Wintertipps von MG

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DeCe
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Auf der News-Seite von MG werden Tipps für Elektroautofahrer gegeben, die vielleicht einige interessieren werden und sicherlich zur Diskussion anregen. Der Artikel ist zwar schon vom Dezember 2021, dürfte jedoch trotzdem gerade aktuell sein.

https://news.mgmotor.eu/de/mg-wintertip ... utofahrer/
MG Marvel R - Luxury / Prism Blue / Black - bestellt 03/22 -> Rechnung am 28.09.22 erhalten -> Übernahme am 12.10.22 - Firmware R18 -> 18.07.23 - Firmware R23 -> 02.11.23 - Firmware R24
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Re: Wintertipps von MG

Tom77
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Na da hat ja MG einen rausgehauen... :roll:
MG Marvel R - Luxury / Prism Blue / Schwarz bestellt am 10.01.2022 - vereinbarter Liefertermin 6.6.2022 - übernommen am 17.06.2022

Re: Wintertipps von MG

Zp3o
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@Tom77
Wie meinst du das?
Immer wenn ich mich hier so im Forum Rum lese, scheinen sehr viele das grundlegende nicht zu verstehen.

Re: Wintertipps von MG

DeCe
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@Zp3o

Überall liest man, dass der Akku nach Möglichkeit nur bis auf 80% geladen werden soll. In dem Artikel steht jedoch beispielsweise:
Versuchen Sie beim Laden mit Wechselstrom (normales/langsames Laden) immer, den Akku zu 100 % aufzuladen.
Es sind noch weitere Punkte die wenig Sinn machen.
MG Marvel R - Luxury / Prism Blue / Black - bestellt 03/22 -> Rechnung am 28.09.22 erhalten -> Übernahme am 12.10.22 - Firmware R18 -> 18.07.23 - Firmware R23 -> 02.11.23 - Firmware R24

Re: Wintertipps von MG

Zp3o
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Trifft auf die Hälfte der MG Modelle ja nicht zu, da LFP Akku und daher unbedingt Mal auf 100 geladen werden sollte... Und wenn man wie bei dem Artikel mit der Reichweite zu kämpfen hat, darf man selbstverständlich den Akku auf 100 voll laden, wenn man die Reichweite benötigt.

Re: Wintertipps von MG

Tom77
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Zp3o hat geschrieben: @Tom77
Wie meinst du das?
Immer wenn ich mich hier so im Forum Rum lese, scheinen sehr viele das grundlegende nicht zu verstehen.
Es mag sicher sein das manchem Neuling in der E-Mobilität nicht bewusst ist das die Reichweite bei kalten Temperaturen schrumpf.
Soweit geh ich ja mit das man hier ein wenig Aufklärungsarbeit leistet.

Aber "Stellen Sie das Fahrzeug so oft wie möglich in einer Garage ab" lässt mir schon die Stirn ein wenig runzeln.
Das hätte ich früher mit dem Verbrenner im Winter auch gemacht, wenn denn eine Garage zur Verfügung steht.
Und ich bin mir sicher das hätte jeder andere, speziell ohne Standheizung auch gemacht...

Oder "...schalten sie die Klimaanlage aus um die Reichweite zu erhöhen"
Müsste man mal versuchen wie lange es geht bis die Scheiben so beschlagen sind das man nichts mehr sieht.

"Nutzen sie so viele Gelegenheiten wie möglich, um die Batterie zu erwärmen, z.B. durch Schnellladen (DC,Gleichstrom)..."
Ist man auf Langstrecke unterwegs, muss man eh Schnellladen.
Wenn sie danach nicht schon geladen wäre, würde man vielleicht durch die Erwärmung mal eine ordentliche Ladeleistung sehen! :lol:
Ob das nur zu Gunsten der Leistung auf den alltäglichen Strecken Sinn macht muss jeder selbst entscheiden.

Meiner Meinung nach ist das Ganze zwar sicherlich gut gedacht, der tatsächliche praktische Nutzen aber eher gering.
MG Marvel R - Luxury / Prism Blue / Schwarz bestellt am 10.01.2022 - vereinbarter Liefertermin 6.6.2022 - übernommen am 17.06.2022

Re: Wintertipps von MG

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Naja mit den Garagen ist das heute eher so eine Sache, die sind eher mit allem anderen Unrat vollgemüllt und die Autos stehen alle auf der Straße.
Besonders in Eigenheimsiedlungen zu beobachten, wo kein Geld für einen Keller da war und das Dachgeschoss auch komplett zum wohnen ausgebaut wurde. Wenn da mal einer die Garagenordnungen der einzelnen Gemeinden durchsetzen würde, dann gäbe es sicher einen Aufstand 🙄

Re: Wintertipps von MG

Kenuvis
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@Xpower: du meinst sicher die Stellplatzsatzung, nicht die Garagenverordnung. 😉 Viele Gemeinden habe jedoch keine Stellplatzsatzung, weil sie sich dann ja auch selbst daran halten müssten. Und Stellplätze können auch im öffentlichen verkehrsraum nachgewiesen werden, in sofern sie öffentlich-rechtlich gesichert sind. Aber das kann dann ja jede Gemeinde in der Satzung selbst bestimmen. Die eigentliche Frage ist, was die Leute dann mit ihrer "Garage" machen. Und solange sie darin keine Aufenthaltsräume haben, kann es baurechtlich auch keine Einsprüche geben - hierbei aber bitte die entsprechenden aktuellen Landesbauordnungen genau lesen.

Zurück zum eigentlichen Thema. Eine allgemeine Information über das Verhalten im Winter mit den Autos ist nie verkehrt - auch wenn nicht immer alle Tipps von allen angewandt werden können. Ich z.B. habe keine Garage und kann max. 15 min ohne Lüftung fahren, ehe ich nichts mehr sehe.
Man ist halt vom Verbrenner ganz schön verwöhnt, der Abwärme ohne Ende produziert hat.
MG ZS EV Max. Lux., Software R19, Bestell am 17.02., unverbindlicher Liefertermin 31.08., Zulassung 13.10., Übergabe 21.10.

Re: Wintertipps von MG

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Bei uns in Sachsen gibt es die Sächsische Garagenverordnung - SächsGaVO 🤪

Ist ein Bau oder ein Stellplatz als solcher konzipiert, muss er auch so genutzt werden. Besonders, wenn dies in der Baugenehmigung so festgehalten ist. Aber auch wenn die Garage oder Carport ohne Genehmigung errichtet werden dürfen, ist nur die Nutzung aus diesem Zweck zulässig. Denn die Genehmigungsfreiheit ist an die Nutzung als Garage gebunden.

Muss eine Baugenehmigung eingeholt werden, hängt die erlaubte Nutzung des Baus von den Bestimmungen in dieser ab. Ist eine Nutzung als Garage oder Stellplatz definiert, kann eine Zweckentfremdung zu Bußgeldern oder im schlimmsten Fall zu einer Abrissanordnung führen.

Re: Wintertipps von MG

Kenuvis
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Hier werden verschiedene Dinge vermischt, aber das führt für diesen thread zu weit. Daher geb ich dir einfach recht und sage nichts mehr dazu.
MG ZS EV Max. Lux., Software R19, Bestell am 17.02., unverbindlicher Liefertermin 31.08., Zulassung 13.10., Übergabe 21.10.
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