Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

Solarenergie - Photovoltaik
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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mitstrom hat geschrieben:
bm3 hat geschrieben: Zwischenzeitlich musst du wegen PV-Anlage mit dem Finanzamt doch garnichts mehr zu tun haben solange die Größe im Rahmen bleibt, Schlüsselworte sind hier "Kleinunternehmerregelung" und "10kW-Grenze für unterstellte Liebhaberei".
Für solche Sprüche würde man Dich drüben im photovoltailkforum steinigen. Dächer gehören VOLL belegt. Künstliche Grenzen die dazu verleiten Dächer nur teilweise zu belegen gehören nicht propagiert sondern abgeschafft.
Dort würde man mich nicht steinigen weil ich schon lange dort rege aktiv war bevor dieses Forum hier überhaupt eröffnet wurde und wahrscheinlich auch schon lange vor dir. :)
Grundsätzlich musste man schon lange Alles voll auf dem Dach machen was geht, was ja jetzt bei einem Ehepaar mit einem normal großen Haus und 20kWp (jeder darf bis 10kWp betreiben wenn er diese Regelung nutzen möchte) auch ganz gut machbar sein sollte. Seit ich denken kann bekam man aber von staatlicher Seite immer irgendwelche Knüppel dabei in die Beine geworfen. Ich erinnere mich da noch an zahlreiche ehemalige Minister und Lobbyisten der Energiekonzerne. Also sind auch kleine Fortschritte dabei positiv zu sehen. Wegen mir ist das gar keiner Diskussion mehr würdig. Alles was auf der eigenen Wohnung läuft könnte schon längst von allen Bürokratie- und Abgabenlasten befreit sein, der Rest war und ist nur Bremse von bestimmten Interessenkreisen.Wo das hingeführt hat sehen wir aktuell.
Ist das nicht gut ?
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

Singing-Bard
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Es gibt kaum noch jemand der die künstliche, starre 10 kilo Watt Peak für sinnvoll hält. Sicher für den Elektrofahrer / Wärnepumpen Einsatz sollte das Dach vollgemacht werden.

Und ja, in den Niederlanden wird die PV Anlage installiert, der Elektriker kontolliert ob der Zähler geeignet ist fertig. Viele Niederländer installieren ihre PV Anlage selbst.

Der Strom der in NL per PV eingespeist wird, wird einfach mit dem eigenverbrauch verrechnet. Man kann maximal 100% Eigenverbrauch verrechnen. Also auf 0€ Stromkosten auskommen.

Geniales System welches den Ausbau wirksam beschleunigt hat.

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

mitstrom
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mweisEl hat geschrieben: Wenn das alles so einfach sein soll, verstehe ich nicht, warum unser Netzbetreiber für unsere seit Ende 2020 ausgeförderte Anlage bei der gerade erhaltenen 2021-Abrechung plötzlich Mehrwehrtsteuer auf die 7 Ct Marktwert Solar draufgeschlagen hat (Volleinspeiseanlage).
Hast Du mal beim Nerzbetreiber angerufe und gefragt?

Vielleicht ist denen bei der Umstellung versehentlich das "Kleinunternehmer"-Häckchen verlustig gegangen?

Das Einfachste wäre wohl wenn die das Häckchen wieder setzen würden und Du die versehentlich entrichtete Umsatzsteuer zurück überweisen würdest.
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

mitstrom
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Super-E hat geschrieben: @mitstrom : Bm3 kann ja auch nichts dafür, dass die neue Regierung es auch nicht auf die Reihe bekommt diese einfache Ausbauhürde zu beseitigen. Natürlich wird jetzt weiterhin auf 10kWp begrenzt (besonders ärgerlich zudem die technisch absurde Konkretisierung des Finanzministeriums auf die kWp, anstatt kW Erzeugungsleistung).
Sorry, das war nicht gegen Bm3 gerichtet! Und klar ist auch, dass Bm3 nichts dafür kann.

Man muss aber auch erwähnen, dass die Gewinnerzielungsabsicht nicht nur Nachteile hat. Stichworte sind "Investitionsabzug" und "Sonderabschreibungen". Das bisschen "Finanzamt-Papierkram" mache ich gerne. Bezahlt mir das FA doch im Gegenzug einen erheblichen Teil der Anlage.

Die Anlage vorsätzlich kleiner 10kWp bauen nur um das FA von der Mitfinanzierung der Anlage zu entlasten?!? NIEMALS!.

Das FA schenkt mir nichts. Also schenke ich dem FA auch nichts!
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

Meinereiner
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Das FA schenkt mir nichts. Also schenke ich dem FA auch nichts!
So habe ich auch immer gedacht. Ich kann im Nachhinein sagen, dass die rückerstattete Mehwertssteuer den Ärger nicht wert ist. Im Endeffekt habe ich den ganzen Quatsch einen Steuerberater gegeben, weil es keine vernünftigen öffentlich zugänglichen Informationen gibt, wie man denn jetzt den ganzen Formulare auszufüllen hat. Dazu das passiv-agressive Verhalten des Finanzamtes. Saumässig unfreundlich, immer fordern und strafen aber keine Unterstützung oder Erklärung bieten.

Im Nachhinein betrachtet hätte ich die Kleinunternehmerregelung nehmen sollen. Ich habe mich über wenige Dinge im Leben mehr geärgert, als über bösartige Schikanen wie z.B. diese Umsatzsteuervoranmeldungen für lächerlicher 30€. Wehe man vergisst den Unsinn (der niemanden nützt!) ein einziges mal, schon kommen die Drohbrife. Als ob das Amt ganz unbedingt exakt wissen müsste, ob sie 29,5€ oder 31,2€ für Q1 bekommen würden...

In DE eine PV-Anlage zu betreiben grenzt an Masochismus.

Ich kenne im Übrigen 2 Hausbesitzer, die nur deshalb keine PV-Anlage haben, weil sie den ganzen bürokratischen Unsinn nicht wollen. Und ich verstehe die Haltung inzwischen.

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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Ja, mich hat das Staatstheater aber in den letzten 18 Jahren trotzdem weder abgeschreckt noch wurde mir das zuviel. Man kann natürlich Vieles vorschieben wenn man absolut nichts tun und sich nicht bewegen möchte.
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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mitstrom hat geschrieben: Hast Du mal beim Nerzbetreiber angerufe und gefragt?
Das Einfachste wäre wohl wenn die das Häckchen wieder setzen würden und Du die versehentlich entrichtete Umsatzsteuer zurück überweisen würdest.
Danke für den Tipp, das haben wir (ist die Anlage meiner Eltern). Unsere Bitte um eine korrigierte Abrechnung ohne ausgewiesene MwSt wird geprüft.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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bm3 hat geschrieben: Ja, mich hat das Staatstheater aber in den letzten 18 Jahren trotzdem weder abgeschreckt noch wurde mir das zuviel. Man kann natürlich Vieles vorschieben wenn man absolut nichts tun und sich nicht bewegen möchte.
Ja richtig, aber wir wollen ja, dass mehr PV auf die Dächer gebaut wirdund entsprechende Hürden abbauen. Ich habe seit 10 Jahren eine Anlage auf dem Dach, die von meiner Mutter betrieben wird und irgendwann nur deswegen entnervt zum Steuerberater gegangen ist, weil sie immer befürchtet hat irgendwelche Fristen zu versäumen oder eine Änderung zu verpassen. Mich würde das auch auf keinen Fall abhalten, dafür bin ich viel zu großer Überzeugungstäter.
Mein Bruder hat das aber abgeschreckt und er hat sich jetzt erst ein Angebot für eine 10kWp Anlage machen lassen, obwohl er mehr aufs Dach bekommen könnte, da er seit Jahren den Steuermist scheut. Mal abgesehen davon, dass man sich damit ja die Vorteilsentnahme aus dem Unternehmen spart...

Unabhängig davon nerven mich die Fixierung auf die "peak". Eine Norddachanlage mit 15kWp kann ich locker mit einem 10kW Wechselrichter betreiben und liefert den Ertrag einer 10kW Anlage auf dem Süddach zu höheren Kosten, aber nur die 10kWp Südanlage ist eine Liebhaberei... Sie wird auch nie mehr als 10kW erzeugen, aber in unserer Statistik über die installierte Erzeugungsleistung geht sie mit 14kW ein...

Ich werde trotzdem auf jeden Fall auf meinem Norddach 15kWp draufpflastern und wenns nicht anders geht dann eben mit Finanzamt (oder meine Mama bekommt eine zweite Anlage ;-)
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

The_Pope
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...das Ganze Drama geht ja noch viel weiter und ich glaube nicht, dass die Begrifflichkeit der Liebhaberei überhaupt rechtens ist mit Vermerk auf die Anlagengröße. Eben, ne 14kWp Anlage im Norden ( vom Norddach mal abgesehen) läuft im Vergleich zu einer 8kWp Anlage am Oberrhein wie ein Sack Muscheln...bzw. gerade mal gleichwertig...

Teilweise versuchen die Finanzämter auch ältere Anlagen der Liebhaberei zu überführen und da wird es dann noch gruseliger :

Anlagen bis 2018 haben teilw. noch eine Vergütung von 12,20 Cent erhalten. Bei einer aktuellen Anlage und nahezu halbierter Einspeisevergütung von 6,64 Cent bedeutet dies dann, man(n) müsste heute nahezu doppelte Anlagengröße bauen um den selben wirtschaftlichen Ertrag zu erhalten. Weiterhin zu wesentlich höheren Kosten. Wer hat sich den Unfug nur ausgedacht ?

Trotzdem wäre die 2018-er Anlage, mit mehr Gewinn und gleichem wirtschaftlichem Ertrag und geringeren Entstehungskosten, dann Liebhaberei und die aktuelle 2022 Anlage nicht ?....hallo, ist da jemand zu Hause im Ministerium ?
Es sind übrigens schon diverse Einsprüche bei den "Vermittlungsstellen"......und es scheint ziemlich lange zu gehen....also die Bearbeitung......

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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Eine 14kWp-Anlage im Norden läuft nicht gleichwertig zu einer 8kWp-Anlage am Oberrhein. Dann ist bei der 14kWp-Anlage etwas schief gelaufen. Die standortspezifischen Einstrahlungsdaten und Jahresertragsprognosen lassen sich einfach online ermitteln und sind auch verlässlich.
"Vermittlungsstellen" ? Was ist das genau ?
Eine Anlage in Deutschlands Süden lief immer schon besser als eine im Norden, das hat aber bezüglich Vergütung noch nie einen Politiker interessiert. Der Norden müsste eigentlich einen doppelten Bonus bekommen, dafür dass er schon das Groß der WEA aufgebaut hat und weiterhin aufbauen muss auch wegen bestimmter Landesfürsten im Süden und dafür dass er nur schlechtere spezifische PV-Erträge einstrahlungsbedingt erwirtschaften kann.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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