Renault Bank: Ihr Batteriemietvertrag (Verlängerung)
Re: Renault Bank: Ihr Batteriemietvertrag (Verlängerung)
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Ich nicht. Bolt oder M3 gehen in den Bereich Erstwagen, das ist für mich unabhängig vom Zoe, der angeschafft wurde, ohne Langstrecken übernehmen zu müssen.tommy_z hat geschrieben:Bzgl. Fahrzeugwechsel warte ich zunächst mal ab, was aus Model 3 und Bolt so wird.
Der Zoe wird irgendwann durch einen anderen Zweitwagen ersetzt. Das ist bloß so eine Sache - wenn es da eine Auswahl an echten Alternativen gibt, wird man den Zoe auch schlecht los werden. Dann wird die Frage sein, was das geringere Übel ist - den großen Wertverlust beim Zoe realisieren oder ihn deswegen noch weiter fahren und die Akkumiete weiter zahlen.
Wenn Renault die Miete senkt oder beim neuen Akku (weil der alte defekt ist) den auch zum Kauf anbietet, würde das die Entscheidung vereinfachen.
Bzgl Kaufakku aus GB - das ist mir zu kompliziert. Ich möchte das über einen regulären Weg in Deutschland abgewickelt sehen und mich nicht noch mit der Renault Bank rumschlagen müssen, weil die mich garantiert nicht aus dem Vertrag lassen. Das sollen andere ausfechten.
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Wenn Du tatsächlich einen Akku in UK kaufen kannst und Dein Mietvertrag ausläuft wird es sicher kein großes Problem sein den Vertrag zu kündigen und den Renault Akku ausbauen zu lassen. Nach deutschen Recht werden sie den Zwangsvertrag sicher nicht durchsetzen können. Da schon Twizys und Kangoos aufgetaucht sind, die ohne Akku zum verkauf angeboten werden muß es einen Weg geben.
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Re: Renault Bank: Ihr Batteriemietvertrag (Verlängerung)
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Re: Renault Bank: Ihr Batteriemietvertrag (Verlängerung)
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Renault könnte auch einfach den Vertrag beenden nach einer bestimmten Gesamtlaufzeit und euch den Akku übertragen - dann ist es Eigentum und euer Problem.
Ist ja bei meiner Leaf Kaufbatterie nicht anders.
Garantie drauf - danach: bye
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Re: Renault Bank: Ihr Batteriemietvertrag (Verlängerung)
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Nein, nicht bye, sondern Nissan bietet Dir die Erneuerung zum recht attraktiven Preis an.
Wobei Dein Akku ja vielleicht noch ein paar Jahre gut ist und danach willst Du auch keine 24kWh mehr haben. Wäre von daher schon nett, wenn sie Dir auch den 30kWh Akku bei der Erneuerung anböten.
Bei Renault würde es mir reichen, wenn sie mir den alten Akku für 6400€ (GB Preis) minus 1000€ für jedes Nutzungsjahr anböten und 10 Jahre eine gesicherte Ersatzteilversorgung nach Auslauf des Modells, Akkuerneuerung für 5000 wie beim Leaf.
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Sehe ich auch so. Ich glaube, @wp-qwertz hat das ja auch nicht ganz ernst gemeint.Karlsson hat geschrieben:Bzgl Kaufakku aus GB - das ist mir zu kompliziert.
Wenn ich in dem Fall erst noch mit der Rechtsabteilung von Renault streiten müsste, ob ich das darf - dann habe ich wohl das verkehrte Auto. Wenn der Autohersteller mir "Spaß am {elektrisch} fahren" austreibt, statt es mir zu ermöglichen, dann muss er sich seine Kundschaft wo anders suchen.
Diese Alternativensuche kann auch was kosten, so altruistisch / elektrophil bin ich durchaus, solange der "Spaß" keine 85.000 EUR + X kostet. Es muss halt ein realistisches Angebot sein, das nicht nur das CO2-Flottenverbrauchsinteresse des Herstellers befriedigt.
Beste Grüße, Thomas
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Re: Renault Bank: Ihr Batteriemietvertrag (Verlängerung)
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ja, ich habe es eigentlich nicht ganz ernst gemeint - und doch: in jeder ironie steckt ein stückchen wahrheit drin 
auf einen rechtstreit habe ich auch keine lust - aber eigentlich müsste das gehen. ist ja mein auto und "ihr" akku ist ja dan draußen...

auf einen rechtstreit habe ich auch keine lust - aber eigentlich müsste das gehen. ist ja mein auto und "ihr" akku ist ja dan draußen...
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Das würde ich auch annehmen wollen. Wenn man aber die Allgemeine Batterie-Mietbedingungen liest, könnte man schon meinen, dass Renault in diesem Fall noch mitreden will. Wenn ich keinen Mietvertrag mehr mit der Renault-Bank habe, dürfen sie mir die Auflade-Möglichkeit sperren, oder habe ich da was falsch verstandenwp-qwertz hat geschrieben:ja, ich habe es eigentlich nicht ganz ernst gemeint - und doch: in jeder ironie steckt ein stückchen wahrheit drin
auf einen rechtstreit habe ich auch keine lust - aber eigentlich müsste das gehen. ist ja mein auto und "ihr" akku ist ja dan draußen...

Allgemeine Batterie-Mietbedingungen (Ausschnitte)
MDV1492/4-0613 / 01.07.2013 / 17.01.26
VI. Flexibilität des Vertragsverhältnisses, Vertragsanpassung, Vertragsverlängerung
2. Der Mietvertrag kann nicht mehr verlängert werden, wenn die der Konditionierung zugrunde gelegte maximal mögliche Gesamtlaufleistung von 200.000 km erreicht ist. Die Vermieterin bietet in einem solchen Fall die Möglichkeit des Abschlusses eines neuen Batteriemietvertrages an.
XVI. Folgen der Beendigung der Leistungserbringung durch die Vermieterin
Die Vermieterin darf die Leistung über die Batterie einstellen, sobald die Kündigung des Mietvertrages aus von den Mietern zu vertretenden Gründen wirksam wird bzw. der Mietvertrag durch Zeitablauf beendet wird. Im Falle der vorzeitigen Kündigung wird die Vermieterin die Auflademöglichkeit der Batterie sperren und die Sperre mit 14-tägiger Frist vorher ankündigen. Die Androhung kann auch zusammen mit der Kündigung erfolgen. Die Vermieterin ist in diesem Fall berechtigt, die Stromversorgung des Elektrofahrzeugs über die Batterie zu unterbrechen bzw. zu sperren. Die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs bleibt hiervon unberührt.
XVIII. Vorzeitige Vertragsbeendigung durch Kündigung des Batteriemietvertrages
1. Ein ordentliches Kündigungsrecht ist während der vereinbarten Mietzeit ausgeschlossen.
XX. Regelungen zum Ende des Batteriemietverhältnisses
8. Die Vermieterin ist berechtigt, zur Erhärtung ihrer Ansprüche die Auflademöglichkeit der Batterie gem. Abschnitt XVI. der obigen Mietbedingungen zu sperren, so dass durch diese das Elektrofahrzeug nicht mehr mit Batteriestrom versorgt und angetrieben werden kann.
Beste Grüße, Thomas
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Re: Renault Bank: Ihr Batteriemietvertrag (Verlängerung)
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Ich lese das so:tommy_z hat geschrieben: Wenn ich keinen Mietvertrag mehr mit der Renault-Bank habe, dürfen sie mir die Auflade-Möglichkeit sperren, oder habe ich da was falsch verstanden![]()
Die Vermieterin (=Renault Bank) darf sperren ja, aber wenn Du keinen Akku von Renault mehr drin hast, ist die Renault Bank nicht mehr Deine Vermieterin.
Gruss
Umbi
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Re: Renault Bank: Ihr Batteriemietvertrag (Verlängerung)
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Solange es keiner versucht bzw. versuchen möchte, sind das reine Spekulationen.
Ich gehe davon aus, dass Renault einen nach Kündigung des Vertrags in die Werkstatt einbestellt und man dann das verbliebene Dekostück "Zoe" auf dem Hänger wieder mit heimnehmen kann. Einen neuen Mietakku oder Service würde ich dann aber nicht mehr erwarten.
Ich gehe davon aus, dass Renault einen nach Kündigung des Vertrags in die Werkstatt einbestellt und man dann das verbliebene Dekostück "Zoe" auf dem Hänger wieder mit heimnehmen kann. Einen neuen Mietakku oder Service würde ich dann aber nicht mehr erwarten.
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