Frankreich, Sonderrechte für E-Autos?

Alle Themen über Elektroautos, zu denen es kein eigenes Forum gibt

Frankreich, Sonderrechte für E-Autos?

Misterdublex
  • Beiträge: 7350
  • Registriert: Do 7. Aug 2014, 00:07
  • Wohnort: Ruhrgebiet
  • Hat sich bedankt: 786 Mal
  • Danke erhalten: 1528 Mal
read
Hallo,

in Deutschland gibt es ja diverse Sonderrechte für E-Auto, z.B. beim Parken.

Wie sieht das in Frankreich aus?

1) In Paris dürfen E-Autos wohl 6 Stunden (Parkscheibe) kostenlos parken, nur wie weißt man sich als E-Auto aus, über die „grüne französische Unweltplakette“?

2) In Frankreich werden Parkplätze mit Ladesäule oft wie auf dem Foto zu dieser Ladesäule beschildert:

https://www.goingelectric.de/stromtanks ... -38/58189/

Darf man da mit dem E-Auto dann kostenlos parken?

Gleichzeitig ist dort auch „weiß gestrichelt“, was bedeuten könnte: Parkschein.

Hat da jemand von euch konkretes Wissen?

Was ist mit 12h-14, ist da dann kostenlos oder kostenpflichtig?

3) Gibt es andere Sonderrechte für E-Autos?

4) Nicht E-Auto-spezifisch. Entlang von blauen Linien darf man von 9h-12h und 14h-20h 1 Stunde (Parkscheibe) kostenlos parken.
11/2017 bis 10/2023: VW E-Golf300 als Zweitfahrzeug, mit AHK (Heckträger) von Bosstow nachgerüstet,
08/2018 bis 09/2021: Smart Ed 451,
11/2021 bis heute: VW e-Up Aktiv als Erstfahrzeug,
11/2023 bis heute: Skoda Enyaq iV50 als Zweitfahrzeug.
Anzeige

Zurück zu „Allgemeine Themen“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag