So rein theoretisch - Unfall mit Personenschaden?

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So rein theoretisch - Unfall mit Personenschaden?

Madame Zoe
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Als ich heute so über den großen, unübersichtlichen und vollkommen überfüllten Parkplatz meines Arbeitgebers langsam auf die Schranke zum Ausgang zurollte und mich darauf freute, gleich den Geräuschsimulator ausschalten zu können, wenn ich endlich die Strasse erreicht hätte und damit die Gefahr planlos auftretender Fußgänger deutlich vermindert wäre, kam mir plötzlich Folgendes in den Sinn. Was, wenn ich in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt bin und hab vorher den Geräuschsimulator aktiv ausgeschaltet? Kann das juristische Konsequenzen haben und wenn ja, was ist denkbar? Kam das vielleicht sogar schon vor?

Schließlich haben ja noch nicht mal alle E-Autos überhaupt so eine Vorrichtung.

Meines allerdings hat es uns jedes Mal, wenn ich die Keycard einstecke, um das Fahrzeug zu starten, ist es auch automatisch an, kann aber per Knopfdruck deaktiviert werden.

Die Boardsuche war nicht so ergiebig, ich habe das Thema zwar in einem zweiJahre alten Thread gefunden, wollte den aber nicht aufwärmen sondern das Thema lieber allgemein platzieren.

Gruß, Alex
Mme Zoe seit 12/18 unterwegs mit Madame Zoe Life Z.E. 40 R90 ohne Schnickschnack, seitdem Verbrennerfrei!
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Re: So rein theoretisch - Unfall mit Personenschaden?

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Nein, das spielt rechtlich keine Rolle, zumindest soweit es für diese Funktion noch eine Taste gibt. Man ist z.B. auch nicht verpflichtet, auf der Landstraße nachts mit Fernlicht zu fahren. So hat das OLG Hamm im Falle eines Personenschadens entschieden (https://openjur.de/u/118017.html).

Re: So rein theoretisch - Unfall mit Personenschaden?

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  • Alex1
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Genau weißt Du das erst, wenn Du freigesprochen wirst. Oder schuldig. Wir wissen ja:

Vor Gericht und auf hoher See
Bist Du allein in Gottes Hand.

Und da wir in einem Land der Prozesshansel leben (die haben auch schon die Feuerwehr angeklagt, dass durch das Zerschneiden der Karosserie beim Retten dem Auto ein unnötiger Schaden entstanden sei.

Also: Vielleicht gewinnst Du, vielleicht auch nicht. Aber allein der Prozess an sich ist sch...

Deswegen schalte ich das Teil nie ab. Auf diese sehr geringen Geräusche kommt es wirklich nicht mehr an.

Ich habe übrigens bei eAutotreffen persönlich die Erfahrung gemacht, dass das geräuschlose Anlassen mich viel mehr erschreckt als das geräuschlose Rollen, das Oberklasseverpester ja auch können. Zumal das Blinken beim Losfahren aus der Parkposition ziemlich aus der Mode gekommen ist... :roll:
Not-wendig: www.bzfe.de/inhalt/planetary-health-diet-33656.html

Freitag treffen wir uns: https://fridaysforfuture.de/allefuersklima/

Herzliche Grüße
Alex

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Re: So rein theoretisch - Unfall mit Personenschaden?

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Aus nicht eingeschaltem Fernlicht Schlüsse über ein aktiv abgeschaltetes Sicherheitsfeature zu ziehen, halte ich für sehr gewagt. Wenn ein Gutachter zu dem Schluss kommt das das überfahrene Kind noch leben könnte, wenn die Warnanlage nicht abgeschaltet worden währe, würde ich ungern in der Haut des Fahrers stecken. Wenn keine Warnanlage vorhanden ist fragt auch keiner.

mfG

Michael
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Re: So rein theoretisch - Unfall mit Personenschaden?

Madame Zoe
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Mit Zoes Geräusch werde ich nicht unbedingt als Auto registriert, wenn ich denn überhaupt gehört werde. Ich hab auch schon die Scheibe runter gelassen und eine ältere Dame gebeten, doch kurz von der Straße auf den Bürgersteig zu wechseln, damit ich vorbeifahren kann. Der war ihr mitsamt ihrem Hackenporsche nämlich nicht breit genug, gehört hatte sie mich aber nicht trotz Zoe-Gesang. Der ist bei Schritttempo blöderweise zu leise für manche strickmützenbedeckte Seniorinnenohren und klingt eben auch nicht wirklich man Auto sondern eher nach landendem Raumschiffchen.

Also ist euch bisher (noch) kein juristisches Beispiel bekannt. Nun gut, das könnte ja bedeuten, dass bis jetzt noch kein Mensch in D wegen eines ausgeschalteten Fahrgeräuschsimulators zu Schaden kam. Hoffentlich bleibt das noch ganz lange so.

Wird aber wohl irgendwann geklärt werden müssen, schätze ich. War ja mit dem Aufkommen von Handys auch so...

Gruß, Alex
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Re: So rein theoretisch - Unfall mit Personenschaden?

Vokoun
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Ab Sommer 2019 werden Geräusch Simulation in Elektro Autos Pflicht.
https://www.ingenieur.de/technik/forsch ... hen-sound/


Ich denke wenn es zu einem Personenschaden kommt mit einem alten Elektro Auto ist man halt dem Gericht ausgeliefert

Re: So rein theoretisch - Unfall mit Personenschaden?

Madame Zoe
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Vokoun hat geschrieben: Ab Sommer 2019 werden Geräusch Simulation in Elektro Autos Pflicht.
https://www.ingenieur.de/technik/forsch ... hen-sound/


Ich denke wenn es zu einem Personenschaden kommt mit einem alten Elektro Auto ist man halt dem Gericht ausgeliefert
Danke für den Link! Da steht, ab 2019 für neu entwickelte Fahrzeuge, erst ab 2020 für Neuzulassung.

Die Idee einer Art “Klingel“ in Ergänzung zur Hupe fände ich jetzt spontan gar nicht so schlecht.
Mme Zoe seit 12/18 unterwegs mit Madame Zoe Life Z.E. 40 R90 ohne Schnickschnack, seitdem Verbrennerfrei!

Re: So rein theoretisch - Unfall mit Personenschaden?

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Ich gehe davon aus, dass es auch mit davon abhängt, wen Du überfährst.
Kinder/Alte sind per definition schwächere Verkehrsteilnehmer und damit rechtlich besser gestellt. Rennt Dir ein Erwachsener ohne zu schauen vors Auto, dann bringt das wieder andere Faktoren mit sich (wieso hat er nicht geschaut, bevor er auf die Straße lief, zB). Bei Kindern stellt sich die Frage eher nicht.
Zudem hängt es auch davon ab, wo der Unfall passiert.

Kurz: es klassisches "es kommt drauf". Pauschale Antworten wird es da nicht geben können.
Kona 64 kWh

Re: So rein theoretisch - Unfall mit Personenschaden?

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Das kommt wohl auch eher aus der Gerüchteküche. Kinder ab dem vollendeten 10ten Lebensjahr sind verantwortlich für Unfälle die sie verursachen. Darunter nicht. Der Kamikaze der sich 12 Jährig mit dem Fahrrad eine steile Auffahrt ohne Sicht auf die Straße gestürzt hat und auf meiner Motorhaube lag war jedenfalls voll. Schuldfähig

MfG
Michael
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Re: So rein theoretisch - Unfall mit Personenschaden?

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Ein Kind unter 14 ist nicht schuldfähig. Du wirfst straf- und Zivilrecht durcheinander. Und nicht mal zivilrechtlich ist das ganz richtig. Die bedingte Deliktsfähigkeit im Zivilrecht beginnt ab 7 Jahren, bei Verkehrsunfällen ab 10. In allen Fällen muss das Kind aber die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht haben.
Also: alles eben nicht pauschal zu beantworten.
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