Gekürzte BAFA-Förderung bei Leasingdauer unter 24 Monaten - gilt ab 16.11.2020

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Re: Gekürzte BAFA-Förderung bei Leasingdauer unter 24 Monaten - gilt ab 16.11.2020

el'fan
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Pipsko hat geschrieben:Wie viele es vermutet und gedacht haben betrifft die Novellierung mit der Leasingstaffelung nur Neuanträge die ab dem 16.11.2020 gestellt werden.

Dies wurde mir telefonisch vom BAFA so bestätigt. Anträge die vor dem 16.11. gestellt werden, werden weiterhin nach der zu dem Zeitpunkt gültigen Regelung bewertet.

Somit bekommen Leasingfahrzeuge mit weniger als 24 Monaten Leasingzeit auch die volle Förderung.
Gab's früher keine Verkürzung? Wenn ich aktueller Leasingsvertrag vom Anfang 2020 wechsele, soll ich Bafa nicht zurückzahlen?
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Re: Gekürzte BAFA-Förderung bei Leasingdauer unter 24 Monaten - gilt ab 16.11.2020

timmer1701
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  • Registriert: Di 17. Aug 2021, 11:43
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Hallo Zusammen,

wie schaut es aus wenn der Antrag im Oktober 2020 gestellt worden ist? Nun möchte ich den Leasingvertrag nach 12 Monaten beenden, muss ich dem BAFA die Prämie anteilig zurückzahlen oder gilt der Stichtag der Antragstellung ab 16.11.20 für die Mindestleasinglaufzeit?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
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