Rechtslage kleine Arbeiten

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Re: Rechtslage kleine Arbeiten

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Wenn man das mal etwas weiter denkt muss die Waschanlage alle E-Autos ablehnen solange sie keine HV-Fachkraft hat die dabei anwesend ist. :lol:
Es ist einfach lächerlich.
Ist das nicht gut ?
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Vectrix VX1, 2009; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023
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Re: Rechtslage kleine Arbeiten

Kellergeist2
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Dass die Werkstatt es nicht "darf", ist mir klar, aber dem Otto-Normal-Verbraucher nicht unbedingt.
Was bei einem unsachgemäßen anheben passieren könnte, ist mir auch klar. Dort laufen nicht nur HV-Kabel, sondern dort sitzt auch der Akku.

Aber was könnte dem Otto-Normal-Verbraucher und/oder der Werkstatt passieren, wenn die Werkstatt den Auftrag annimmt, obwohl sie keinen HV-befähigtes Personal hat?
Im schlimmsten Fall könnte durch unsachgemäße Arbeit der Akku schwer beschädigt werden, fängt Feuer, Feuer breitet sich evtl. noch aus, ....

Klar, die Werkstatt steht auf dem Papier in der Haftung. Käme ihre Versicherung für den Schaden auf?
Trifft den Otto-Normal-Verbraucher eine Mitschuld, weil er eine nicht ausreichend qualifizierte Werkstatt beauftragt hat?
Trifft den Kunden eine Mitschuld, wenn er wusste, dass die Werkstatt keine HV-befähigten Mitarbeiter hat, und er ...
a) ... "einfache" Arbeiten (Räderwechsel, Leuchtmittel, Wischerblätter, ...) ...
b) ... Arbeiten in der Nähe des HV-Bereichs (z. B. Karrosserie, ...) ...
... beauftragte?
Gruß, Kellergeist2
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Re: Rechtslage kleine Arbeiten

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Schön wäre wenn die Hersteller auf ihren Seiten, in der Händlersuche, E-Werkstätten extra ausweisen würden.

Edit hab grad die Servicehotline von Peugeot angerufen. Totale Ratlosigkeit im Call center, will die Frage aber ans Marketing weiterleiten.

Ralph
Partner Tepee 2017 italienischer Brief

Re: Rechtslage kleine Arbeiten

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Wenn was am Auto passiert - Versicherung der Werkstatt.
Du als Kunde: kein Problem - Versicherung muss dich sogar bei Vorsatz der Werkstatt schadfrei halten.
Der Leiter der Werkstatt: potentiell regresspflichtig.

Wenn was einem Mitarbeiter der Werkstatt passiert - Berufsgenossenschaft.
Du als Kunde: kein Problem.
Der Leiter der Werkstatt: großen Ärger mit der Berufsgenossenschaft inkl. Regress aus Privatvermögen in hoher Summe.

Re: Rechtslage kleine Arbeiten

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Was eine Werkstatt an einem E-Auto darf und was nicht ist eigentlich noch nicht so eindeutig klar, auch nicht wer ihr das und in welchem Rahmen überhaupt vorschreiben darf und wie der offizielle Weg ist das vorzuschreiben. Es wird zur Zeit mit eventuellen finanziellen Konsequenzen und Erzeugung von Ängsten versucht Druck auf die Werkstätten auszuüben. Einige Institutionen und auch einige Hersteller fühlen sich aber wohl berufen dazu das vorschreiben zu dürfen. Pauschal einer Werkstatt alle Arbeiten an einem E-Auto verbieten zu wollen weil kein HV-Schein da ist halte ich jedenfalls nicht für legitim und hat etwas mit der Mentalität einiger hier im Lande zu tun.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: Rechtslage kleine Arbeiten

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bm3 hat geschrieben: Was eine Werkstatt an einem E-Auto darf und was nicht ist eigentlich noch nicht so eindeutig klar, auch nicht wer ihr das und in welchem Rahmen überhaupt vorschreiben darf und wie der offizielle Weg ist das vorzuschreiben.
Das sieht die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) aber anders. Und als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist sie auch berechtigt dazu, etwaige Mindestqualifikation für gefährlichen Tätigkeiten vorzugeben.

Und die hat dies eindeutig zusammen mit der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): https://www.bghm.de/fileadmin/user_uplo ... 00_005.pdf
Für alle nichtelektrotechnische Arbeiten, die am HV-Fahrzeug ausgeführt werden müssen, bedarf es einer Unterweisung.
Inkl. Aufschlüsselung auf Tätigkeiten, Umfang und Dauer der Unterweisungen, ...

Deine Aussage ist für Deutschland damit schlichtweg falsch.

Re: Rechtslage kleine Arbeiten

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Nicht falsch, entspricht nur nicht der Auffassung der Berufsgenossenschaft, die nach meiner Meinung mit ihren wirtschaftlichen Interessen und selbst gemachten Vorgaben die Wurzel dieses Übels darstellt.In vielen anderen Staaten der EU kennt man so etwas nicht.Was von diesen BG`n versäumt wurde ist zumindest mal einen klaren Katalog aufzustellen welche Arbeiten an E-Fahrzeugen ohne HV-Schein noch gehen und welche nicht. In D. macht man jedoch prinzipiell den tiefen Bücker vor neuen Vorgaben aller Institutionen. Diese fordern einfach pauschal (immer unter dem Deckmantel der Arbeitssicherheit) HV-Qualifikationsnachweise für jedwede Arbeiten am E-Auto. Wenn man hier aber dumm einen HV-Schein für alle Arbeiten fordert geht noch nichtmal die Waschanlage ohne, kein Scheibenwischwasser-Service und kein Reifenwechsel, nichts. Das ist auch ein in Zukunft mit wachsender E-Kfz-Anzahl immer mehr an Bedeutung erlangender wirtschaftlicher Eingriff in die unternehmerische Freiheit von Dienstleistern dessen Berechtigung in bestimmten Fällen noch gerichtlich zu klären wäre. Auch ein Eingriff in die Verbraucher-Rechte. Aber vielleicht tut sich da ja noch etwas dagegen auf EU-Ebene.
Ist das nicht gut ?
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Vectrix VX1, 2009; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023

Re: Rechtslage kleine Arbeiten

Elektrivirus
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Joyride hat geschrieben:
bm3 hat geschrieben: Was eine Werkstatt an einem E-Auto darf und was nicht ist eigentlich noch nicht so eindeutig klar, auch nicht wer ihr das und in welchem Rahmen überhaupt vorschreiben darf und wie der offizielle Weg ist das vorzuschreiben.
Das sieht die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) aber anders. Und als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist sie auch berechtigt dazu, etwaige Mindestqualifikation für gefährlichen Tätigkeiten vorzugeben.

Und die hat dies eindeutig zusammen mit der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): https://www.bghm.de/fileadmin/user_uplo ... 00_005.pdf
Für alle nichtelektrotechnische Arbeiten, die am HV-Fahrzeug ausgeführt werden müssen, bedarf es einer Unterweisung.
Inkl. Aufschlüsselung auf Tätigkeiten, Umfang und Dauer der Unterweisungen, ...

Deine Aussage ist für Deutschland damit schlichtweg falsch.
Aus eigener Erfahrung auf anderem Gebiet: Es werden tatsächlich Papiertieger aufgeblasen, und Gefahren heraufbeschworen, wo keine sind. Daraus werden dann immer absurdere Forderungen nach Zusatzqualifikationen und Richtlinien mir nüchtern betrachtet unsinnigen weil wirkungslosen Forderungen abgeleitet, die die Firmen ein Heidengeld kosten (nicht nur die eigentliche Quali der Mitarbeiter kostet, nein, die möchten anschließend selbstverständlich dafür monatlich was in der Lohntüte sehen, was ja legitim ist).

Du möchtest ein Beispiel:

Lies dir mal die Hygieneleitlinien des Robert Koch Instituts durch... diese haben quasi Gesetzeskraft für Krankenhäuser, und werden auch angewendet, und zigfach mit hohem personellen Aufwand überwacht, dokumentiert usw. … und? trotzdem steigen die Krankenhausinfektionen ständig an, und da insbesondere die mit multiresistenten Keimen (deren Entstehung und Verbreitung bei Anwendung der Leitlinien doch eigentlich ausgeschlossen sein sollten) Das koset das deutsche Gesundheitssystem mehrstellige Millionenbeträge pro Jahr, aber bringen tut es unterm Strich nix, dafür gibt jetzt Scheine für "Hygienefachkräfte", die Kurse sind auch nicht billig. Man hätte auch "einfach" in die Niederlande schauen können, de veranstalten nicht so einen Hokupokus, aber wenn du solche Erreger bekommen willst.... die kannst du nicht in einem niederländischen KH bekommen, dazu musst du nach DE und nach "Leitlinien" von "Experten" betreut werden.

Zum HV Schein:
es ist ja nun nicht so, dass die HV Systeme so einfach offen am Unterboden rumbaumeln, dann wäre jede höhere Bordsteinkante höchst gefährlich. Und selbst zum Reifenwechsel mit einer Bühne werden die standardisierten Aufnahmepunkte verwendet (auch ein Nicht E Mobil kann man ohne Schaden zu machen nur dort aufbocken). Es ist reine Abzocke gegenüber den Werkstätten (Kurse verkaufen) und Protektionismus (Kunden in die Markenwerkstatt zwingen).

Hallo, der Kunde Darf und Kann doch die Reifen auch selber wechseln, ist sogar in der Betriebsanleitung beschrieben... also, wenn das jeder DAU gefahrlos hinbekommt, dann doch wohl eine Werkstatt erst recht.
Klar, wenn die wirklich am Akku oder Inverter rumfummeln sollen, dann brauchen sie zwingend Sachkunde.

Re: Rechtslage kleine Arbeiten

Elektrivirus
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bm3 hat geschrieben: ... Eingriff in die unternehmerische Freiheit von Dienstleistern dessen Berechtigung in bestimmten Fällen noch gerichtlich zu klären wäre. Auch ein Eingriff in die Verbraucher-Rechte. Aber vielleicht tut sich da ja noch etwas dagegen auf EU-Ebene.
Naja, was bisher immer am BVerfG hängen blieb, wandert immer mehr zum EuGH ... Die deutschen Dummheiten ausbügeln, aber wir als Land betteln ja förmlich darum. Wie war das "German Angst"? Als man noch Begriffe wie "Kindergarten" aus unserer Sprache in viele andere Übernahm, da konnte man noch stolz sein drauf, aber "Deutsche Angst" ist irgendwie nicht das Selbe wie "deutscher Schäferhund" jetzt aber genug mit "Nationalismus"

Re: Rechtslage kleine Arbeiten

Naturfreund68
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Als langjähriger Sicherheitsbeauftragter, auch im Bereich Werkstatt, der ab 01.07. bei der ach so bösen BG Verkehr in der Verwaltung arbeitet, schüttel ich nicht mal mehr den Kopf über Leute die über BGen meckern. Wenn etwas passiert, dann sind alle froh, daß es sie gibt ;-)
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