Darf man eigentlich ...

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Re: Darf man eigentlich ...

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  • midimal
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Moin

Es wird bald ein Gesetz (deutschlandweit) geben. Erst dann wird man die Bullen (ooops die Polizei) rufen können - die schleppen dann ab!
PS.Ein langes Kabel ist ein MUSS bei jedem E-Car Fahrer (und zwar soo lang, dass man auch in der zweiten Reihe an die Säule rankommt!)
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Skoda Enyaq 80x <-- der macht sowas von Spaß - WOW!
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Re: Darf man eigentlich ...

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  • Dintu
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Ich habe neulich diese Frage der RWE mobility Hotline gestellt und die haben mir gesagt, "dass man da nichts machen kann".
Es gäbe keine rechtliche Grundlage dafür.
Ich finde dann wäre es mal an der Zeit eine dafür zu schaffen.

Gruß
Frank
BMW i3 Rex braun am Niederrhein

Re: Darf man eigentlich ...

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HED hat geschrieben:Wenn der Parkplatz ausgeschildert ist mit Parkverbot (außer E-Fahrzeuge), darf der Betreiber den Verbrenner abschleppen lassen. :D
Jepp und daran haperts. Hab mal mit der RWE Hotline über Berlin gesprochen.
Die Ordnungsamtmitarbeiter haben früher wohl öfter angerufen, aber das wurde nun eingestellt.
RWE Lässt nicht abschleppen.
Meist stehen dort ja auch Flottenfahrzeuge die von unbedarften Kunden nicht ladend abgestellt wurden.

Hab mir auch mal die Meinung von ein, zwei OA Mitarbeitern eingeholt.
Sollte ein Verbrenner die notwendige Ladung verhindern, würde er auch auf Hinweis des Fahrers abschleppen lassen.

Bevor mein Fahrzeug auf dem Trailer landet, lasse ich doch lieber jemand Andern den Vorzug ;-)

Aber ein Twizy Problem ist das Gott sei dank nicht ;-)
Zuletzt geändert von Großstadtfahrer am Di 18. Mär 2014, 12:48, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
Großstadtfahrer

Twizy Cargo

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Re: Darf man eigentlich ...

Lovae
  • Beiträge: 4
  • Registriert: Di 18. Mär 2014, 12:02
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So ein e-Säulen-Platz ist ja nicht zum Parken da. Daher würde ich die Polizei rufen. Stellt ja schon eine krasse Behinderung dar. Auf http://www.bussgeldrechner.org/halten-parken.html habe ich zudem gelesen:
Es darf im öffentlichen Verkehrsraum sofort abgeschleppt werden, wenn das abgestellte Fahrzeug andere behindert oder gefährdet.
Und an dem e-Säulen-Platz behindert es ja. So richtig sicher bin ich mir aber nicht, außer wenn am e-Säulen-Platz für Verbrenner ein Halteverbot besteht. Dann bist du meiner Meinung nach vollkommen im Recht, wenn du die Polizei informierst.

Re: Darf man eigentlich ...

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Lovae hat geschrieben:So ein e-Säulen-Platz ist ja nicht zum Parken da. Daher würde ich die Polizei rufen. Stellt ja schon eine krasse Behinderung dar. Auf http://www.bussgeldrechner.org/halten-parken.html habe ich zudem gelesen:
Es darf im öffentlichen Verkehrsraum sofort abgeschleppt werden, wenn das abgestellte Fahrzeug andere behindert oder gefährdet.
Und an dem e-Säulen-Platz behindert es ja. So richtig sicher bin ich mir aber nicht, außer wenn am e-Säulen-Platz für Verbrenner ein Halteverbot besteht. Dann bist du meiner Meinung nach vollkommen im Recht, wenn du die Polizei informierst.
Ein Behinderung ist aber einwenig anders definiert.
Kommste nicht mehr in oder aus deine(r) Ausfahrt.-> Abschleppen.
Kommt niemand an deinem Auto vorbei ohne auf die Straße zu müssen (Weniger als 1,20m Geweg überig) -> Abschleppen.
Stehst auf dem Feuerwehrparkplatz und gefährdest die Sicherheit -> Abschleppen.

Steht ein Verbrenner oder ein Stromer auf eiem reservierten Parkplatz im Halteverbot -> nicht geklärt.
Die StVO sieht keine Bevorzugung von Parkraum für komerzielle Zwecke vor.
Hier steht nicht der Nutzer im Fokus, sondern der Stromanbieter.

Der einhelligen Meinung nach wurde schon ein Amtsgericht einer Klage gegen das Abschleppen recht geben.
Da ist die Gesetzeslage halt recht eindeutig. Ohne entsprechende Gesetzesänderung wird daraus nichts.
Gruß
Großstadtfahrer

Twizy Cargo

Betreiber des https://www.twizy-forum.de

Re: Landratsamt Amberg-Sulzbach

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  • Farmer
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  • Wohnort: Burglengenfeld
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Hallo
ich hätte da mal eine grundlegende frage:

Wenn ich an die Ladesäule komme und sehe, das ein anderer drann hängt :( , die Ladung aber abgeschlossen ist (grüne Lampe drauf),
darf/kann ich den abstecken und meinen anstecken??? :)
oder ist der auch in der Ladesäule verriegelt?? :(

mfg
Christian
Bild Renault ZOE Intens Bj12.2013,
Ladesystem:EV Charge Control - EM-CP-PP-ETH (PhönixContact) kombiniert mit S7-1215C, Qnap TS219P+ und somit PV-Geregelte Ladung.

Re: Landratsamt Amberg-Sulzbach

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Farmer hat geschrieben:Hallo
ich hätte da mal eine grundlegende frage:

Wenn ich an die Ladesäule komme und sehe, das ein anderer drann hängt :( , die Ladung aber abgeschlossen ist (grüne Lampe drauf),
darf/kann ich den abstecken und meinen anstecken??? :)
oder ist der auch in der Ladesäule verriegelt?? :(

mfg
Christian
Hallo und willkommen hier Christian,

Typ-2-Anschlüsse verriegeln auch an der Ladesäule, somit kann keiner einfach den Stecker ziehen... Schau mal in die Suchfunktion, das Thema wurde hier bereits ausführlich behandelt.
MG4 Comfort seit 03/2023 | ZOE ZE40 Limited R110 2019-2023 | ZOE Intens Q210 2013-2018
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Re: Darf man eigentlich ...

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  • golfsierra
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  • Registriert: Fr 12. Apr 2013, 20:04
  • Wohnort: Linz, Österreich
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Einspruch: die öffentliche Säule an meinem Arbeitsplatz gibt z.B. den Stecker Säulenseitig frei wenn die Ladung beendet ist. Fahrzeugseitig bleibt er am ZOE natürlich verriegelt ...
S 70D

Re: Darf man eigentlich ...

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golfsierra hat geschrieben:Einspruch: die öffentliche Säule an meinem Arbeitsplatz gibt z.B. den Stecker Säulenseitig frei wenn die Ladung beendet ist. Fahrzeugseitig bleibt er am ZOE natürlich verriegelt ...
Oh-oh. Sollte nicht so sein (Vandalismus).
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Re: Darf man eigentlich ...

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  • golfsierra
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  • Registriert: Fr 12. Apr 2013, 20:04
  • Wohnort: Linz, Österreich
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@Elektrolurch: "sollte nicht so sein" ist relativ ... Ich bin mir selbst nicht sicher was besser ist ... Einerseits gibt es so einem anderen Elektrofahrzeug die Möglichkeit zu laden, andererseits habe auch ich Bedenken bezüglich Vandalismus ... Gibt es diesbezüglich eigentlich eine "Norm" wie sich die Ladesäule in diesem Fall verhalten soll?
S 70D
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