Relaunch up!/citigo/..?

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Re: Relaunch up!/citigo/..?

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Naja, das sind eben Gebrauchte und stehen für Leute zur Verfügung, die das Auto auch wirklich kaufen wollen. Meine 3 Händler konnten mir da nichts organisieren. Also so einfach scheint es dann doch nicht zu sein, wie mancher hier gern behauptet ;)
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Re: Relaunch up!/citigo/..?

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  • Jensst
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SvenKarlsruhe hat geschrieben: Niemand sollte heute noch Restwertleasing machen, zu hohes Risiko.
Mach Kilometerleasing und fertig...
Bei mir war es ein angebotenes km-Leasing, und trotzdem sollte der Restwert (bzw. Händler-Einkaufspreis!) bei Rückgabe eine Rolle spielen. Ich bin aber noch dabei herauszufinden, ob das in meinem Fall ein dreister Händler war, oder ob es die Regel ist.
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Re: Relaunch up!/citigo/..?

ubit
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Naja - beim km-Leasing spielt schon auch der Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe eine Rolle. Nicht wirklich der Restwert, aber Schäden bzw. die Kosten für deren Beseitigung muss man schon zahlen. Wie kulant diese Schäden dann festgestellt werden und wie bzw. zu welchen Kosten sie behoben werden ist immer ein Risiko beim Leasing.
Insofern finde ich die 3-Wege-Finanzierung deutlich angenehmer für Privatnutzer. Da kann man am Ende der Laufzeit den Wagen zurückgeben und falls es Probleme gibt übernimmt man ihn halt und verkauft ihn privat weiter. Beim Leasing ist die Fahrzeugübernahme gesetzlich ausgeschlossen. Man ist also gezwungen das Fahrzeug zurückzugeben und die Schäden zu zahlen - oder über die Schäden zu streiten - notfalls vor Gericht.

Ciao, Udo
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Re: Relaunch up!/citigo/..?

JKausDU
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Das mit der Beurteilung des Fahrzeugzustandes bei Rückgabe ist ja in der Regel Gegenstand eines Gutachtens. Da kann der Händler nicht wie er mag agieren. Insofern: Ja, da können ggf. noch Kosten anfallen. Aber kein Vergleich zum Risiko eines Restwertleasings.

Re: Relaunch up!/citigo/..?

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  • Jensst
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JKausDU hat geschrieben: Gegenstand eines Gutachtens. Da kann der Händler nicht wie er mag agieren...
;-) Bei diesem "besonderen Händler" würde sogar erst einmal der Werkstatt-Meister das Auto bei der Rückgabe bewerten. Völlig unabhängig, versteht sich. Erst wenn man als Leasingnehmer anderer Auffassung über den Wert ist, wird ein Gutachter bestellt - der dann noch vom Leasinggeber bezahlt werden müsste.

Alles sehr suspekt, ggf. war es doch ein verstecktes Restwert-Leasing. Von diesem Händler halte ich mich fern und werde in diesem Punkt bei den anderen Angeboten trotzdem nochmal nachfragen. Sicher ist sicher.
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Re: Relaunch up!/citigo/..?

smarty79
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Also ich kann den Händler schon verstehen. Er räumt ja letztlich den Rabatt ein. Wenn er nun jetzt schon der Meinung ist, dass er das Auto am Ende zu teuer von der VWFS abnehmen muss, wird er das einpressen müssen. Deshalb spielt der Restwert auch für ihn eine Rolle. M.W. kann er sich aber für einen kleinen Obulus davon freikaufen. Wenn er jetzt am Ende eine Erstbegutachtung vornimmt, ist das eigentlich nur positiv. Die Dekra wird garantiert penibel alles aufschreiben, so kann es durchaus sein, dass der Händler im Interesse eines Anschlussgeschäfts das ein oder andere Auge zudrückt.

Insofern sehe ich das Problem nicht!
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Re: Relaunch up!/citigo/..?

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Predo hat geschrieben: Naja, das sind eben Gebrauchte und stehen für Leute zur Verfügung, die das Auto auch wirklich kaufen wollen. Meine 3 Händler konnten mir da nichts organisieren. Also so einfach scheint es dann doch nicht zu sein, wie mancher hier gern behauptet ;)
Naja ich habs auch genauso gemacht. Da hatte ich wenig Gewissensbisse einen Gebrauchtwagenhändler zu "mißbrauchen". Die paar Kilometer und das bischen Strom. War ja auch nur ne knappe Stunde probefahrt.
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Re: Relaunch up!/citigo/..?

Mirco76
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ubit hat geschrieben: Beim Leasing ist die Fahrzeugübernahme gesetzlich ausgeschlossen. Man ist also gezwungen das Fahrzeug zurückzugeben [...]
Ist das so? Meinem Leasingvertrag liegt ein "Optionsschein" bei: bis vier Wochen vor Ablauf der Laufzeit kann ich mir von meinem VW Händler ein Angebot zum Kauf des e-Up erstellen lassen.

Re: Relaunch up!/citigo/..?

ubit
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Mirco76 hat geschrieben: Ist das so? Meinem Leasingvertrag liegt ein "Optionsschein" bei: bis vier Wochen vor Ablauf der Laufzeit kann ich mir von meinem VW Händler ein Angebot zum Kauf des e-Up erstellen lassen.
Das ist rechtlich "grenzwertig", weil mit der Möglichkeit der Übergabe aus dem Leasingvertrag ein versteckter Mietkauf wird. In der Regel steht das auch so im Leasingvertrag: Man kann nach Ende des Leasingvertrags das Fahrzeug nicht übernehmen.

Nach dem Ende der Laufzeit gehört das Fahrzeug erstmal der Leasing-Bank. Die kann damit dann machen was sie möchte - und es natürlich auch an einen beliebigen Kunden verkaufen. Und zwar zu einem beliebigen Preis.... Das Angebot welches Du vor Ende des Leasingvertrages bekommst wird sich dann auch am tatsächlichen Zeitwert des Fahrzeugs orientieren - und nicht am kalkulatorischen Restwert. Sollten e-Autos zu diesem Zeitpunkt gebraucht unheimlich beliebt sein wirst Du für die Quasi-Übernahme deutlich draufzahlen müssen. Umgekehrt kann es natürlich auch passieren und Du übernimmst das Auto zum Spottpreis wenn der Markt bis dahin eingebrochen ist.

Rechtlich ist das aber definitiv keine Übergabe sondern ein getrennter, neuer Kaufvertrag mit der Bank nach dem Leasing. Mit Konditionen die völlig unabhängig vom Leasingvertrag sind.

Ciao, Udo
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Re: Relaunch up!/citigo/..?

smarty79
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Aufpassen sollte man halt, wenn es gewerbliches Leasing ist. Bei Privatleasing wäre eine entsprechende Option kein Problem.
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