Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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Wattamal hat geschrieben:

Die 10kWp-Grenze ist halt nun die, unter der das FA grdstzl. erstmal Liebhaberei vermutet.
Tja, wenn es mal so wäre - das BMF vermutet sie nicht, sondern setzt eine willkürliche Grenze fest, die auch nicht grundsätzlich, sondern nur unter weiteren Voraussetzungen gilt (Lage auf selbst zu Wohnzwecken genutztem oder unentgeltlich überlassenen Haus). Es ist lediglich eine Vereinfachungsregelung, die die steuerliche Abrechnung verkompliziert. Dass die FÄ nun alle neuen Anlagen prophylaktisch auf Liebhaberei setzen, ist da nur ein Problem. Die Ausnutzung des Wahlrechts bei Altanlagen und das Übersehen noch offener Bescheide aus Vorjahren ist ja auch schon thematisiert worden. Wenn sich das BMF in die Aufgaben des Gesetzgebers mit vermeintlich gutem Willen einmischt, kommt hier leider nichts sinnvolles heraus.
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

mitstrom
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Wattamal hat geschrieben: Liegt aber daran, dass seit Mitte letzen Jahres ein Preissprung von 25% erfolgt ist. Bis dahin ging es immer bergab mit den €/kWp. Ich habe im November noch für 955€/kWp all incl. netto gebaut (allerdings schon im Mai 21 beauftragt).
Ich habe 2017 1100eur/kWp bezahlt.

Preis ist also um etwa 10% gesunken.

Vergütung hat sich halbiert.
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

SolarFuzzy1
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Es ist schon paradox: Vor über 20 Jahren wußte "jeder" , daß eine PV-Anlage Liebhaberei ist. Dann kam das EEG und man hat sich den Status "Gewinnerzielungsabsicht" erkämpft. Vor 10 Jahren wußte "jeder" (inkl. dem Finanzamt) , daß Leute mit PV (viel) Geld verdienen (können). Vor 2 bis 3 Jahren wurden dann die ersten Betreibermodelle -ohne FA- "erfunden" - die Wiederentdeckung der Liebhaberei , die sich aber trotzdem lohnt. Das Finanzamt hat einfach seine Anfangsvermutung wieder mal geändert und man kann es nicht verübeln. Im übrigen muß niemand eine Liebhaberei beim Finanzamt anzeigen oder genehmigen lassen (Briefmarkensammeln, Biergläser, Hobbygärtner, man stelle sich das mal vor). Man muß seine Einnahmen deklarieren und versteuern lassen. Wer also Gestehungskosten oberhalb der Einspeisevergütung hat (was jetzt wohl wieder häufiger vorkommen soll), kann keine Gewinnerzielungsabsicht haben, unabhängig von der Anlagengröße oder Art (selbst wenn es Wasserkraft , Wind oder Biogas oder irgendetwas anderes ist. ). Wer sich also jetzt eine neue Anlage zulegt nur um Strombezugskosten zu sparen , hat mit dem FA gar nichts zu tun. Das Sparen von Ausgaben ist nicht steuerpflichtig. Bei Fällen die um plus/minus Null liegen , hat man eben den berühmten Gestaltungsspielraum. Manch einer will unbedingt die Anlage G ausfüllen und andere haben eben keinen Bock darauf.

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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Über 10kWp Generatorleistung eines Anlagenbetreibers (einer Person und am öffentlichen Netz/netzparallel angeschlossen) muss weiterhin die Anlage G mit EÜR ausgefüllt werden.
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

SolarFuzzy1
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Diese Aussage ist verkürzt und so wie gemacht falsch. Die Anlage G muß nur von Gewerbetreibenden ausgefüllt werden. Privatpersonen, Rentner ,. unselbständig Beschäftigte u.a. müssen diese nicht ausfüllen.

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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Nein, deine Aussage ist verkürzt und falsch, steht doch auch so in der Verordnung, liegst du als Betreiber bei über 10kWp Anlagenleistung zuhause in Summe aller Anlagen musst du sie ausfüllen. Ich fülle die übrigens schon seit Beginn meiner PV-Einspeisungen aus und das war das Jahr 2005.Hast du als Betreiber auch noch anderswo als auf dem eigenen Wohnhaus PV-Anlagen laufen, wie ich, zählen die nach nochmaliger Änderung der Verordnung jetzt auch noch zur 10kWp-Grenze, die wurde nochmals nachträglich auf Personenbezogenheit umgeändert, also Pech gehabt. Bei Ehepartnern kann allerdings jeder die 10kWp in Anspruch nehmen.
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

SolarFuzzy1
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Verordungen können keine Gesetze aushebeln, das geht prinzipiell nicht, es sei denn das Gesetz verweist schon vorab auf die Verordnung. Im übrigen ist es egal , was Du machst. Darum geht es hier doch gar nicht. Das Finanzamt kann gern irgendetwas irgendjemandem unterstellen. Dann werde ich als braver Steuerbürger eine Erklärung abliefern. Bei nicht so auskunftsfreudigen Bürgern kann man die Steuerfahndung vorbeischicken. Wenn jemand also privat eine PV-Anlage ohne Gewinnerzielungsabsicht betreibt, braucht er gar nichts machen. Wenn das FA meint, daß der Bürger lügt , dann kann es handeln. Im ersten Schritt wird es höflich nachfragen. Als gut vorbereiteter Anlagenbetreiber hat man dann eine Kalkulation parat , aus der klar hervorgeht , daß man mit dieser Anlage kein Gewinn erzielen kann ( wenn dem tatsächlich so ist , wohlgemerkt - das hängt eben vom Verhältnis Anlagenkosten zu Einspeisevergütung ab). Und schon hat man seine Ruhe. Die Pflichten des Steuerbürgers sind im EStG geregelt , nicht in Verordnungen. Das FA kann einen nicht zwingen, einen Gewerbebetrieb für mein Privatvergnügen zu gründen , noch ist es zulässig , daß ich einen Gewerbetrieb zu meinem Privatvergnügen betreibe. Die Verwirrung kommt doch nur daher , weil sich die Anfangsvermutung des Finanzamt korrekterweise eben mehrfach geändert hat. Am Steuerrecht selbst hat sich in der ganzen Zeit aber nichts Relevantes geändert und keine PV-Anlage kann das Steuerrecht aushebeln. Wer meint, daß er sein Hobby beim FA melden muß, kann ja gern bei der Behörde nachfragen. Die werden freundlich lächelnd antworten. Mir muß niemand glauben.

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

Misterdublex
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VO dienen mitunter der detaillierteren Darstellung gegenüber einem Gesetz.
11/2017 bis 10/2023: VW E-Golf300 als Zweitfahrzeug, mit AHK (Heckträger) von Bosstow nachgerüstet,
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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Das Finanzamt wird dich fragen welche Anlagen du betreibst falls die herausfinden dass diese von dir bei einer Steuererklärung nicht angegeben wurden. Im Übrigen hast du als Anlagenbetreiber auch umsatzsteuerliche Pflichten gegenüber dem Finanzamt zu erfüllen, bedeutet laufende Einnahmen aus der Umsatzsteuer ans FA abzuführen. Dazu hast du entsprechende Erklärungen abzugeben. Es sei denn du möchtest zur Kleinunternehmeregelung optieren, das musst du aber sowohl dem Netzbetreiber mitteilen damit er keine Umsatzsteuer mehr an dich auszahlt als auch dem FA mitteilen. Und schon kennt es sowohl deine PV-Anlagen als auch deine Steuerpflicht .Es wird aber immer Leute geben die meinen sich ihrer Steuerpflicht entziehen zu müssen. Probierst es eben aus und berichtest dann mal hier.Selbst Rentner sind bei uns einkommensteuerpflichtig falls ihr Einkommen bestimmte Grenzen übersteigt. Bleibt man mit PV-Anlage unter diesen Grenzen zahlt man auch keine Steuer.
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

drilling
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Diese Diskussion veranschaulicht warum ich bisher keine PV habe obwohl Platz vorhanden wäre.

In anderen Ländern werden die ans Netz abgegebenen kWh einfach den abgenommenen kWh gegengerechnet und gut ist, das Finanzamt ist dort überhaupt nicht involviert.
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