Rechtslage kleine Arbeiten

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Re: Rechtslage kleine Arbeiten

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Elektrivirus hat geschrieben: Und jetzt sei bitte so lieb und erkläre mir, was der Mechaniker jetzt besonderes bei dem kleinen Schein lernt, das für seine Sicherheit wichtig ist, wenn er nen Reifen, oder ne Glühbirne, oder nen Kotflügel, oder eine Scheibe wechselt?
Ganz klar: wenn er zum Reifen- oder Glühbirnenwechsel die Flex anwendet, dann soll er damit keinesfalls die dicken orangen Kabel nicht durchtrennen!
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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Re: Rechtslage kleine Arbeiten

Naturfreund68
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Was soll dieser unsachliche Blödsinn? Die Frage wurde beantwortet und nur Ignoranten wollen das nicht verstehen.

Re: Rechtslage kleine Arbeiten

Elektrivirus
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Gut, und.... wozu benötigen sie dieses Wissen beim Radwechsel?

Re: Rechtslage kleine Arbeiten

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[/quote]
jau, geht aber nur mit einem zweiten Auto für den Reifentransport. Und vier Wagenhebern oder so zum Aufbocken des Fahrzeugs. Wollte ich mir nicht wirklich antun.

[/quote]oder mit je einem Satz sommer- und winterreifen.
[/quote]

Super Idee für Dich. Mir ging es genau dies zu vermeiden und ich habe neue Ganzjahresreifen gekauft. Die paar Euro für die Arbeit des Umbaus habe ich lieber bezahlt als das alles selber zu machen. Aber wir weichen ab, das war gar nicht das Thema hier.

Gruss, Roland
Elektrisch seit der Tour de Sol 1985. miniEl ab 1989
dann CityEl, Sinclair, ATW Ligier, 2xCitroen AX, 2xBerlingo, Peugeot Partner.
Im Besitz heute noch: City-EL Bj.1990, Hotzenblitz Bj.1995, Daum-Pedelec, Kia eSoul 64kWh seit 9.9.2021

Re: Rechtslage kleine Arbeiten

Naturfreund68
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https://www.tuev-hessen.de/25/dienstlei ... g-stufe-i/

Wenn es einen mit dem "großen" Schein gibt, dann reicht für die Reifen Hiwis die Unterweisung hier für 300€.

Re: Rechtslage kleine Arbeiten

Naturfreund68
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Elektrivirus hat geschrieben: Gut, und.... wozu benötigen sie dieses Wissen beim Radwechsel?
Wer es jetzt noch immer nicht kapiert, der will nicht oder kann nicht aufgrund kognitiver Defizite.

Re: Rechtslage kleine Arbeiten

Blueskin
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Naturfreund68 hat geschrieben:
Wer es jetzt noch immer nicht kapiert, der will nicht oder kann nicht aufgrund kognitiver Defizite.
Oh weh; wenn ich sehe, was Du hier und in anderen Threads so von Dir gibst, wirfst Du aber durch das Posten eines solchen Spruches sehr große Steine in Deinem Glashaus!

Re: Rechtslage kleine Arbeiten

Naturfreund68
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Ach was 😂 Ich habe Argumente...und Du?

Re: Rechtslage kleine Arbeiten

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Elektrivirus hat geschrieben:
solardaddy hat geschrieben: ... Ein sogenannter kleiner Hochstromschein sollte als Mindeststandard für alle die gelten, die sich an solche Fahrzeuge wagen. Der soll sehr einfach und günstig nach einer kurzen Schulung erhältlich sein. ...
Gut. Und jetzt sei bitte so lieb und erkläre mir, was der Mechaniker jetzt besonderes bei dem kleinen Schein lernt, das für seine Sicherheit wichtig ist, wenn er nen Reifen, oder ne Glühbirne, oder nen Kotflügel, oder eine Scheibe wechselt?
Ich akzeptiere alle Erklärungen außer "Weil es BG Vorschrift ist". Eine Vorschrift ohne Sinn gehört abgeschafft, aber wir Deutschen lieben unsere Vorschriften über alles, und wenn die noch so dusselig sind.
Danke für Deine Anfrage. Aber ich erklär Dir sicher keine Vorschriften und Rechtlagen, an denen ich nicht mitgearbeitet habe. Warum auch, habe selber genug Mühe, die zu interpretieren. Und dass kann jeder für sich halten, wie er will.

Und darum geht es hier eigentlich auch gar nicht, also um die Sinnhaftigkeit. Es geht um die Rechtlage (laut Überschrift), und die gibt es nun mal. Was genau "kleine Arbeiten" sind, kann man diskutieren. Ist übrigens in den vielen verlinkten Veröffentlichungen schon erwähnt, insbesondere auch die Frage zu Autowaschanlagen. Nach Öffnen der Motorhaube meines e-Autos erblickte ich übrigens einen Warnaufkleber: "Motorraum nicht mit Hochdruckreiniger reinigen". Sagt einem eigentlich der gesunde Menschenverstand. Ich würds nie machen. Ein Kollege hats bei seinem älteren SAXO gemacht und hat furchtbare Probleme bekommen mit Fehlermeldungen und Fehlverhalten der SAGEM Box (Motor- und Ladeelektronik).

Aber wie erwähnt: es geht (mir jedenfalls) eigentlich hauptsächlich um die Rechtslage. Und die ist fast nur für Werkstätten relevant.
Privat kann ich so risikoreich sein, wie ich will. Ich bins übrigens nicht. Weil Versicherungen manchmal sehr genau sein können. Meine grundsätzliche Qualifikation als Elektroingenieur reicht denen im Zweifelsfalle - also wenn sie sich um die Schadensregulierung drücken können - nicht. Da sind dann spezielle Scheine gefragt. Ist so, und übrigens nicht nur in Deutschland.
Immer gut, wenn man genug Scheine hat. Aber das ist eine andere Geschichte. Meine Scheine reichen gerade noch aus, solche kritischen Arbeiten durch eine Werkstatt ausführen zu lassen. Jedenfalls beim jetzt neuen Peugeot Partner.
An den alten 90ern AXen und Berlingos, am Hotzenblitz und CityEl habe ich noch viel selber hingelangt, bis hin zum Akkuwechsel. Nach Rechtslage hatte damals niemand gefragt, und zweimal im Jahr Reifen umstecken hat meine Werkstatt seinerzeit auch ohne jeden speziellen Schein gemacht (allgemeiner 10er Schein reichte). Ist heute anders..
Diese (Rechts-)Fragen kamen erst verschärft mit den Hochvoltanlagen bei den Toyota Hybrid Fahrzeugen auf. Dann kamen die Zünfte und Innungen und Verbände, der TÜV, die Versicherungen und wer auch immer. Auch die Feuerwehren und Rettungsdienste, und alle hatten auf einmal Fragen. Neben den Fragen zur Technik und Sicherheit natürlich auch die Fragen zur Rechtlage.

Gruss, Roland
Elektrisch seit der Tour de Sol 1985. miniEl ab 1989
dann CityEl, Sinclair, ATW Ligier, 2xCitroen AX, 2xBerlingo, Peugeot Partner.
Im Besitz heute noch: City-EL Bj.1990, Hotzenblitz Bj.1995, Daum-Pedelec, Kia eSoul 64kWh seit 9.9.2021

Re: Rechtslage kleine Arbeiten

Elektrivirus
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Naturfreund68 hat geschrieben: ...
Wer es jetzt noch immer nicht kapiert, der will nicht oder kann nicht aufgrund kognitiver Defizite.
Genau solche Antworten passen zu verknöcherten Institutionen.

Lockere mal deine grauen Zellen, du bist doch vom Fach. Und jetzt sag mir bitte, wo ein Mechaniker eben beim Radwechsel gefährdet werden könnte, so er sich halbwegs an die Abläufe hält, die bei jedem x beliebigen Verbrenner üblich sind:

-er fährt den Karren auf die Bühne .... Gefährdung... naja, er könnte vergessen zu bremsen, und in die Hallenwand krachen ...e-spezifische Gefahr?
-er schaltet das Auto aus (muss er beim Verbrenner auch) dabewird das HV System bei jedem EV allpolig am Akku getrennt ....wo sind dann an der Karosserie noch Gefahren, für die man einen 300€ Kurs braucht?
-er richtet die Bühne auf die Tragpunkte der Karossrie aus (geht auch beim Verbrenner nicht anders will man meinen Schrott produzieren)
-er macht die Räder ...Stromgefahr?!?
-Bühne runter, einsteigen, anschalten (hier prüft das Fahrzeug ohnehin auf Fehler)
-rausfahren


Nochmal.... an welcher Stellle ist da jetzt eine Gefahr, die einer Einweisung oder eines speziellen Scheins bedarf? Benenne es doch einmal konkret. Oder fordere einen Verbrennerschein, weil man, wenn man sich nur dusselig genug anstellt, mit der Bühne den tank aufreißen könnte, und derSprit sich an der Kerze der Handlampe entzünden könnte.


Du hast noch was geschrieben, als ich dies hier tippte ....
Regelungen jnd Vorschriften gehören regelmäßig überprüft und angepasst. I sofern halte jch meine lästigen Fragen nicht für fehl am Platz.
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