Phantombremsung - rechtlich gesehen

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Phantombremsung - rechtlich gesehen

E-Mobil-Foo
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Lkws können es, alle Pkws mit Abstandsmanagement und/oder Fußgängerschutz können es, die autonomen (Voll-)Bremsmanöver ohne Ereignis, weil ein oder mehrere Sensoren einen Schmetterling ab bekamen, geblendet wurden oder die Erkennung nicht nach 2-Augenprinzip (mehrere Sensoren) erfolgte.
Folgefahrzeug fährt deswegen auf und beruft sich auf "grundloses Bremsmanöver (auf freier Strecke)".
Wird der Richter sagen,
"der Fahrer kann Hilfmittel nehmen, wenn die aber falsch entscheiden, muß jener sofort eingreifen"
ODER
"der Anbieter von Hilfmittel muß deren einwandfreie Funktion sicherstellen"
Gibt es hierzu schon Richter-Sprüche ?
iX3
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Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

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ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
Aktuell: 150.000 km

Niemand ist bei mir auf der Ignor-Liste!

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

E-Mobil-Foo
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"Versagt die Technik, ist der Halter schuld. Rein rechtlich ein klarer Fall: Versagt die Technik, ist der Halter schuld – auch bei automatischen Assistenzsystemen." (Halter = Fahrer).
Ein You-Tuber meinte, eine Leuchtschrift müsse her, nicht Fahrschule, sondern
- "A", Fahrzeug fährt sich selber
iX3

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

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"A" ist aber die Kennzeichnung für Abfalltransporte.
Kona 64 kWh

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

Naheris
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Erst einmal ein logisches wenn auch komisches Urteil, denn es widerspricht der Idee das Fahren sicherer zu machen.

Ob das Urteil allerdings so noch Bestand haben kann, sobald der Gesetzgeber neue Fahrzeuge nur noch mit Notbremsassistenten zulässt? Heute kann man da ja noch etwas machen. Aber sobald es Pflicht wird muss man nehmen was geboten wird. Und das werden die wenigstens Halter einschätzen können...
Heute: Taycan / Gestern: ID.4, e-Tron 55, Leaf ZE1+, I-Pace, Kona, e-Golf 300, Model S AP1, Passat GTE Mk-1 / Morgen: ?
Antike: V60 PHEV, V60, XC60, LS, IS, A6 / Geschenke: A2, Lupo 3L, Golf II.
Fan von: Volvo, Lexus.

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

Mei
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Zu jeder Zeit muss man genug Abstand halten, dass man ohne Auffahren zum Stillstand kommt.

Deshalb ist das Urteil zweifelhaft.

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

E-Mobil-Foo
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Abstand dachte ich auch, aber
Innerorts 3 Wagenlängen = 15m ist der Fahrschulratschlag.
Bremsweg Gefahrenbremsung 60km/h 18m + 18m Reaktionszeit = 36m.
Üblich sind im Stadtverkehr allerdings eher 5 - 10 m und somit der Auffahrer in Mitschuld. Beweisnotstand, nicht bei Tesla-Fahrern. B. Nyland hat gezeigt, wie er einen Biker mit Videos aus den Tesla-Seitenspiegeln überführen konnte.
iX3

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

Kellergeist2
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a) Es handelt sich um ein Assistenzsystem, bei dem der Fahrer die volle Verantwortung trägt
b) Der Sicherheitsabstand beträgt mindestens "halber Tacho"
c) Als Fahrer darf man nur so schnell fahren, dass man innerhalb der einsehbaren Strecke zum Stillstand kommen kann.
Wenn keine getrennten Fahrstreifen für die einzelnen Fahrtrichtungen vorhanden sind, muss man auf der Hälfte der einsehbaren Strecke zum Stillstand kommen können.

Daraus ergibt sich:
a) Der Fahrer muss die Assistenzsysteme permanent überwachen und jederzeit sofort eingreifen, falls es einen Fehler macht.
b) Als Hinterherfahrender muss ich jederzeit damit rechnen, das der Vordermann (aus mir nicht ersichtlichen Gründen) eine Vollbremsung macht.
(Es könnte ihm ja auch etwas vor das Auto gesprungen sein, das ich nicht sehen konnte.)

Sollte es also aufgrund einer Phantombremsung zu einem Auffahrunfall kommen, so wäre nach meinem Rechtsverständnis die Schuld 50:50, da der Fahrer das Assistenzsystem nicht ausreichend überwacht hat und der Nachfolgende einen zu geringen Abstand eingehalten hat.
Gruß, Kellergeist2
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Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

SnowyZoe
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Ganz so klar wie der BR Artikel (bzw. Teaser zur Sendung im letzten Oktober) sehe ich es auch nicht. Dass die Fahrerin die Unfallschuld auf sich genommen hat, hat dem Urteil mit Sicherheit geholfen.
Warum Sie die Schuld auf sich genommen hat ist mir nicht klar, gerade bei einer Fehlfunktion des Fahrzeugs kann ja durchaus erst einmal diskutiert werden welche Eingriffsmöglichkeiten für den Fahrer überhaupt bestehen. Auch wenn sie am Ende des Tages für eine Fehlfunktion am Fahrzeug haftet, bei einem Auffahrunfall ergibt sich fast immer auch eine Teilsschuld des Auffahrenden.
Und warum ein Verkehrsunfall bei dem ein Fahrer die Schuld zugibt vor Gericht landet ist mir ebenfalls nicht klar. Es gab einen Unfall, eine Person gibt die Schuld zu. Warum wird das vor Gericht verhandelt? Hat sie das Schuldeingeständnis zurückgenommen? Hat ihre Versicherung das Schuldeingeständnis zurückgenommen?

Ich glaube über kurz oder lang werden sich die Versicherungen hier untereinander einigen. Entweder sie akzeptieren alle die Schuld oder Teilschuld des Fahrers/Halters bei einer Fehlfunktion und profitieren dann von den durch die Assistenzsysteme vermiedenen Unfällen, oder aber sie akzeptieren diese nicht, was de facto einer Empfehlung an den Fahrer entsprechen würde diese Assistenzsysteme auszuschalten.
Sollte für einen Statistiker bei einer Versicherung eigentlich einfach zu berechnen sein.

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

Walther
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Ich hatte mal mit eine LKW vor einer scharfen Kurve das vergnügen eine Automatische Bremsung zu erleben, da ich vor der Kurve eh langsamer geworden bin war es nicht so dramatisch aber im Winter wenn es vielleicht noch rutschig ist kann bremsen in der Kurve auch mit ABS zum Verhängnis werden, die Werkstatt meinte das Länge an den Rot/Weißen Balken in der Kurve wäre dem Werkstattleiter auch schon mit eine PKW passiert.

schönes Wochenende
Walther
Enyaq iV80(verkauft), Outlander PHEV seit 2021,
Toyota Prado seit 01.1990 (den fahre ich bis ins Grab)
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