Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

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Re: Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

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Bei Leasingkauf auch hier mal durchlesen:
https://www.kanzleiwehner.de/blog/wider ... ngvertrag/

Evtl. zieht der "Wiederrufsjoker" oder es würde wien beschrieben eben der Rücktritt in Betracht kommen. Für Mängel an der Leasingsache musst Du bei einem Rücktritt nicht haften, da es keine von dir verursachten Mängel gibt (Fahrzeug wurde noch nicht übergeben). Insofern hast Du als Leasingnehmer die Gelegenheit, einen Rücktrittsgrund aus Mängeln an der Leasingsache abzuleiten.

Also ich würde wie gehabt eine Frist zur Nacherfüllung setzen und bei Nichterfüllung vom Leasingvertrag zurücktreten.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wider ... 97643.html
https://anwalt-verbraucherschutz.de/akt ... achrichten

https://www.frag-einen-anwalt.de/Fehlen ... 32376.html
https://www.ra-kotz.de/pkw_leasingvertr ... ktritt.htm


Falls Du z.B. im ADAC oder ACV bist kannst Du dich dort kostenlos beraten lassen:

https://www.adac-vertragsanwalt.de/
https://www.acv.de/leistungen/kostenlose-rechtsberatung
Koexistenz ist ein Fremdwort im menschlichen Sprachschatz ideologisch verblendeter Irrlichter
https://youtu.be/DzcEkdApqWw?si=_JnExjBh2MJn6KeY
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Re: Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

Paranormal
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Dachte ich hätte mal was von 5% (neueres Urteil) gelesen, hier hab ich nur ein altes Urteil mit 1% gefunden. Wenn der Minderwert der nicht vorhandenen Ausstattung weniger als1% des Fahrzeugkaufpreises ausmacht, ist es unerheblich, Klage und Revision hatten in diesem Fall keinen Erfolg.

Und in der Regel ist es so, dass vor Allem gehobenere Sonderausstattung einen höheren Wertverlust hat, der Minderwert für das Fahrzeug durch die fehlende Ausstattung also geringer ist.
Vielmehr geht der BGH nunmehr davon aus, dass die Lieferung einer Kaufsache mit einem unbehebbaren Mangel im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB unerheblich ist, wenn der Mangel sich in einem merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auswirkt, der weniger als 1% des Kaufpreises beträgt (BGH NJW 2008 1517).
https://www.ra-kotz.de/fahrzeugkauf_feh ... arkeit.htm

Aber dafür müsste es dann erstmal ein Mangel sein usw. Also ohne einen Anwalt zu kontaktieren wird man da nicht viel schlauer.

Re: Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

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C-zero75 hat geschrieben:
---> also fehlt mindestens eine sicherheitsrelevante Ausstattung.
Ich glaube nicht, dass es maßgeblich ist, ob die entfallene Ausstattung sicherheitsrelevant ist. Das Auto erfüllt ja auch ohne dieses Feature alle vorgeschriebenen Normen und Standards. Sicherheitsfragen werden lediglich bei der Frage nach der Zumutbarkeit etwas höher gewertet als zum Beispiel optische Änderungen.

Es bleibt bei einer Abwägung der Interessen von Verkäufer (nicht: Hersteller!) und Käufer. Das ist das fiese: Der Hersteller ist aus dem Schneider, weil du mit ihm keinen Vertrag hast.

Wenn der Hersteller den Sitzbezugsstoff ändert, und der Händler 10.000 € ausgeben müsste, um auf dunklen Kanälen den ursprünglichen Bezugsstoff zu organisieren und alle Sitze neu beziehen zu lassen, würde ein Richter sicher urteilen, dass der neue Bezugsstoff zumutbar ist.

In deinem Falle wird es daher auch wesentlich davon abhängen, ob und unter welchem Aufwand es dem Händler möglich wäre, das Ausstattungspaket dennoch liefern zu können, zum Beispiel durch Nachrüstung. Dein Problem als Kunde ist nur, dass du das gar nicht richtig beurteilen kannst, was da möglich ist.

Ich würde einmal versuchen, nach Urteilen in ähnlichen Fällen zu suchen, um deine Erfolgschancen zu bewerten.
ich kenne aber eine Kaufvertragsnummer, daher gehe ich davon aus, dass bereits ein gültiger Kaufvertrag (zwischen Citroen und dem Händler?) besteht.
Das muss nicht sein. Man kann die Nummer nennen, wie man will, es zählt, was vereinbart wurde. Und wenn der Vertrag vorsieht, dass der Kaufvertrag nach einer Bestellung erst mit der Auslieferung ab Werk oder mit der Produktionseinplanung beginnt, dann ist das so.
- ist so etwas als Verbraucher einforderbar oder wird zwingend anwaltliche Unterstützung benötigt?
Das kannst im Prinzip du auch ohne Anwalt machen, aber das würde ich nur bei sehr eindeutigen und einfachen Fällen empfehlen. Und du solltest dann auch Zeit, Muße und Kompetenz haben, dich mit den Grundzügen des Vertragsrechts und den speziellen Regelungen deines Falles auseinanderzusetzen.
Nicht zuletzt bewirkt das Einschalten eines Anwalt auch bereits weit vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung einen gewissen Druck auf den Händler, dir da entgegenzukommen und eine außergerichtliche Lösung zu finden.
- könnte es passieren, dass ich am Ende aus dem Vertrag fliege, da ich den Wagen ja "so nicht möchte"?
Rein rechtlich: Frühestens dann, wenn du erklärst, dass du dich weigerst, ihn abzunehmen, und sich diese Weigerung unberechtigt war, weil die Änderung zumutbar war.
Rein praktisch kann der Händler alles Mögliche tun, es fragt sich nur, welche rechtlichen Konsequenzen das hat.
müsste ich den Händler jetzt schon mit der Nacherfüllung beauftragen, da ich jetzt bereits Kenntnis von dem Mangel erlangt habe, oder erst bei Lieferung?
Mit Nacherfüllung kannst du ihn erst nach Lieferung beauftragen, aber du kannst (und solltest) bereits jetzt darauf hinweisen, dass du auf Erfüllung des Kaufvertrags im ursprünglichen Umfang bestehst.
„Gasoline? It's a liquid fuel that was used centuries ago on Earth. They burned it to drive internal combustion engines.“ (Raumschiff Voyager, Staffel 2, Folge 1, 1995)

Re: Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

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Was auch geht an die KFZ-Schiedsstelle in deinem Bundesland wenden (wenn der Händler daran teilnimmt):

https://www.kfz-schiedsstellen.de/

Habe das schon zweimal erfolgreich durchgeführt wegen Sachmängel.

A.Q. hat geschrieben: Es bleibt bei einer Abwägung der Interessen von Verkäufer (nicht: Hersteller!) und Käufer. Das ist das fiese: Der Hersteller ist aus dem Schneider, weil du mit ihm keinen Vertrag hast.

Wenn der Hersteller den Sitzbezugsstoff ändert, und der Händler 10.000 € ausgeben müsste, um auf dunklen Kanälen den ursprünglichen Bezugsstoff zu organisieren und alle Sitze neu beziehen zu lassen, würde ein Richter sicher urteilen, dass der neue Bezugsstoff zumutbar ist.
Die Frage ist wer der Leasinggeber ist. Der Leasinggeber kann ein Dritter sein, der das Auto nur beim Händler kauft und darüber ausliefert.

Sehr wahrscheinlich wird die PSA-Bank der Leasinggeber sein und ist damit Ansprechpartner. Der Händler ist nur der Vermittler und Auslieferer.
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Re: Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

C-zero75
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@Elektro-Jens Rücktritt ist kein Problem, das bietet mir der Händler auch so an.
Wäre ja auch lukrativ für ihn, den Wagen dann zu den aktuellen Konditionen und sofort lieferbar weiter zu verkaufen.

KFZ-Schiedstellen kannte ich nicht, werde ich aber versuchen herauszufinden ob mein Händler daran teilnimmt!
Eine Liste oder ähnliches gibt es da vermutlich nicht?
Anfrage bei der nächsten Schiedsstelle stellen wird die beste Möglichkeit sein?

Die PSA-Bank hat auf jeden Fall die Finger mit drinnen, daher ist deine Vermutung wahrscheinlich korrekt, dass diese der Leasinggeber ist.
Würde das bedeuten die Aufforderung zur Nachbesserung ist diesen zu stellen oder trotzdem dem Händler als meinem Ansprechpartner?
Wer würde denn, falls ich Erfolg habe auf den Kosten sitzen bleiben? PSA-Bank? Händler? Citroen?

@Paranormal es sind ca 4% des damaligen Preises, bei einem eher gering ausgestattetem Fahrzeug. Ich denke das ist auch das Problem, das Paket wurde einfach zu günstig angeboten für den Inhalt und das hat der Hersteller korrigieren wollen...

@A.Q. Nachlieferung wäre für den Händler technisch kein Problem, ist aber deutlich teurer, da ja inzwischen nur noch in die gehobene Ausstattung verbaut wird.
Nach vergleichbaren Fällen suchen ist eine gute Idee! Das werde ich die Tage mal einplanen.

Re: Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

Tom7
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Ganz ehrlich, du hast keine Chance in dem Fall.

Du hast nur Optionen und das sind zu stornieren, die neue Konfiguration anzunehmen oder umzukonfigurieren nach den aktuellen Bedingungen.
Es ist Tagesgeschäft der Hersteller Verträge so zu machen, dass Verzögerungen nicht zu ihren Lasten gehen. Das ist auch keine finanzielle Verschwörung gegen dich, sondern erst gab es die Verzögerung und damit bist du ins neue Modelljahr rein gerutscht. Das sieht deine Optionen nicht mehr so vor. Die Bänder geben das nicht mehr so her. Die Varianten im Werk sind klar definiert und da geht nichts anderes.

Aber wir sprechen hier nicht vorgeschriebener Sicherheitsausstattung. Ohne die dürfte der Hersteller nicht mal ausliefern. Das sind einfach Sonderausstattungen, nichts was Muss, nur was gern genommen ist.

Aber du bekommst hier grade auch ein gutes Stück weit die Welle ab, die die E-Mobilität so viel teurer macht.

Mein Tipp: Mach es trotzdem, sofern du ein neues E-Auto unbedingt willst, denn billiger wird es ganz sicher nicht. Ansonsten kauf dir einen älteren gebrauchten Diesel.

Re: Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

C-zero75
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Zwischeninformation, die KFZ-Schiedsstelle wird bei Neuwagenkäufen leider nicht tätig, sondern nur bei Reparaturen/Serviceleistungen.

Einen Versuch war es wert.

Re: Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

NeoElectric
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A.Q. hat geschrieben:
C-zero75 hat geschrieben:
---> also fehlt mindestens eine sicherheitsrelevante Ausstattung.
Ich glaube nicht, dass es maßgeblich ist, ob die entfallene Ausstattung sicherheitsrelevant ist. Das Auto erfüllt ja auch ohne dieses Feature alle vorgeschriebenen Normen und Standards. Sicherheitsfragen werden lediglich bei der Frage nach der Zumutbarkeit etwas höher gewertet als zum Beispiel optische Änderungen.
Im Grunde richtig, aber so pauschal würde ich nicht zustimmen. Beim Spurhalteassistent könnte es nämlich sein, dass die Versicherung mit dem Spurhalteassistenten günstiger ausfällt, als ohne oder je nach Fahrzeugklasse quasi ein must have darstellt, was sich negativ auf den Widerverkaufswertt auswirkt. Natürlich ist das beim Leasingfahrzeug ohne Belang.

Letztlich kommt es aber immer auf den Richter an. Wie sagt man so schön? "Auf hoher Seee ist man in Gottes Hand, vor Gericht ist man von Gott verlassen".

Re: Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

C-zero75
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Nochmal ein Update oder wahrscheinlich sogar mein Schlussfazit:

Habe mich lange und intensiv mit meinen Möglichkeiten auseinander gesetzt, jedoch ohne richterlichen Beistand.
Je länger ich recherchiert habe, desto klarer wurde mir aber auch so, dass ich in dem Fall nur als Verlierer vom Platz gehen kann.

Ich habe keine Chance gesehen, mir die fehlende Ausstattung zu erstreiten und daher den Wagen so genommen wie er war.
Die fehlende Ausstattung wurde noch abgezogen und die "verlorene" BaFa-Prämie durch eine Drittellösung abgemildert (1/3 zahlt der Hersteller, 1/3 der Händler und auf 1/3 bleibe ich sitzen).

Ich hatte zwischendurch mit dem Wagen abgeschlossen und wollte ihn gar nicht mehr abnehmen.
Alleine wegen des Preises ( inzwischen würde dieser bei Neibestellung knapp 8.000€ mehr kosten) habe ich ihn jetzt abgenommen und sehe mal wie lange ich ihn fahre.

Vielen Dank Euch allen für Eure Tipps!

Re: Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)⁹

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Ich hatte den gleichen Fall. Eine aufpreispflichtige Sonderausstattung, die in Bestellung und Auftragsbestätigung aufgeführt wurde, ist ohne Einwilligung von mir nicht in das Auto eingebaut worden. Ich habe den Hersteller vor Lieferung aufgefordert, den Wagen gemäß AB zu liefern. Bei Lieferung wurde der Mangel gerügt und Frist zur Nachbesserung gesetzt. Ist dann fristlos verstrichen. Nach ein paar Schreiben der Rechtsabteilung hat der Hersteller letztlich die kompletten Kosten der Nachrüstung übernommenen. Es war BMW und geliefert wurde nur die Business Version der Navigation anstelle der Professional Version. Habe dann die Teile bei BMW bestellt und einbauen lassen. Software wurde aufgespielt und gut.
Insofern wissen die Hersteller, dass 99% der Kunden den Aufwand scheuen und lieber klein beigeben. Darauf wird gebaut. Die anderen 1% werden dann entschädigt.
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