Parken für E-Autos ohne Gebühren

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Re: Parken für E-Autos ohne Gebühren

panoptikum
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SüdSchwabe hat geschrieben: Wenn der Verkäufer angibt, die elektronische Parkscheibe sei StVO Konform - und sie ist es anschließend nicht, kannst du das Ticket an den weiter reichen.
Der wird Dir was pfeifen. Ich habe noch nie gehört, dass ein Verkäufer für Strafen aufkommen muss. Es werden auch Geräte (nicht nur für Autos) verkauft, die gesetzlich nicht verwendet werden dürfen. Das ist dem Verkäufer aber egal.
Renault Zoe Intens (Q210, BJ 03/2013 F-Import)
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Re: Parken für E-Autos ohne Gebühren

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Es ist ein Unterschied, ob ich einfach nur Produkte verkaufe, die hier nicht verwendet werden dürfen, oder ob ich zusätzlich deren legale Verwendbarkeit explizit verspreche.

Grundsätzlich wäre eine versprochene, aber nicht vorhandene Typgenehmigung ein Sachmangel, und ein Verkäufer hat durchaus Schadenersatz für Mangelfolgeschäden zu leisten. Siehe § 437 III BGB.

Nicht ganz sicher bin ich mir allerdings, ob Verwarnungs- oder Bußgelder als "Schaden" geltend gemacht werden können. Das widerspricht nämlich dem Gedanken, dass der Bestrafte ja gerade einen Nachteil haben soll. Das ist aber ein juristisch komplexes Feld und würde hier zu weit führen.
„Gasoline? It's a liquid fuel that was used centuries ago on Earth. They burned it to drive internal combustion engines.“ (Raumschiff Voyager, Staffel 2, Folge 1, 1995)

Re: Parken für E-Autos ohne Gebühren

Jupp78
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Bei solchen Angeboten wird eher selten versprochen, dass sie legal sind, im Gegenteil, es wird meist dazu geschrieben, dass sie nicht im Bereich der StVO zu nutzen sind.

Ist aber egal, jeder weiß es eh und darum kaufen die Kandidaten trotzdem.

Re: Parken für E-Autos ohne Gebühren

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Gruß
Werner
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Re: Parken für E-Autos ohne Gebühren

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Oft ist eher das Problem, daß die Damen und Herren des Kontrolldienstes zwar die unbenutzt (und daher falsch eingestellt) in der Seitentasche der Türverkleidung steckende Parkscheibe sehen (falsch eingestellt ist teurer als gar keine Parkscheibe !), nicht aber trotz Rundgang um das gesamte Fahrzeug die korrekt eingestellte, aber an der hinteren Seitenscheibe montierte Parkscheibe … :roll: beides schon erlebt ! :wand:

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt … ! :evil:
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Re: Parken für E-Autos ohne Gebühren

panoptikum
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iOnier hat geschrieben: Legal.
Und warum wird sie dann in schwarz angeboten? Die ist definitiv illegal, weil die Farbe in der StVO vorgeschrieben ist (siehe meinen Beitrag zuvor).
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Re: Parken für E-Autos ohne Gebühren

panoptikum
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Sinenomine hat geschrieben: aber an der hinteren Seitenscheibe montierte Parkscheibe …
Muss die Parkscheibe nicht im Frontbereich ausgelegt werden? Ich würde jetzt nicht annehmen, dass die hintere Seitenscheibe akzeptiert wird.
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Re: Parken für E-Autos ohne Gebühren

k_b
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SüdSchwabe hat geschrieben:@k_b Die Unwissenheit des Vollzugspersonals ist auch nicht Dein Problem. (Klar, Nachlaufende Scheiben sind nicht zulässig, aber die, die nicht nachlaufen sind es sehr wohl.)

SüdSchwabe
Ich verstehe dich nicht, SüdSchwabe.
Warum soll man sich das Leben gegenseitig nicht einfacher machen? Auch Parkwächter sind Menschen.

Re: Parken für E-Autos ohne Gebühren

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panoptikum hat geschrieben:
Sinenomine hat geschrieben: aber an der hinteren Seitenscheibe montierte Parkscheibe …
Muss die Parkscheibe nicht im Frontbereich ausgelegt werden? Ich würde jetzt nicht annehmen, dass die hintere Seitenscheibe akzeptiert wird.

Nein, eben nicht !

Das Gesetz verlangt lediglich, daß sie „gut sichtbar“ ausgelegt werden muß !
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Re: Parken für E-Autos ohne Gebühren

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panoptikum hat geschrieben:
iOnier hat geschrieben: Legal.
Und warum wird sie dann in schwarz angeboten? Die ist definitiv illegal, weil die Farbe in der StVO vorgeschrieben ist (siehe meinen Beitrag zuvor).
.
1.) sie ist blau (umrahmt)

2.) sie ist zugelassen (laut Website ECE-Genehmigung Nr. 10 R – 047203), verwiesen wird dort auch auf die "Verordnung Nr. 219 zur Ausgestaltung von elektronischen Parkscheiben LA22/7332.5/7/2007968".

Du findest im Netz viele Belege für die Zulässigkeit elektronischer Parkscheiben, auch dieser.
Gruß
Werner
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