E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

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Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

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Jochen_S. hat geschrieben: [quote=whr post_id=<a href="tel:1300599">1300599</a> time=<a href="tel:1595237985">1595237985</a> user_id=32046]
Und wenn ich es aus einem vor dem 1. 7. 21 zugelassenen Fahrzeug wieder ausbaue, ist es nicht mehr da.
Ich frage jetzt tatsächlich aus Neugier: Meinst du also, dass es im Falle eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden (Fußgänger) niemanden interessiert, dass der Wagen mit AVAS ausgeliefert und dieses nachträglich modifiziert wurde? Dass in der Zeit bis zum 01.07.2021 das AVAS quasi als „optionales Zubehör“ ähnlich einer Mittelarmlehne gilt, die ich beliebig ein-/ausbauen oder modifizieren darf?
[/quote]

Wenn du einen Fußgänger umnietest, bist du „mit“ oder „ohne“ AVAS sowieso dran! Das AVAS entbindet niemanden von seiner Sorgfaltspflicht! Ob der Fußgänger taub oder schwerhörig ist, kann ich ihm nicht ansehen! Ich kann auf das Getöse gerne verzichten, aufpassen und vorausschauend fahren muss ich so oder so!
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Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

whr
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Jochen_S. hat geschrieben: Ich frage jetzt tatsächlich aus Neugier: Meinst du also, dass es im Falle eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden (Fußgänger) niemanden interessiert, dass der Wagen mit AVAS ausgeliefert und dieses nachträglich modifiziert wurde? Dass in der Zeit bis zum 01.07.2021 das AVAS quasi als „optionales Zubehör“ ähnlich einer Mittelarmlehne gilt, die ich beliebig ein-/ausbauen oder modifizieren darf?
Selbstverständlich. Ich konnte ihn ja auch bei der Bestellung anklicken oder nicht (meiner hat keinen). Wo soll der Unterschied sein?

Etwas anderes ist es, wenn Du Dir die Anschaffung fördern lässt - dann darfst Du ihn nicht dauerhaft deaktivieren, sonst wäre es Subventionsbetrug.

Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

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whr hat geschrieben: [quote=Jochen_S. post_id=<a href="tel:1300919">1300919</a> time=<a href="tel:1595251052">1595251052</a> user_id=24474]Ich frage jetzt tatsächlich aus Neugier: Meinst du also, dass es im Falle eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden (Fußgänger) niemanden interessiert, dass der Wagen mit AVAS ausgeliefert und dieses nachträglich modifiziert wurde? Dass in der Zeit bis zum 01.07.2021 das AVAS quasi als „optionales Zubehör“ ähnlich einer Mittelarmlehne gilt, die ich beliebig ein-/ausbauen oder modifizieren darf?
Etwas anderes ist es, wenn Du Dir die Anschaffung fördern lässt - dann darfst Du ihn nicht dauerhaft deaktivieren, sonst wäre es Subventionsbetrug.
[/quote]

Ja Wahnsinn, dafür geht man bestimmt ins Gefängnis, so wie Uli Hoeneß!
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Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

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Ich glaube manche sollten sich besser ein neues Handy kaufen statt eines e-up! Da kann man den Klingelton wählen und auch lautlos stellen....
...wenn ich lese was hier ein Aufriss für eine Funktion gemacht wird, die nur einen Bruchteil der Fahrzeit aktiv ist, dann noch die Ideen mit dem selbstaufgespielten Soundtrack....(Ironie an)und ich dachte einmal Mantafahrer wären krass drauf (Ironie aus)
seit März e-up! in Honig (Produktonsdatum Feb.2020 (8.KW)) ;)

Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

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EcommUp hat geschrieben: Wenn du einen Fußgänger umnietest, bist du „mit“ oder „ohne“ AVAS sowieso dran! Das AVAS entbindet niemanden von seiner Sorgfaltspflicht! Ob der Fußgänger taub oder schwerhörig ist, kann ich ihm nicht ansehen! Ich kann auf das Getöse gerne verzichten, aufpassen und vorausschauend fahren muss ich so oder so!
Das ist hoffentlich selbstverständlich. Ich wollte einfach mal bewusst einen Fall konstruieren, in dem mich „eigentlich“ keine Schuld trifft, aber „auf welchem Weg auch immer“ festgestellt wird, dass ich das AVAS modifiziert habe. Ist das nun „egal“, weil aktuell nur „optionales Zubehör“ oder ist das schon jetzt ein Problem, da „Sicherheitseinrichtung“, die nicht verändert werden darf.
whr hat geschrieben: Selbstverständlich. Ich konnte ihn ja auch bei der Bestellung anklicken oder nicht (meiner hat keinen). Wo soll der Unterschied sein?

Etwas anderes ist es, wenn Du Dir die Anschaffung fördern lässt - dann darfst Du ihn nicht dauerhaft deaktivieren, sonst wäre es Subventionsbetrug.
Bestellt habe ich auch ohne. So wie es aussieht bekommt ein Teil der Besteller den Up! (aufgrund von Umstellung auf MJ2021) trotzdem „mit“. 😅
Seit 09/2019 - Photovoltaik mit 16kWp
Seit 03/2019 - Strom von den EW-Schönau
Seit 02/2021 - VW e-Up! Style

Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

spoeh-man
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Also ich habe unseren e-Sound (war ein Vorführer) einfach auf 3% gestellt und somit ist er nicht hörbar. Ich muss nichts ausstellen keinen Widerstand einbauen oder ähnliches.
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Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

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spoeh-man hat geschrieben: Also ich habe unseren e-Sound (war ein Vorführer) einfach auf 3% gestellt
über obd11? wenn ja, kleine anleitung wäre erwünscht..thx...
gib einem dummen ein pferd und der wissende wird verwarnt...

Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

spoeh-man
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Ja geht über obd 11 aber wie habe ich nimmer im kopf. Aber war einfach gibts en Parameter für
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Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

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aha :roll: ich hoffe nicht alzy, wenn ja, sieht's schwierig aus mit deiner freude am up....
gib einem dummen ein pferd und der wissende wird verwarnt...

Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

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Ich frage jetzt tatsächlich aus Neugier: Meinst du also, dass es im Falle eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden (Fußgänger) niemanden interessiert, dass der Wagen mit AVAS ausgeliefert und dieses nachträglich modifiziert wurde? Dass in der Zeit bis zum 01.07.2021 das AVAS quasi als „optionales Zubehör“ ähnlich einer Mittelarmlehne gilt, die ich beliebig ein-/ausbauen oder modifizieren darf?
EcommUp hat geschrieben: Wenn du einen Fußgänger umnietest, bist du „mit“ oder „ohne“ AVAS sowieso dran! Das AVAS entbindet niemanden von seiner Sorgfaltspflicht! Ob der Fußgänger taub oder schwerhörig ist, kann ich ihm nicht ansehen! Ich kann auf das Getöse gerne verzichten, aufpassen und vorausschauend fahren muss ich so oder so!
Richtig, es müsste ja ein Unfall mit großem Fremdschaden sein, der nachweisbar unter 22 km/h passiert ist und an dem den e-up Fahrer ohne AVAS keine Schuld trifft, der aber durch AVAS zu verhindern gewesen wäre. Da fehlt mir etwas die Fantasie...
Zuletzt geändert von ACDCisenough4me am Di 11. Aug 2020, 19:41, insgesamt 1-mal geändert.
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