steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos
AntwortenAntworten Options Options Arrow

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
Volt hat geschrieben:Grund:
Bei dem Gesetz ging es darum, dass die
private Nutzungsversteuerung höher ausfiel als bei einem vergleichbaren verbrennen.
Dieser Nachteil ist bei einem gebrauchten bei Abrechnung nach Fahrtenbuch nicht zu erkennen, oder?
Stefan

PS:
Anders bei der 1 Prozent Regel. Hier gilt immer.....
Dem würde ich widersprechen; der Abzug wurde aus steuerpolitischen Gründen gewährt; der Gesetzestext lässt hier definitiv Interpretationsspielraum; auch bei einem Gebrauchten wird der Akku mit bezahlt, nur nicht mehr in der ursprünglichen Höhe, daher halte ich eine Teilkürzung für Durchsetzbar.

Letztlich wird der Privatanteil, der mit ohne ohne Kürzung ermittelt wird, von untergeordneter Bedeutung sein.

Schließe ich richtig aus Deinen Worten, dass Du Betriebsprüfer bist?
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto
Anzeige

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
fridgeS3 hat geschrieben:....., dass Du Betriebsprüfer bist?
Leider nein, wäre bestimmt interessanter als mein Job.
Aber wenn es zu einem Rechtsstreit kommen würde und es ist nicht klar geregelt, so schauen sich die Richter die Intention zu dem Gesetz an.
Bei einem Jahreswagen kann ein 5/6 Abzug nicht mehr richtig sein. Der Preis wurde von den Gesetzen des freien Marktes reguliert. Es wurde bewusst ein gebrauchter gekauft und bewusst die Fahrtenbuchmethode gewählt. Ich sehe da eher einen Vorteil zum verbrenner.
Daher meine Meinung: kein Abzug.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
Ich habe gerade nochmal meinen Kommentar zu der gesetzlichen Regelung gelesen, der gibt nichts überraschendes her sondern verweist auf das BMF-Schreiben.

Dieses ist in meinen Augen grottenschlecht formuliert. Für die pauschale Kürzung wird auf das Jahr der Anschaffung bzw. Erstzulassung abgestellt. Die Kürzung wird jedes Jahr um 50 EUR, beginnend ab 2013 mit 500€ pro kWh, reduziert.

Wird ein Auto dieses Jahr angeschafft, beträgt der pauschale Kürzungsbetrag nur noch 300€. Das wird dem "Ganzen" nicht im geringsten gerecht. Vermutlich hat sich die Bundesregierung damals gedacht, dass die Batteriepreise deutlicher fallen, ich werde mir mal später die Gesetzesbegründung dazu anschauen.

Bei der Durchsicht der Kürzungstabelle ist mir aber eine Idee gekommen, die, wie ich finde, dem Gebrauchtwagenkauf durchaus gerecht wird.

Sagen wir mal, die pauschale Kürzung ist auf 10 Jahre "abschreibbar" oder noch besser auf den Garantiezeitraum der Batterie im Jahr der Anschaffung, dann ergäbe sich ein "fairer" Kürzungsbetrag, der in meinen Augen zum Einen die Logik der Kürzungsregelung entspricht und zum Anderen dem Werteverzehr gerecht wird.

bei meinem Beispiel Anschaffung 5/2012 betrug der Kürzungsbetrag 500€/kWh, macht bei 16 kWh 8.000€. Batteriegarantie 8 Jahre würde eine Reduzierung der Batteriekürzung von 1000€ pro Jahr aus machen. D.h. 5/2017 wären die AHK um 4.000€ für die Afa zu kürzen.

Ich bin mir sicher, mit dieser Rechnung würde ich den Prüfer überzeugen.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
fridgeS3 hat geschrieben:Ich bin mir sicher, mit dieser Rechnung würde ich den Prüfer überzeugen.
Glaube ich nicht.
Aber der Prüfer ist auch nur ein Mensch.
Wenn er nichts anderes findet bestimmt.
Bei der Kürzung der Batteriekosten ging es um die 1 Prozent Regel. Das andere wurde bestimmt angebastelt.
Es ging um den steuerlichen Nachteil welcher beim gebrauchten nach Fahrtenbuch nicht mehr gegeben ist.
Stefan

PS:
Der Abzug war und ist viel zu gering.
Ich müßte meinen eigentlich aus der Firma nehmen, zumal dort jetzt kostenlos geladen werden darf.
So habe ich derzeit noch 1 Prozent von ? Euro Listenpreis von damals minus Batterie, Plus Arbeitsweg als geldwerten Vorteil. Hm.
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
da das Thema, was wir hier zuvor disktutiert haben, ziemlich neu ist, habe ich mal mit der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin Kontakt aufgenommen. Die dort sich zuständig fühlende Mitarbeiterin war angesichts meiner Frage erst einmal überfordert und wollte mich zurückrufen.

Der Rückruf kam heute, viel schneller, als ich damit rechnete. Zu meiner großen Überraschung erklärte sie mir, dass das Gesetz angewendet werden soll/kann/muss.

Sprich der §6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG.

Das verblüfft mich doch sehr, aber gut, werde ich dann wohl in Zukunft so machen, halte ich aber für grundlegend falsch (vom Sinn her betrachtet nicht von der Formulierung).

Wenn ich also einen gebrauchten E-Pkw kaufe, der im Mai 2012 erstzugelassen wurde und einen 16kWh Akku hat, dann kann ich 500€ x 16 = 8.000€ für den Eigenverbrauch abziehen. Habe ich 8.000 € für das Auto bezahlt, entfällt bei der Fahrtenbuchmethode genau 0€ von der Afa für private Zwecke an. So schreibt es das Gesetz.

Man beachte:

1. Bei der 1%-Methode ist das nicht so, da dort stark pauschalisiert wird
2. Jeder Finanzbeamte dazu eine eigene Meinung haben wird
3. die Auskunft, die mir oben gegeben wurde, nicht rechtsverbindlich ist
4. es handelt sich um einen (Diskussions-)Ansatz

Ich werde mal noch einen befreundeten Betriebsprüfer auf diese Frage ansetzen.

@Guy ist damit Deine Frage beantwortet?
Zuletzt geändert von Fridgeir am Mi 24. Mai 2017, 16:02, insgesamt 1-mal geändert.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
fridgeS3 hat geschrieben:Sprich der §6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG.
Da steht:
"Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen; bei der privaten Nutzung von Fahrzeugen mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge), oder von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, ist der Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge um die darin enthaltenen Kosten des Batteriesystems im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs wie folgt zu mindern: für bis zum 31. Dezember 2013 angeschaffte Kraftfahrzeuge um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität, dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 50 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität; die Minderung pro Kraftfahrzeug beträgt höchstens 10 000 Euro; dieser Höchstbetrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 500 Euro."

Ich gehe mal davon aus, Ihr habt Euch gegenseitig nicht verstanden.
Da geht es um die 1 Prozent Regel.
Ruf noch einmal an und spreche über Satz 3 und lass dir die Antwort schriftlich geben.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
Dein Zitat ist zwar richtig und meine Gesetzesangabe ungenau, ich meinte den Satz 3 und nicht Satz 2. Denn es ging um die Fahrtenbuchmethode.

Und nein, wir haben uns völlig richtig verstanden, wenngleich das ein schwieriges Thema ist.

Sorry, mein Fehler, ich habe meine Gesetzesangabe berichtigt. Ich brauche da nicht anzurufen, denn es wird keine schriftliche Bestätigung geben.

Möchte man vom Finanzamt etwas verbindlich wissen, kann man einen kostenpflichtigen Antrag auf verbindliche Auskunft stellen. Diese ist aufwändig, weil die eigene Rechtsauffassung entsprechend dargelegt werden muss.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
  • Waxel
  • Beiträge: 1
  • Registriert: Mi 31. Mai 2017, 22:37
read
Hallo zusammen,

zur Versteuerung eines E-Dienstwagens hätte ich eine Frage, für die ich bisher leider noch nirgendwo eine Antwort gefunden habe:

Ich plane meinen nächsten Dienstwagen, der mir vom AG auch zur privaten Nutzung überlassen wird, als reines Elektroauto. :mrgreen:
Zur Ermittlung des Geldwerten Vorteils setze ich mal die 1% Regel voraus. Für mich wäre es interessant zu wissen, ob der für diese Berechnung notwendige Bruttolistenpreis abzüglich der E-Fahrzeug-Förderung von 4.000,- Euro gerechnet wird oder ohne.
Als Beispiel:
Das Fahrzeug kostet gem. Liste 35.000 Euro (inkl. Batterie). Abzgl. der Förderung durch Bund und Industrie komme ich auf 31.000 Euro.
Was muß ich jetzt für die 1% bzw. km-Pauschale berücksichtigen. Die 35.000€ oder die 31.000€? :?:
Daß ich davon nochmal die Akkupauschale abziehen kann (2017: kWh x 300,-€) ist mir bewußt.

Ich danke Euch im voraus.

Schöne Grüße,
Axel

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
Waxel hat geschrieben: Für mich wäre es interessant zu wissen, ob der für diese Berechnung notwendige Bruttolistenpreis abzüglich der E-Fahrzeug-Förderung von 4.000,- Euro gerechnet wird oder ohne.
....
Was muß ich jetzt für die 1% bzw. km-Pauschale berücksichtigen. Die 35.000€ oder die 31.000€? :?:
Guten Morgen Axel,

Die Antwort ist einfach, für die 1%-Methode gilt der Bruttolistenneupreis, in deinem Beispiel wären das dann 35.000€.

Bei der 1%-Methode handelt es sich um eine stark pauschalisierte Berechnungsgrundlage, die dabei entstehenden Ungenauigkeiten sind vom BFH mehrmals bestätigt worden.

Würdest du die Fahrtenbuchmethode wählen, muss die Förderung die Anschaffungskosten mindern und somit Dir zu Gute kommen.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
Hallo, ich bin neu hier und überlege zurzeit einen Plug-in-hybrid zu kaufen. Als Freiberufler interessiert mich auch die steuerliche Seite. Wie weiße ich dem FA die Stromkosten nach? Brauche ich dazu zwingend einen weiteren Zähler? Welche Anforderungen gelten für den? Schließlich könnte ich ja auch andere Geräte an die Steckdose anschließen? Gibt es dazu irgend welche Richtlinien, habe mit Google nichts gefunden.
Alle PNs werden ungelesen gelöscht.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Elektroauto Förderung“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag