis zu ein paar Wochen, bis ein Schritt vom Amt bearbeitet wurde und es weiter gehen kann. Dazu gibt es aber auch einen Thread hier in diesem Unterforum.

Gruß
Ingo
seit 05/2018 Renault ZOE, R90, 41 kWh
AntwortenAntworten

Zurück zu „Elektroauto Förderung“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag