AHK für den E-Up

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Re: AHK für den E-Up

umali
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Dann lass es aber bei DEINEN Risiken bewenden und empfehle es nicht noch weiter.
Rein rechtlich liegt man schließlich voll daneben und nur weil ein TÜV-Mitarbeiter nicht genau hinsieht, heißt das nicht, dass es plötzlich in Ordnung ist.
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Re: AHK für den E-Up

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umali hat geschrieben: Dann lass es aber bei DEINEN Risiken bewenden und empfehle es nicht noch weiter.
Rein rechtlich liegt man schließlich voll daneben und nur weil ein TÜV-Mitarbeiter nicht genau hinsieht, heißt das nicht, dass es plötzlich in Ordnung ist.
Ich denke das ich sachlich über alles berichtet habe, auch das es „nicht“ Abnahmekonform ist und welche Möglichkeiten es zur Abnahme gibt! Die Entscheidung kann nun jeder selber treffen!
Deine Belehrung hättest die also sparen können! Aber es muss ja immer einen 3x Klugen geben!
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Re: AHK für den E-Up

umali
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EcommUp hat geschrieben: ...
Deine Belehrung hättest die also sparen können! Aber es muss ja immer einen 3x Klugen geben!
Ich denke nicht, dass es unkommentiert stehen bleiben darf, denn Du suggeriert's, dass es legal wäre. Dem ist nicht so.

Re: AHK für den E-Up

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Das ist deine
umali hat geschrieben: [quote=EcommUp post_id=<a href="tel:1268534">1268534</a> time=<a href="tel:1591875238">1591875238</a> user_id=36747]
...
Deine Belehrung hättest die also sparen können! Aber es muss ja immer einen 3x Klugen geben!
Ich denke nicht, dass es unkommentiert stehen bleiben darf, denn Du suggeriert's, dass es legal wäre. Dem ist nicht so.
[/quote]

Das ist deine persönliche Interpretation.
Ferner habe ich empfohlen, das Gespräch mit dem Fachmann vom TÜV zu suchen.
„Korinthenkackerei“, ist das in meine Augen was du da betreibst, mehr nicht!
Aber schreibe nur, wenn es dich befriedigt!

Hier gibts nur lauter Unmündige, oder?
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Re: AHK für den E-Up

umali
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Ich schätze, Du verwechselst "Klarheit" mit "Korinthenkackerei“. Nun denn - wenn Du meinst, wird's schon stimmen :roll:.

Re: AHK für den E-Up

drilling
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@EcommUp: Wenn bei einem Unfall rauskommt das die AHK illegal ist dann verlierst du auch noch den Versicherungsschutz. Was du mit „Korinthenkackerei“ abtust kann letztendlich sehr sehr teuer werden wenn es beim Unfall Verletzte gab. Wenn du Pech hast hat das auch noch strafrechtliche Konsequenzen für dich.
Mit Mündigkeit hat das nichts zu tun, eher mit Verantwortungslosigkeit.

Re: AHK für den E-Up

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drilling hat geschrieben: @EcommUp: Wenn bei einem Unfall rauskommt das die AHK illegal ist dann verlierst du auch noch den Versicherungsschutz.
Wo kann man das nachlesen? Es müsste ja einen Gesetzestext geben, wenn du von "illegal" sprichst. ;)

Jetzt kommt mein Schuh: Soweit mir bekannt, verliert man den Versicherungsschutz auch in einem solchen Fall nicht. Nur wenn die Versicherung nachweisen kann, dass der Unfall ursächlich (!) auf die Benutzung des nicht eingetragenen Bauteils zurückzuführen ist, kann sie Schadenersatz vom Versicherungsnehmer fordern. Den Versicherungsschutz (Haftpflicht) verliert man in keinem Fall.
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Re: AHK für den E-Up

drilling
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Klar die Versicherung muß dem Unfallgegner Schadenersatz zahlen, aber sie wird den Betrag dann von dir zurückfordern, das läuft für dich aufs selbe hinaus.

Bei jeder zulassungsrelevanten Veränderung des Fahrzeugs (eine AHK ist auf jeden Fall zulassungsrelevant) erlöscht die Betriebserlaubnis wenn die Veränderung nicht legal ist (also ohne ABE oder nicht abgenommen und eingetragen), das solltest du eigentlich wissen.

Nur wenn die Versicherung nachweisen kann, dass der Unfall ursächlich (!) auf die Benutzung des nicht eingetragenen Bauteils zurückzuführen ist
Darüber wirst du dich dann mit deiner Versicherung vor Gericht streiten müssen, viel Spaß damit.

Re: AHK für den E-Up

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Wenn man ne AHK montiert hat obwohl unzulässig und da rauscht einer drauf, dann kann es sein, dass die Versicherung Regress will da das Schadensbild ohne den Haken ja ganz anders sein kann. Gilt im übrigen auch für abnehmbare Haken wenn sie unbenutzt abstehen. Aber bei einer nicht erlaubten AHK wirds wohl noch etwas mehr tricky. Wie dem auch sei, ich denk hier ist schon alles geschrieben. Nur weils ein TÜV Mensch während der HU nicht merkt ists noch lang nicht erlaubt. Letztendlich heists doch, man darf alles, nur sich nicht erwischen lassen 😉
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bestellt: 05.02.2020, Karosseriebau: 13.03.2020, Coronapause, Lackierung 29.04.2020, Montage 30.04.2020, Auslieferung vorbereitet 04.05.2020, Abgeholt am 09.06.2020

Re: AHK für den E-Up

umali
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alter Falter hat geschrieben: Wo kann man das nachlesen? Es müsste ja einen Gesetzestext geben, wenn du von "illegal" sprichst. ;) ...
Ich denke, Du ziehst das Pferd von hinten auf. Nicht die verbotenen Dinge werden benannt, sondern es gilt der einfache Passus:
Was am Fahrzeug seitens OEM nicht freigegeben ist, ist nicht erlaubt. Ganz einfach.

Alles andere ohne Gutachten fällt unter Manipulation (Vorsatz) mit den entsprechenden Konsequenzen im Schadensfall. Solange nichts passiert, wird es auch kein Problem geben. Aber wer weiß schon, wann etwas passiert?
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