Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist
Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist
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Di 25. Apr 2017, 20:11
Aus meiner Sicht zwei realistische Varianten:
1) Stornierung des Vertrages mit beidseitigem Einverständnis (sollte bei einem großen Händler und der aktuellen Liefersituation kein Problem sein)
2) Vertrag erfüllen (und das umfasst auch meinen Part)
Um meine Nerven zu schonen hab' ich mich dazu entschlossen mal abzuwarten; trotzdem danke für die Antworten.
Werde den Ausgang (und die resultierende Lieferzeit) zu gegebener Zeit kundtun.
1) Stornierung des Vertrages mit beidseitigem Einverständnis (sollte bei einem großen Händler und der aktuellen Liefersituation kein Problem sein)
2) Vertrag erfüllen (und das umfasst auch meinen Part)
Um meine Nerven zu schonen hab' ich mich dazu entschlossen mal abzuwarten; trotzdem danke für die Antworten.
Werde den Ausgang (und die resultierende Lieferzeit) zu gegebener Zeit kundtun.
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Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist
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So 14. Mai 2017, 14:30
Hallo,
er hat wohl eine verbindliche Bestellung unterschrieben.
Damit ist aber kein Kaufvertrag zustande gekommen - somit kann er auch keine Frist zu Vertragserfüllung setzen!
Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Autohändler eine unterschriebene Auftragsbestätigung übergibt / -sendet oder das Fahrzeug übergeben wird.
......nach verstreichen der Bindungsfrist (steht meist in den AGB auf der Rückseite) der verbindlichen Bestellung einfach per Einschreiben von dieser zurücktreten.
LG
er hat wohl eine verbindliche Bestellung unterschrieben.
Damit ist aber kein Kaufvertrag zustande gekommen - somit kann er auch keine Frist zu Vertragserfüllung setzen!
Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Autohändler eine unterschriebene Auftragsbestätigung übergibt / -sendet oder das Fahrzeug übergeben wird.
......nach verstreichen der Bindungsfrist (steht meist in den AGB auf der Rückseite) der verbindlichen Bestellung einfach per Einschreiben von dieser zurücktreten.
LG
Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist
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Mo 15. Mai 2017, 08:23
Hoffentlich gibt's noch ein Update.....
Und neu dazu: i3 (60Ah) Rex seit 24.11.2017 - I001-16-07-506 inzwischen I001-18-03-511
Outlander PHEV bis 12.2017 / 56.000km bei 11gr CO2/km mit 0.5l/100km
Fluence Z.E. von 03.2012 bis 03.2015
Renault = Nur eine schlechte Erfahrung mehr im Leben
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Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist
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Mo 15. Mai 2017, 12:51
Oder er ist schon so gefrustet, dass ihn das alles nicht mehr interessiert.
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Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist
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Mo 19. Jun 2017, 20:55
Nur der Vollständigkeit halber:
Zoe Intens R90, bestellt am 14.01.2017, geliefert am 06.06.2017.
Ich wurde am 08.06.2017 informiert, habe am 12.06.2017 die Papiere abgeholt und das Fahrzeug am 14.06.2017 zugelassen.
Heute dann die Zoe abgeholt und nach der Arbeit noch eine kleine Ausfahrt absolviert.
Mit 74% Ladung übernommen, nach 101 km noch 41%, BC zeigt 14kWh Verbauch an.
Lade mit dem NRG-Kick (11kW).
Damit ist die Sache (vorerst) erledigt.
Zoe Intens R90, bestellt am 14.01.2017, geliefert am 06.06.2017.
Ich wurde am 08.06.2017 informiert, habe am 12.06.2017 die Papiere abgeholt und das Fahrzeug am 14.06.2017 zugelassen.
Heute dann die Zoe abgeholt und nach der Arbeit noch eine kleine Ausfahrt absolviert.
Mit 74% Ladung übernommen, nach 101 km noch 41%, BC zeigt 14kWh Verbauch an.
Lade mit dem NRG-Kick (11kW).
Damit ist die Sache (vorerst) erledigt.
Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist
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Di 20. Jun 2017, 20:27
So - und jetzt schließt Du noch einen Garantieverlängerungsvertrag ab und genießt sorgenfrei das elektrische Dahingleiten. Ich jedenfalls hab den 5J/60tkm abgeschlossen (400€), weil ich überhaupt nicht über technische Defekte nachdenken will. Einfach nur Spass haben mit dem Auto...
Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist
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Do 22. Jun 2017, 08:50
Ja das Garantie Thema war ein Mitgrund für den IONIQ (statt ZOE) weil ich soviel fahre 
Sollte man schon abschließen - zahlt sich fix aus!

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Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist
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Mo 3. Jul 2017, 21:20
Ich war heute beim Teileonkel, um mir Kunststoffclipse aus reinem Gold abzuholen (zumindest dem Preis nach), und da hängt bezüglich Kauf folgendes - das wäre also grundsätzlich mit Frissetzung schon der richtige Weg gewesen...
220 Mm elektrisch ab 11/2012.
Ein Eckpfeiler kann durchaus rund sein. Beethovens Neunte war übrigens NICHT ein Fräulein Hochleitner aus Passau...
Ein Eckpfeiler kann durchaus rund sein. Beethovens Neunte war übrigens NICHT ein Fräulein Hochleitner aus Passau...
Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist
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Fr 7. Jul 2017, 16:36
Hallo,
die AGB's zu "Lieferung und Lieferverzug" greifen erst nach Vertragsabschluß.
Eine "verbindliche Bestellung" ist die Willenserklärung des Autokäufers "ja, ich will das Auto kaufen".
Verbindlich ist die Bestellung meist 6 Wochen - dann kannst du sagen "nö, ich mag das Auto doch nicht".
Wenn der Autoverkäufer eine "Auftragsbestätigung" übersendet oder dem Kunden das Auto übergibt ist das die Willenserklärung des Autoverkäufers "ja, ich will dir das Auto verkaufen"
..........erst jetzt ist ein Vertrag zustande gekommen!!!!!
Jetzt sollen sich doch mal alle die eine schriftliche Auftragebestätigung erhalten haben hier melden.
......das werden kaum welche sein.
Denn die Autohäuser lassen ihre Kunden bewusst rechtlich in der Luft hängen, weil durch die nur einseitige Willenserklärung ja auch kein Anspruch auf die in der Bestellung vereinbarten Ausstattungen oder Farben bestehen.
Holst du das Auto ab und bemerkst zuhause das die Klimaanlage fehlt - pech gehabt, denn mit Übernahme des Fahrzeugs hast du ja die neuen Vertragsinhalte akzeptiert.
Leider hat die Mehrheit nicht verstanden wie Verträge funktionieren.
LG
die AGB's zu "Lieferung und Lieferverzug" greifen erst nach Vertragsabschluß.
Eine "verbindliche Bestellung" ist die Willenserklärung des Autokäufers "ja, ich will das Auto kaufen".
Verbindlich ist die Bestellung meist 6 Wochen - dann kannst du sagen "nö, ich mag das Auto doch nicht".
Wenn der Autoverkäufer eine "Auftragsbestätigung" übersendet oder dem Kunden das Auto übergibt ist das die Willenserklärung des Autoverkäufers "ja, ich will dir das Auto verkaufen"
..........erst jetzt ist ein Vertrag zustande gekommen!!!!!
Jetzt sollen sich doch mal alle die eine schriftliche Auftragebestätigung erhalten haben hier melden.
......das werden kaum welche sein.
Denn die Autohäuser lassen ihre Kunden bewusst rechtlich in der Luft hängen, weil durch die nur einseitige Willenserklärung ja auch kein Anspruch auf die in der Bestellung vereinbarten Ausstattungen oder Farben bestehen.
Holst du das Auto ab und bemerkst zuhause das die Klimaanlage fehlt - pech gehabt, denn mit Übernahme des Fahrzeugs hast du ja die neuen Vertragsinhalte akzeptiert.
Leider hat die Mehrheit nicht verstanden wie Verträge funktionieren.
LG
Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist
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Fr 7. Jul 2017, 17:52
Die schriftliche Auftragsbestätigung für unseren vor 8 Tagen bestellten Q90 ZE40 kam heute.Renault_ZOE hat geschrieben: Jetzt sollen sich doch mal alle die eine schriftliche Auftragebestätigung erhalten haben hier melden.
LG
Was ist daran so ungewöhnlich?
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