Informationsblatt zur Nachweisführung der Elektromobilität

Re: Informationsblatt zur Nachweisführung der Elektromobilität

Gulfoss
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Wenn in der Rechnung AVAS (Geräuschgenerator) verbaut ist, gibt es nochmals 100€ vom Amt. "Die Förderung eines AVAS beträgt pauschal 100 Euro. Der Zuschuss darf pro Fahrzeug nur einmal gewährt werden." Quelle:https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiee ... _node.html
WärmepumpenID.3
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Re: Informationsblatt zur Nachweisführung der Elektromobilität

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Leider gibt es die 100€ für den ID.3 nicht, er ist zu neu.
ID.3 Tech weiß/WP/AHK seit 16.11.20, ME 3.0. SMA EV Charger, 15 kWp PV

Re: Informationsblatt zur Nachweisführung der Elektromobilität

Chemiker
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Vielleicht wird er noch bewilligt, da ja ein Anrecht darauf bestehen sollte.

Re: Informationsblatt zur Nachweisführung der Elektromobilität

jhg
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merdian hat geschrieben: Leider gibt es die 100€ für den ID.3 nicht, er ist zu neu.
Wo hast du diese Info her?
Es gibt auf den Seiten der Bafa keinen Hinweis über Ausschlüsse dieser Förderung.
ID.3 1st Max

Re: Informationsblatt zur Nachweisführung der Elektromobilität

GenXRoad
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Das sagt die BAFW Website...
A9F70ED7-170A-4C7C-AF45-18939ACCBB8B.png
VW ID.3 1St - Line 3 - Bestellt 26.06.2020 - Mangangrau Metallic - 1St Mover Club

Re: Informationsblatt zur Nachweisführung der Elektromobilität

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jhg hat geschrieben: Wo hast du diese Info her?
War mal Thema hier, ich glaube West-Ost hatte es so beantwortet.
ID.3 Tech weiß/WP/AHK seit 16.11.20, ME 3.0. SMA EV Charger, 15 kWp PV

Re: Informationsblatt zur Nachweisführung der Elektromobilität

West-Ost
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Gilt leider nicht für den ID.3 und weitere, neu typzugelassene Fahrzeuge:

Die Förderfähigkeit für ein AVAS endet für neue Fahrzeugtypen, in die die Hersteller gemäß Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen bis spätestens zum 1. Juli 2019 ein solches System einbauen müssen, mit Inkrafttreten der Richtlinie (Umweltbonus) vom 13. Februar 2020, also am 19. Februar 2020, für alle übrigen Elektrofahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2021 zugelassen wurden, ab dem 1. Juli 2021.
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