Phantombremsung - rechtlich gesehen

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Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

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ubit hat geschrieben: ..... So eine Phantombremsung kommt aus heiterem Himmel.
Das Reh oder das Wildschwein kommt auch ais dem heiterem Himmel, oder dem Wald.
Nicht umsonst ist der Sicherheitsabstand beim Abstandstempomaten gefühlt RIESIG.
Der ist machmal so groß, dass anderen meinen dort reinfahren zu können.
Dies wird dann immer mit einer leichten Bremsung aus heiterem Himmel vom Auto quittiert.
Der dahinter braucht einfach den Abstand von einer Schrecksekunde,
dann kann er genauso bremsen, wo ist da das Problem?
Je nach Verfassung/Alter evtl. etwas mehr als eine Sekunde, dann ist alles gut.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.
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Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

ubit
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Volt hat geschrieben: Das Reh oder das Wildschwein kommt auch ais dem heiterem Himmel, oder dem Wald.
Reh oder Wildschwein sieht man aber aus dem Augenwinkel bevor es direkt vor dem Auto steht. Das ist schon noch ein kleiner Unterschied.

Ciao, Udo
VW e-Up! 2020 teal blue

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

SnowyZoe
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Volt hat geschrieben: dort kommt 8x das wort "Grundlos" vor.
Wenn das Auto selbständig bremst, so war es ja nicht Grundlos, stimmts?
Ich glaube "grundlos" sollte in diesem Kontext als "für andere Verkehrsteilnehmer nicht vorhersehbar" verstanden werden, von mir aus auch "ohne erkennbaren Grund".

Als Beispiel wird dort ja auch das versehentlich zu starke Betätigen der Bremse mit dem linken Fuß genannt. Der Fahrer ist dort nicht grundlos draufgestiegen, aber zu stark.
Und jemand der auf die Bremse tritt um den hinterherfahrenden zu nötigen hat auch einen Grund gehabt, nämlich die Nötigung. Trotzdem macht er sich strafbar.
Bei einem Notbremsassisten ist der Grund in diesen Fällen auch nicht erkennbar, kann Dreck auf dem Sensor sein, Schild als Hindernis erkannt, oder was auch immer.

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

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Volt hat geschrieben:
dort kommt 8x das wort "Grundlos" vor.
Wenn das Auto selbständig bremst, so war es ja nicht Grundlos, stimmts?
Es gab einen Grund für die Bremsung.
"Grundlos" meint in dem Zusammenhang ohne einen nachvollzieh- und erkennbaren Grund.
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Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

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ubit hat geschrieben: Reh oder Wildschwein sieht man aber aus dem Augenwinkel bevor es direkt vor dem Auto steht. Das ist schon noch ein kleiner Unterschied.
Aus eigener Erfahrung: nein, sicher nicht zwangsläufig.

Ich hatte mal einen Unfall mit Reh auf dem Motorrad, da haben mich die direkt hinterherfahrenden Menschen gefragt, wieso ich vom Motorrad gefallen bin. Inklusive meinem Kumpel, der auch direkt hinter mir war. Keiner hatte das Reh gesehen und auch ich nur nen braunen Hauch.
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Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

electic going
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Die Notbremssysteme bringen doch in der Regel keine 100% Bremsleistung. Somit sollte jeder dahinter mit ausreichendem Abstand mit einer Vollbremsung vorher stehen können. Zumindest stehen solche Zahlen in den Handbüchern. Darauf wird sich dann jeder Anwalt berufen.

Das befreit natürlich nicht davon, eine Falschbremsung zu übersteuern, also schnellstmöglich abzubrechen.

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

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Das stand in dem ADAC-Test aber anders. Angeblich geht zumindest bei Audi das System bis an den Grenzbereich.
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Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

E-Mobil-Foo
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Die letzten Argumentationen gehen davon aus, daß das System Gründe hatte, eine Gefahrenbremsung einzuleiten. Leider gibt es viele Versagensgründe:
1. eine Kamera wird durch Schatten getäuscht und "sieht" einen Gegenstand
2. ein Gegenstand (z.B. Barke) steht dicht am Fahrbahnrand, aber nicht in Kollisionsnähe
3. das kombinierte System aus Kamera & Radar & GPS verkennt die Fahrbahnführung durch viele oder keine Fahrbahnmarkierung und leitet den Fahrer, so (Beispiele von YouTube'ern) in den Gegenverkehr oder auf den Seitenstreifen mit vorheriger Vollbremsung.

Eigene Erkenntnisse: die Systeme melden sich kurz vorher (ca. 1 Sekunde) durch Signalton und dann kann man die Bremsaktion durch Gasgeben überspielen.

Auffahrunfälle bei grundloser (auch für Tiere) Gefahrenbremsung haben für den nachfolgenden Auffahrenden nur dann Folgen auf die Regulierung der Schadenshöhe, wenn der notwendige Normalabstand nicht eingehalten wurde - war er zu dicht drauf, hat er Teilschuld (den Nachweis kann der Sachverständige errechnen) oder Zeugen was dazu sagen. Letzeres ist besonders delikat, denn der Verformungsschadensbestand (vom Gutachter ermittelt) an den Fahrzeug berücksichtigt auch die Reaktionszeit des Auffahrenden, der u.U. am Handy justament seine Mails beantwortete.
iX3

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

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Wer Auffährt hat Schuld ist wohl das älteste Gerücht der Autofahrer. Auf einer dreispurigen Linksabbiegespur hat einmal ein Däne im letzten Moment mit etwa 30km/h von der Geradeaus auf die rechte Linksabbiegespur gewechselt. Der nächste hat gebremst und die Spur gewechselt nur bei mir war keine mehr also mit 70km/h die erlaubt waren auf den Vordermann. Der Däne wurde ermittelt und seine Versicherung hat gezahlt. Nicht wer Auffährt hat Schuld sondern der Verursacher des Unfalls.

MfG
Michael
Kangoo ZE maxi 130.000km, Kangoo ZE 102.000km, E-UP 27.500km, C180TD 48.000km , max G30d 1100km, Sunlight Caravan, Humbauer 1300kg, E-Expert 75kWh 43.000km, Prophete Pedelek 560km, Zündapp Pedelec 80km, F20D 60km

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

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Michael_Ohl hat geschrieben: Wer Auffährt hat Schuld ist wohl das älteste Gerücht der Autofahrer.
Das ist kein Gerücht, das ist die Regelfolge aufgrund des Anscheinsbeweises. Es gibt aber Ausnahmen, das ist unstrittig.
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