AHK und Fahrradträger

Re: AHK und Fahrradträger

miresc
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Pollifax hat geschrieben: Ich habe die nach unten abnehmbare Originalkupplung gleich mit bestellt. Sehr stabil und leicht zu bedienen, kommt im praktischem Beutel mit Handschuhen.
Die Anschlussdose ist schwenkbar, sodass nichts zu sehen, wenn die Kupplung abgenommen ist. Durch die Position unten verschmutzt die Aufnahme weniger als bei anderen.
Achtung: Manche Händler machen einen hässlichen Ausschnitt in den Unterfahrschutz (das silberne Teil hinten unten), das ist bei der abnehmbaren nicht nötig.
Leider ziemlich verwirrende Aussagen! Wie bereits mehrfach hier und in anderen Threads erklärt, gibt es als Mitsubishi-Originalzubehör zwei verschiedene abnehmbare AHK.
Die eine hat für Fahrradträger nur eine Zulassung von 55 kg und kann also für Fahrradtransporte - jedenfalls von mehr als 2 Rädern oder von 2 Pedelecs - eigentlich nicht empfohlen werden! Vermutlich wurde bei Pollifax aber genau diese eingebaut, denn sie braucht keinen Ausschnitt im hinteren Stoßfänger.
Die andere (Hersteller die niederländische Firma Brink) ist 100 Euro teurer, darf mit 75 kg schwerem Fahrradträger belastet werden und ist daher für diesen Zweck unbedingt zu empfehlen. (Zu Kupplungsfabrikaten anderer Anbieter/Hersteller als im Mitsubishi-Prospekt angeboten kann und will ich mich nicht äußern.) Die Brink-Kupplung verlangt zwingend einen Ausschnitt im Stoßfänger, dieser kann nach Aussage meines Werkstattmeisters allerdings kleiner und dezenter gehalten werden als in den Einbau-Unterlagen vorgesehen. Habe ich hier im Forum auch mit Fotos längst dokumentiert. Es gibt eine Suchfunktion!
Und für die, denen Suchen zu anstrengend ist: viewtopic.php?f=109&t=38363&p=927144&hi ... nk#p927144
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Re: AHK und Fahrradträger

pmd
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Man kann den Ausschnitt auch noch kleiner machen, zumindest bei der Bosal/Oris, die aber fast baugleich ist - vorausgesetzt man verzichtet auf das Wegklappen der Strom-Dose. Klappt man die nicht vollständig weg, kann der Ausschnitt nach vorne hin noch mal kleiner Ausfallen, hier ein Bild davon:
IMG_20190216_152021 (1).jpg
Die Bosal/Oris schaut dafür immer nach unten etwas raus aus dem Ausschnitt, ist also sowieso nicht komplett unsichtbar zu verbauen.

Re: AHK und Fahrradträger

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An Kupplungen hatten meine Autos bis jetzt schon alle Varianten. Oft Starr, manchmal Abnehmbar und jetzt sogar eine Automatisch Ausschwenkende ab Werk von Mercedes.
Ob die Stützlast mit 55kg oder mit 75kg angegeben ist dürfte in Praxis wohl kaum eine relevante Rolle spielen. Wer mal mit einem Wohnwagen unterwegs war und auch mal mit dem Fahrradträger weiß, das sich die AHK Totlacht bei der "Belastung" durch einen Fahrradträger. Bei meinem Hyundai wollte ich die Kupplung selbst montieren und konnte nicht, weil MVG Exklusiv an die Händler verkauft und nicht an Endkunden und zu der Zeit kein anderer eine Kupplung für den i30 Angeboten hat.
Beim ersten Renault Kangoo habe ich 4 Stunden gebraucht mit E-Satz für eine Starre, die meiner Meinung nach den großen Vorteil hat dran bleiben zu dürfen und damit immer die Stoßstange vor Einparkprofis schützt.
Beim Kangoo gibt es eine große Auswahl an Herstellern und Deshalb auch Kupplungen für 75€ inkl. E-Satz und für gut 100€ mit Fahrzeugspezifischem E-Satz der dann Idiotensicher zwischen die vorhandenen Stecker gesteckt wird.
So vermurkst wie der Hyundai Händler das Loch gesägt hat möchte ich jedenfalls keine Kupplung mehr beim Händler einbauen lassen, insbesondere nicht, wenn ein Ausschnitt in die Stoßstange muss. Was da manchmal vor einem fährt sieht aus als hätte jemand geübt.

mfG
Michael
Kangoo ZE maxi 130.000km, Kangoo ZE 102.000km, E-UP 27.500km, C180TD 48.000km , max G30d 1100km, Sunlight Caravan, Humbauer 1300kg, E-Expert 75kWh 43.000km, Prophete Pedelek 560km, Zündapp Pedelec 80km, F20D 60km

Re: AHK und Fahrradträger

miresc
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Michael_Ohl hat geschrieben: Ob die Stützlast mit 55kg oder mit 75kg angegeben ist, dürfte in Praxis wohl kaum eine relevante Rolle spielen. Wer mal mit einem Wohnwagen unterwegs war und auch mal mit dem Fahrradträger, weiß, dass sich die AHK totlacht bei der "Belastung" durch einen Fahrradträger.
Ein leider immer wieder verbreiteter schwerer Irrtum! Anders als beim gezogenen Wohnwagen lastet beim Fahrradträger die volle Stützlast von bis zu 75 kg ausschließlich und immer vollständig auf der Kugel. Dabei wird diese in ganz anderer Weise belastet als beim Ziehen eines Anhängers:
Da die Kupplung beim Fahrradträger vorne ganz außen sitzt, kann es einerseits starke Auf-und-Ab-Hebelkräfte geben, insbesondere auf welliger Fahrbahn. Außerdem treten bei schnellen Kurvenfahrten mit engen Radien sehr starke seitliche Scherkräfte auf, weil der Fahrradträger (anders als die Wohnwagenkupplung) starr und fest (und nicht dreh- und schwenkbar) mit der Kugel verbunden ist. Ich halte obige Behauptung daher für entweder ahnungslos oder aber verantwortungslos!
Noch eine Frage: Was sollen die ganzen hier erzählten "AHK-Geschichtchen" einem Outlander-Fahrer, der eine AHK kaufen und montieren (lassen) will, eigentlich helfen?

Re: AHK und Fahrradträger

pmd
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Der Unterschied ist übrigens, dass der Fahrrad-Träger weniger eine Stützlast und mehr eine Traglast ist - er wird von der AHK eben getragen und nicht nur gestützt. Mir persönlich wäre das zu riskant 2 Pedelecs mit über 4.000€ Wert darauf zu setzen, dass man solche Normen häufig überschreiten kann.

Es kann nur dazu geraten werden, von der "kleinen" Mitsubishi Lösung die Finger zu lassen, auch wenn vielleicht jetzt noch kein Pedelec im Spiel ist, sofern man nicht generell auf Fahrradträger verzichtet.

Re: AHK und Fahrradträger

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miresc hat geschrieben:
Michael_Ohl hat geschrieben: Wer mal mit einem Wohnwagen unterwegs war und auch mal mit dem Fahrradträger, weiß, dass sich die AHK totlacht bei der "Belastung" durch einen Fahrradträger.
... Ich halte obige Behauptung daher für entweder ahnungslos oder aber verantwortungslos! ...
nicht oder sondern UND!

LG; Dieter
LG, Dieter
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Allradantrieb ermöglicht es, dort stecken zu bleiben, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt! :lol:

Re: AHK und Fahrradträger

Walther
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Moin,Moin

Ich habe bei der Bestellung meines Outländer ein Anhängerkupplung mit aufgenommen, muss aber sagen das ich nicht gesagt habe was ich haben will nur das das ich das Maximale anhängen möchte, an Fahrradträger hatte ich da nicht weiter gedacht, ist aber jetzt vielleicht doch interessant für mich geworden.
Auf dem Typenschild der Kupplung steht Oris Ak41 D—Value 11 kN. Max Vert.LD 100 im Schein Steht ja 75Kg Stützlast also ist das ja das Maximum was geht, was darf ich den an Fahrradträger mit zwei Fahrräder da drauf schnallen?

schönen Tag
Walther
Enyaq iV80(verkauft), Outlander PHEV seit 2021,
Toyota Prado seit 01.1990 (den fahre ich bis ins Grab)

Re: AHK und Fahrradträger

CreytaX
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Was im Schein steht zählt.
Also 75kg wohlgemerkt inklusive dem Fahrradträger.

Sofern alles richtig eingetragen wurde wovon ein Kunde ausgehen muss.

Re: AHK und Fahrradträger

miresc
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Walther hat geschrieben:
Ich habe bei der Bestellung meines Outländer ein Anhängerkupplung mit aufgenommen. ...Auf dem Typenschild der Kupplung steht Oris Ak41 D—Value 11 kN. Max Vert.LD 100. ...Was darf ich denn an Fahrradträger mit zwei Fahrrädern da drauf schnallen?
Wenn die AHK beim Neuwagen mitbestellt und vom Händler oder vom Importeur eingebaut wurde, dann würde ich diese Frage an den Händler stellen und von ihm eine verbindliche, am besten schriftliche Auskunft verlangen. Die im Fahrzeugschein stehenden 75 kg sind jedenfalls nicht die Antwort auf die Frage.

Re: AHK und Fahrradträger

miresc
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CreytaX hat geschrieben: Was im Schein steht zählt. Also 75kg wohlgemerkt inklusive dem Fahrradträger. Sofern alles richtig eingetragen wurde, wovon ein Kunde ausgehen muss.
Da muss ich leider widersprechen. Im Schein eingetragen ist die zulässsige Anhänger-Stützlast. Diese besagt nicht, dass die Kupplung auch für einen Fahrradträger von 75 kg (=Traglast) zugelassen ist. Wie hier bereits mehrfach dargelegt, gibt es Kupplungen, die zwar für 75 kg (oder gar 100 kg) Anhänger-Stützlast zugelassen sind, aber nur für 55 kg Fahrradträgerlast (weil hier eine völlig unterschiedliche Beanspruchung der Kugel vorliegt). Bei höherer Beladung bis hin zur zugelassenen Anhänger-Stützlast riskiert man in diesem Fall zwar kein Bußgeld, aber einen Bruch des Kugelhalses mit fatalen Unfallfolgen.
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