Abholung E-Auto und die Ausgangssperre

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Re: Abholung E-Auto und die Ausgangssperre

TorstenW
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Moin,

also wenn man wirklich nach der "Sperr"Zeit noch unterwegs ist; obendrein kontrolliert wird und nachweisen kann, dass man das Fahrzeug gerade gekauft hat und es sich um eine Überführungsfahrt zum Wohnort handelt dann wäre es mehr als (höflich gesagt) kleinlich, wenn das wirklich sanktioniert werden würde. Auch und gerade wenn man alleine im Auto ist.
Man darf ab 22 Uhr "sein Grundstück nicht VERLASSEN". Machst Du nicht. ;)
Und bis 0 Uhr darfst Du (alleine) Spazieren gehen oder Joggen. Dann gibt es noch "andere gewichtige Gründe".
Da in so einem Gesetz nicht jeder einzelne Pup geregelt werden kann, würde ich die Überführungsfahrt als Letzteres einstufen. Da man nicht übernachten darf, hast Du doch gar keine andere Wahl!

Grüße
Torsten
Zuletzt geändert von TorstenW am Mi 21. Apr 2021, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abholung E-Auto und die Ausgangssperre

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Mag sein, ich kenne aber nur die Situation in Bayern. Privatautotransfer zählt nicht zu gewichtigen Gründen. Mit (derzeit) Ausnahme der Landkreise Forchheim und Tirschenreuth gilt:

Nachdem es zu zahlreichen Missverständnissen kam, stellte der Freistaat Bayern klar, dass es sich bei den Regelungen zur landesweiten Ausgangsbeschränkung und zur nächtlichen Ausgangssperre um ein Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum handelt. Während der Nachtstunden zwischen 22 bis 5 Uhr müssen Sie sich demnach nicht zwingend in der eigenen Wohnung aufhalten. Sie dürfen sich auch nach 22 Uhr bei einem Partner oder bei der Familie aufhalten und dort übernachten. Das Antreten des Heimwegs von einem fremden Haushalt zählt allerdings nicht zu den ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen und ist untersagt.

Zu den gewichtigen Gründen zählen:

- berufliche oder dienstliche Tätigkeiten oder unaufschiebbare Ausbildungszwecke
- medizinische oder veterinärmedizinische Notfälle
- Begleitung von Sterbenden
- unaufschiebbare Betreuung hilfsbedürftiger Personen oder Minderjähriger
- Wahrnehmung des Umgangs- und Sorgerechts
- Versorgung von Tieren
- ähnlich wichtige und unabweisbare Gründe
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Abholung E-Auto und die Ausgangssperre

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hi,

Schildere Deinen Fall und frag doch einfach mal per Mail bei der Polizei (Polizeidirektion...?) in den entsprechenden Bundesländern an.

Falls das für dich positiv beschieden wird kanns du das ausdrucken und bei Bedarf vorzeigen.


Es kann ja auch nicht sein das man ggf. noch wochenlang warten muß bis die Ausgangssperre wieder aufgehoben wird bevor man sein Auto abholen kann.
Oder?


zuversichtliche Grüße,
Ralf
www.ad-kunst.de Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln :-)
Seit 1.4.2021 sind wir nun endlich ebenfalls vollelektrisch unterwegs :-)

Re: Abholung E-Auto und die Ausgangssperre

Jupp78
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Wenn man sich gleich morgens aufmacht, dann sollte man es doch wohl locker bis 22 Uhr zurück schaffen.

Re: Abholung E-Auto und die Ausgangssperre

electic going
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Was glaubt ihr, wie oft wird man auf so einen langen Strecke wohl durch die Kontrolle kommen? Das wird jedenfalls nicht zur eine sein. Selbst wenn also die "Ausrede" bei der ersten gut geht, wird es dann umso haariger bei jeder weiteren. Oder es gibt bei jeder Kontrolle, wenigstens pro Bundesland, die Geldstrafe.

Man könnte also vorher nachfragen. Klar, wenn ein "nein" kommt, muss man sich was einfallen lassen. Man könnte hoffen es zu schaffen und wenn nicht rechtzeitig (also 1 Stunde vorher) zu einer Polizei fahren und dort die Sachlage schildern.

Wenn du denen doof kommt verhalten die sich aber auch doof: wenn man weiß, dass man das nur schwer in der erlaubten Zeit schaffen kann und trotzdem versucht, wird das richtig kompliziert.

Re: Abholung E-Auto und die Ausgangssperre

drilling
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@electic going dein Beitrag scheint nicht sehr durchdacht zu sein, du argumentierst so als ob wir eine 24 Stunden Ausgangssperre hätten, anstatt "nur" 22-5 und das auch "nur" in Landkreisen mit hoher Inzidenz. :roll:
Denk noch mal drüber nach was du geschrieben hast.

Eine Strafe bekommt man sowieso nicht da es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, nicht um eine Straftat.

Re: Abholung E-Auto und die Ausgangssperre

Elektroautomieter
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Wie hoch das Entdeckungsrisiko am Ende wirklich ist, kann keiner sagen. Aber die Wahrscheinlichkeit mit einem hochpreisigen E-Auto angehalten zu werden ist immer höher als mit einem Peugeot 208e.
Ich würde alle Vertragsunterlagen mitnehmen und bei einer Kontrolle der Polizistin den Fall schildern und so glaubhaft machen. Die weiß ja auch, wen sie vor sich hat und ob die Angaben glaubhaft sind.
Sollte der Fall doch aufgenommen werden, auch im Anhörungsbogen den Fall schildern. Ich würde dem ganzen gute Erfolgsaussichten zu sprechen.
Ich lasse die Umfrage auch nach meiner Abschlussarbeit weiter offen. Wenn wer die Daten haben möchte: PN an mich.
Nutzerverhalten an Ladestationen
https://www.umfrageonline.com/s/015ab48

Re: Abholung E-Auto und die Ausgangssperre

lorbi
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hi,
drilling hat geschrieben:
Eine Strafe bekommt man sowieso nicht da es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, nicht um eine Straftat.
wie kommst du drauf?

https://www.corona-katastrophenschutz.b ... /index.php

in Bayern 500 euro.

https://www.stadt-koeln.de/artikel/71020/index.html
in Köln 250 Euro.

in Köln darfst du aber mehr als in Bayern Bild

viele grüsse

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Re: Abholung E-Auto und die Ausgangssperre

keyfob
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steht so in der FAQ von Bayern.

Re: Abholung E-Auto und die Ausgangssperre

keyfob
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