Ich bin mit diesem Fahrzeug erst mal bedient

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Re: Ich bin mit diesem Fahrzeug erst mal bedient

stevie67
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die zitierte Klausel " dass man mit Komforteinbußen rechnen muß", ist ganz klar als sittenwidrig abzutun & man kann sich auf diesen Passus auch nie berufen, da im Vertrag NICHT festgelegt ist, was & wieweit Komforteinbuße geht!
Glaube ich nicht. Man kann sich sicherlich im Detail darüber streiten, was Komforteinbußen sind. Das mag dann vor einem Gericht landen. Aber sittenwidrig ist das denke ich nicht. Zumal man ja dafür Geld bzw. einen geldwerten Vorteil bekommt (Leasingraten oder Winterreifen).
Wenn bei VW der begriff Komfort als fahrfähiges/verkehrstüchtiges KFZ ausgelegt wird.......ich denke, mehr brauche ich nicht schreiben...
Wie kommst du darauf? Ich bin sicher, dass niemand einen solchen Fehler als Komfortfehler auslegt. Ich denke man sieht auch, dass VW sich das sehr genau ansieht und den Fehler verstehen und beheben will.

Dass die Kundenbetreuung da etwas verwirrt ist, wundert mich jetzt auch nicht wirklich. Ich vermute, es kommt nicht oft vor, dass eine Auto wegen eines Schadens ins Werk nach Wolfsburg gebracht werden muss...

Dass es jetzt einen Leihwagen gibt, sollte selbstverständlich sein. Ob eine Wandlung auf ein anderes Auto gemacht wird, ist eine andere Sache. Wäre zu wünschen, ich würde es als VW so machen. Insbesondere dann, wenn durch den - mutmaßlichen - Elektronikfehler etwas anderes beschädigt oder stark strapaziert sein sollte...
Zuletzt geändert von stevie67 am Mi 21. Okt 2020, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ich bin mit diesem Fahrzeug erst mal bedient

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Als Fast Laner bekommt man weder einen geldwerten Vorteil noch sonst irgendwas.
Geschenkte Leasingraten und Winterräder bekommen nur Förster (1st er)
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Re: Ich bin mit diesem Fahrzeug erst mal bedient

West-Ost
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Doch: Lieferung in 2020 mit 16% MwSt.

Re: Ich bin mit diesem Fahrzeug erst mal bedient

Ichimoku
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Ich vermute, selbst ohne ZV wäre das zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Grund / Recht zur Wandlung. VW ist in jedem Fall in der Pflicht alles erdenkliche zu unternehmen um das Auto zu reparieren - aber nach dem was du schreibst klemmen sie sich ja wirklich dahinter.
Das ist für dich natürlich kein Trost und auch ich hoffe, daß du bald dein Auto wieder bekommst und ich kann mir auch gut vorstellen, daß VW sich etwas nettes einfallen lässt um deinen Ärger und Aufwand etwas auszugleichen.

Re: Ich bin mit diesem Fahrzeug erst mal bedient

stevie67
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darkblu hat geschrieben: Als Fast Laner bekommt man weder einen geldwerten Vorteil noch sonst irgendwas.
Geschenkte Leasingraten und Winterräder bekommen nur Förster (1st er)
Okay, danke für die Korrektur. Aber wie West-Ost schreibt 16% und frühe Lieferung. Der Kunde wurde klar hingewiesen auf fehlende Features und Komfortmängel und war unter keinerlei Druck, die Zusatzvereinbarung abzuschliessen. Wie gesagt, was ein Komfortmangel ist oder nicht, ist eine andere Frage. Aber sittenwidrig ist m.E. was anderes.
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Re: Ich bin mit diesem Fahrzeug erst mal bedient

Dominik Ba-Wü
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Das mit der Wandelung ist selbstverständlich noch gar nicht möglich. VW hat das Recht die Fehler zu beheben.


Und zu dem Argument mit den 16%: das ist keine Vergünstigung seitens VW. Damit wird überhaupt nichts kompensiert. Spielt alles aber auch gar keine Rolle, denn durch die ZV nimmt man ja Komforteinbußen in Kauf. Nur geht es ja in dem konkreten Fall nicht darum, sondern um einen Defekt.

Was du auf alle Fälle tun solltest, ist VW eine angemessene Frist setzen.
VW ID.3 Life, seit Oktober 2020,
8,71 kWp PV-Anlage LG/SMA
SMA EV Charger 22

Re: Ich bin mit diesem Fahrzeug erst mal bedient

stevie67
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Da stimme ich zu. Aber es wurde ja angenommen, dass die ZV sittenwidrig sei.

Hier ist ein ADAC Artikel zu Mängeln bei Neuwagen: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... -neuwagen/

Liest sich ganz interessant und gibt viele gute Informationen zu dem Thema.
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Re: Ich bin mit diesem Fahrzeug erst mal bedient

erolli
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Leute, wir leben im Jahr 2020. Wandelung? Minderung? Auch nur Nachbesserung? Vertragspartner ist VW und nicht das Autohaus. Die sind vor VW auch nicht viel größer als ich. Ich bin nicht weiter als zu einer Hotline gekommen. Da hat niemand die Kompetenz/Wissen/Einblick/Möglichkeiten. Da gibt es nur Checklisten. Die können ja gar nicht wissen, wie es mit mir weitergeht. Steht nicht auf der Checkliste. Schonmal Probleme mit einem Telekommunikationsanbieter gehabt? Ok, die Leute bei VW sind freundlicher....

Dränge auf einen ID3 als Leihwagen. Woher nehmen? Leute, die haben einen im Schaufenster, den dürfen die nicht fahren. Den anderen brauchen die, um was zu verkaufen. Mal davon abgesehen: Die Mobilitätsgarantie von VW gibt dem Händler eine Pauschale von €35 netto für einen Leihwagen. Der darf dann sehen, was er mir gibt.

Momentan habe ich das Problem, dass der Leihwagen von dem Autohaus vergeben werden soll, wo das Pannenfahrzeug steht. Das sind 80km von mir entfernt. Mein Händler vor Ort und der an der stePannenstelle und der Kundenservice wollen morgen miteinander telefonieren, wie man das lösen wird. Vielleicht gibt es dann mehr, dazu muss mein Fall irgendwie über die Checklisten hinwegkommen. Vielleicht klappt das ja.

Mir ist das fast schon peinlich, das ich ständig was schreibe.

Ich wünsche niemandem, in so einer Situation zu stecken, aber man muss das mal erlebt haben. Ist nicht mehr so wie früher...

Re: Ich bin mit diesem Fahrzeug erst mal bedient

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Muss dir nicht peinlich sein ganz im Gegenteil lass uns bitte weiter daran teilhaben ist äußerst interessant.

Re: Ich bin mit diesem Fahrzeug erst mal bedient

Berlini3
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Nur mal als Hinweis , Wandlung gibt es seit 2001 nicht mehr (Schuldrechtsreform).
Das heißt Rücktritt vom Kaufvertrag .
Habe ich vor Jahren mit einem Audi A1 durchgemacht.
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