Erster Unfall P45 Totalschaden?

Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

deulim_ka_p45
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Wie kommst du darauf, dass alle Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt sind? Dem ist keinesfalls so.
Ich bin in der Branche beschäftigt und habe andere Einblicke. Die Wirklichkeit ist noch viel härter, als ich hier schildern kann und will. Ich bleibe bei meinen Ausführungen.
Man kann es auch anders ausdrücken.
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Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

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Möchte kurz anmerken, dass der Geschädigte einen Direktanspruch an den Kfz Haftpflichtversicherer hat.

Soll bedeuten: Der Geschädigte kann sich aussuchen, ob er sich mit dem Unfallverursacher auseinandersetzen möchte, oder lieber direkt seine Ansprüche beim Versicherer anmeldet.

Der muss dann reagieren und den Schaden notfalls auch ohne Mitwirkung des Versicherungsnehmers regulieren. Der Geschädigte wird damit schadlos gehalten. Sollte der Versicherer Mehrkosten durch die fehlende Mitwirkung des Vericherungsnehmers haben, kann er diese beim Versicherungsnehmer regressieren.

Die Erfahrung zeigt, dass es immer besser ist, sich direkt an den gegnerischen Versicherer zu wenden, da dieser nach den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Direktanspruchs zur Aufnahme der Schadenbearbeitung verpflichtet ist. Eine Abwicklung über den Unfallverursacher ist oft mit Verzögerungen und Missverständnissen verbunden.

Über den Zentralruf der Autoversicherer könnt Ihr ganz unproblematisch und kostenlos unter der Nummer 0800 250 260 0 unter Angabe des Kennzeichens des Unfallgegners, des Schadenortes und des Schadendatums dessen Kfz Haftpflichtversicherung erfragen und werdet, sofern gewünscht, auch direkt in die dortige Schadenabteilung verbunden und könnt den Schaden dort direkt melden. Das ist meist der effektivste Weg.

Dies ist ausdrücklich keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine allgemeine Information, welche auch nur bei Kfz Haftpflichtschäden Gültigkeit besitzt.

Hoffe dass war jetzt nicht zu lang. Vielleicht hilft es dem ein oder anderen im Fall der Fälle :)
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Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

cybermaier
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Ob Fahrerflucht oder nicht. Die Haftpflicht muss m.E. zahlen. Ein Regress gegenüber dem Versicherungsnehmer sehe ich da nicht. Jedoch muss er sich strafrechtlich verantworten. Bei Alkohol im Spiel sähe das wiederum anders aus, weil dem Fahrer dann ein grobes Verschulden am Unfall anzulasten wäre und er dann von der Versicherung in Regress genommen werden muss. Ansprechpartner ist damit regelmäßig auch die Versicherung des Unfallgegners, um diese verzögerungslos zur Leistung zu verpflichten.

Die Haftpflicht zahlt IMMER ! Sonst würde so manch Geschädigter im Regen stehen bleiben und um das zu vermeiden, gibt es die Pflichtversicherung mit der Kfz-Zulassung.
Edit: Grade gesehen, dass das Thema bereits ausführlich und fachkundig beantwortet wurde.
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Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

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Nur noch kurz zum Gutachten Thema. Als Geschädigter bei einem Haftpflichtschaden und einer Schadenhöhe im vierstelligen Bereich, würde ich grundsätzlich und immer einen eigenen Sachverständigen beauftragen.

Nur durch ein sogenanntes Haftpflichtgutachten wird auch eine verbindliche Wertminderung ausgewiesen, welche dann geltend gemacht werden kann.

Auch die Reparaturdauer oder bei Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer, wird in diesem Gutachten abgebildet und dient als Basis für den Mietwagenanspruch oder alternativ die Nutzungsentschädigung.

Wird das Gutachten vom gegnerischen Versicherer nicht akzeptiert, ist der Gang zum Anwalt ratsam.

Bitte beachten, dass bei diesem Vorgehen die Schuldfrage zu 100 Prozent bei der Gegenseite liegen muss, damit man nicht auf anteiligen Kosten sitzen bleibt. Auch ist für Bagatellschäden die eigenständige Beauftragung eines Sachverständigen nicht ratsam, da diese Kosten als unverhältnismäßig abgelehnt werden können.
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Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

deulim_ka_p45
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Gutachten ist jdfs. zulässig, sobald es sich um einen nicht einfach gelagerten Schaden handelt. Es gibt keine starre Bagatellgrenze, das behaupten die Versicherungen gerne. Um Gels zu sparen. Für Ihre Anteilseigner. Es hat keinen Einfluss auf die Prämie...oder hat sich bei irgendjemandem die Prämie stark reduziert, obwohl wg Corona das Schadenaufkommen wirklich drastisch zurück gegangen war...
Es wird übrigens nur reguliert, wenn die Versicherung die Deckung und Haftung bestätigt. Soviel als Ergänzung zur Pflicht zur Regulierung. Unbenommen ist selbstverständlich die Halter- und ggf. Fahrerhaftung. Dieser Weg ist leider fast immer steinig.

Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

wingwing
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cybermaier hat geschrieben: Ob Fahrerflucht oder nicht. Die Haftpflicht muss m.E. zahlen. Ein Regress gegenüber dem Versicherungsnehmer sehe ich da nicht. Jedoch muss er sich strafrechtlich verantworten. Bei Alkohol im Spiel sähe das wiederum anders aus, weil dem Fahrer dann ein grobes Verschulden am Unfall anzulasten wäre und er dann von der Versicherung in Regress genommen werden muss. Ansprechpartner ist damit regelmäßig auch die Versicherung des Unfallgegners, um diese verzögerungslos zur Leistung zu verpflichten.

Die Haftpflicht zahlt IMMER ! Sonst würde so manch Geschädigter im Regen stehen bleiben und um das zu vermeiden, gibt es die Pflichtversicherung mit der Kfz-Zulassung.
Edit: Grade gesehen, dass das Thema bereits ausführlich und fachkundig beantwortet wurde.
Hüstel - nur mal so ein Erfahrungswert aus dem Versicherungsgeschäft:

Nein, es ist nicht egal ob "Fahrerflucht oder nicht" - den die bedeutet auch, dass zum Beispiel "Alkoholisierung nicht festgestellt werden kann"
- und damit greift ganz ganz schnell eine Versicherungsgesellschaft eben zum Regress (zu und mit Recht).

Aber dies betrifft die Beziehung zw. der Versicherung und dem Versicherungsnehmer - nicht den Geschädigten (dem kann es ggf. wirklich "egal sein").
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Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

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Die Frage ist doch ob das verschuldende Fahrzeug überhaupt gefunden werden kann. Wenn kein schuldiges Fahrzeug gefunden wird, also die Fahrerflucht erfolgreich war, dann gibt es nur die eine Versicherung, die des eigenen Fahrzeugs. Je nach Vertrag wird dieser Schaden dann von der eigenen Versicherung getragen oder eben nicht.
In diesem Fall wäre es ein Parkschaden der in vielen auch noch so kleinen Teilkasko Versicherungen dabei ist. Aber bei reiner Haftpflicht gibt es bei einem Parkschaden ohne bekannten verursachenden Fahrzeug gar nix.

Wenn es zu einer Fahrerflucht kommt und der Wagen ist aber bekannt, wie in diesem hier beschriebenen Fall durch einen Zeugen, dann ist noch immer nicht klar, ob dieser Schadensfall wirklich dem Fahrzeug zugeordnet werden kann. Erst wenn das geklärt ist, ist es für den Geschädigten egal ob Fahrerflucht oder nicht. Dann gibt es eine gegnerische Versicherung und einen Schuldigen.

Ich hatte das einmal mit einem Mietwagen auf einen Firmenparkplatz im Ausland (Deutschland...) eine schwere Beschädigung. Zum Glück hat der Besitzer des Parkplatzes die Schuld übernommen (bewachter Parkplatz) und ich war fein raus. Alle Absprachen mit der Fahrzeug Leihfirma wurden von dem Parkplatzbesitzer gemacht, so konnte ich meine Verbindung nach Österreich erreichen.

Aber all die kleinen Rempler, Kratzer und Dellen die mein eigener Wagen nun in den 8 Jahren gesammelt hat, werden wohl so bleiben wie die sind. Wenn man keinen netten Zeugen hat, der sich das alles gemerkt hat was wie wo und warum passiert ist, dann bleibt man auf seinem Schaden sitzen und diese summieren sich über die Jahre... der erste tut noch weh. Muss echt schmerzhaft sein, alle drei Jahre ein neues Fahrzeug zu kaufen.
ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
Aktuell: 150.000 km

Niemand ist bei mir auf der Ignor-Liste!

Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

deulim_ka_p45
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Die VOH springt ggf. ein.

Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

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Update - Fall abgeschlossen

Vor einer Woche ist das Thema für mich als Geschädigtem zu meiner vollen Zufriedenheit abgeschlossen worden. Am Anfang sah es trotz Anwalt und Gutachter nicht soo gut aus: die Versicherung des Gegners hat sich von Beginn an geweigert, den Neupreis zu erstatten, was legitim ist. Allerdings wurden die Reparaturkosten entgegen der Rechtsprechung um einige Posten gekürzt. Zudem wurden vom ermittelten Wertverlust von 4.800€ 2.800€ abgezogen, mit der Begründung, dass dies völlig unrealistisch sei…

Diese Blockadehaltung hat mich dann früh veranlasst, Hyundai einzubeziehen, um zu ermitteln, wie die Lieferzeit eines identisch konfigurierten P45 aussieht. Das führte dazu, dass die Vertriebsleitung von HMD recherchiert hat, und wie der Zufall es will, traf just am Tag der Anfrage die Information ein, dass ein Kunde vom Vertrag zurückgetreten ist. Und jetzt kommt der Hammer: der P45 entsprach exakt meiner Konfiguration (Digital Team / Schwarz)! Daraufhin wurde das Auto sofort für alle Händler gesperrt. Gleichzeitig hat sich ein Händler (Darmas in Herne) bereit erklärt, meinen Unfallwagen anzukaufen. Gemäß Gutachten war ein Restwert von 26.200€ ermittelt worden. Darmas hat mir dann ein Ankaufsangebot über 32.700€ (!) unterbreitet und den oben erwähnten P45 zu 54.500€ (zusätzlich zur Förderung also noch mit Rabatt) angeboten. Das schien mir kein schlechter Deal zu sein. Dummerweise hat meine Frau dann vor einem Monat noch ein parkendes Auto gestreift! Der Händler hat kurz gezuckt, am Ende aber das Angebot aufrecht erhalten und wird den Kaskoschaden direkt mit meiner Versicherung abrechnen… Gleichzeitig wurde die Nutzungspauschale für den Unfallwagen auf 500€ eingefroren. Bis zum Tausch letzte Woche waren wir knapp 7000km gefahren…

Der Neuwagen wurde mir dann von Herne nach Hamburg vor die Tür geliefert, der Alte im Gegenzug abgeholt, der nun bis Anfang Januar beim Händler angemeldet stehen bleiben wird, damit ich die BAFA nicht zurückzahlen muss…

Alles in allem hat mich das Ganze netto also nichts gekostet (wenn man die eigentlich fällige Nutzungspauschale von 2.800€ berücksichtigt).

Was soll ich sagen? Extrem fair und kundenfreundlich von HMD und Darmas als Händler. Großes Kompliment und Dankeschön dafür!!

P.S.: ein Unterschied ist mir aufgefallen: die Lenksäule lässt sich deutlich weiter ausziehen als bei meinem ersten P45, es sei denn ich war vorher zu doof? Jetzt kann ich - wie empfohlen - so sitzen, dass bei ausgestrecktem Arm das Handgelenk auf dem Lenkradkranz aufliegt…

P.P.S.: vom unfallflüchtigen Gegner kam übrigens nie eine Entschuldigung…

Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

BlueAngel
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Ich habe mir Darmas auch nur gute Erfahrungen gemacht.
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