Problem Leasingrückgabe / ALD Automotive

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hannes68
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Servus,

Vertragsende war am 14.09.23. Die Fahrzeugabholung am Wohnort wurde fristgerecht angemeldet. Das Auto ist bis jetzt noch nicht abgeholt worden. Lt. ALD ist der Dienstleister überlastet und deshalb verzögert sich die Abholung. Raten sind keine mehr abgebucht worden.

Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht ?
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Re: Problem Leasingrückgabe / ALD Automotive

mmmmwwww
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Ja, ich habe unseren eSoul nach 3 a abgegeben Ende Sep. Abholung beim Händler war eine Woche später. Seitdem habe ich keine Endabrechnung erhalten, nichts. Ich kenne die ALD eigentlich nur überlastet, von Anfang an.

Re: Problem Leasingrückgabe / ALD Automotive

Singing-Bard
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@hannes68

Hast Du das Auto auf deine Versicherung laufen? Das wäre ja das einzige finanzielle Problem für dich wenn Du die Versicherung noch laufen lassen würdest bis zur Abmeldung.

Ansonsten kannst Du ja immer noch behaupten, die Kratzer seinen nach dem Ende der Leasingzeit dazugekommen ;-)

Re: Problem Leasingrückgabe / ALD Automotive

hannes68
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@Singing-Bard

Das Auto ist seit Vertragsende abgemeldet und steht beim Nachbarn in der Garage.

Re: Problem Leasingrückgabe / ALD Automotive

Ilchi
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Mutig. Wer zahlt, wenn es geklaut wird oder sonst etwas passiert, zum Beispiel, wenn der Marder die 12 V Batterie anknabbert und das Auto und die Garage brennen?

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Re: Problem Leasingrückgabe / ALD Automotive

Wittgensteiner
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Der Leasingnehmer hat seine Pflichten erfüllt. Wenn der Leasinggeber den Wagen nicht am verabredeten Ort und zur verabredeten Zeit abholt, dann ist das sein Problem. Das gilt sicher auch für in Zukunft entstehende Schäden.
Skoda Citigo IV

Re: Problem Leasingrückgabe / ALD Automotive

Ilchi
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Kann man so sehen, wird aber sicher spannend, dies rechtlich durchzubegründen.

Skizziert hatte ich ja zwei Szenarien: Im ersten Fall des Diebstahls und auch des Schadens am Auto kann man ggfls noch sagen, dass das erst im Zeitraum nach der Leasingzeit erfolgt ist. Man hat aber null Übergabeprotokoll, kein Dokument des Gefahrenübergangs. Das mag jetzt bei einem Totalschaden noch einigermaßen nachweisbar sein. Aber wie dokumentiert man eindeutig den neuen Kratzer? Und bin ich nicht auch für einen nachträglichen Kratzer verantwortlich, weil ich das Auto davor hätte schützen müssen?
Hinzu kommt: Lass ALD Kratzer aus der Nutzung etc bei der Übergabe finden, die auf Vollkasko repariert werden müssen. Du hast aber keine Vollkasko mehr. Jetzt muss man auch noch mit der Versicherung diskutieren, dass der Schaden im Versicherungszeitraum entstanden ist.

Im Falle des Brandes kommt hinzu, dass ein Schaden an Dritten entsteht. Glaubst Du wirklich, ALD zahlt diesen?

Mir wären das viel zu viele Fragezeichen und mögliche Diskussionen. Deshalb schrieb ich 'Mutig'. Ich hätte die Versicherung einfach weiterlaufen lassen und dann ggfls den Schaden, der durch die Prämie auf meiner Seite passiert, versucht weiterzugeben. Bezogen auf die Kosten des Leasings über übliche 3 Jahre sind das Peanuts. Ich könnte aber so besser schlafen.

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Re: Problem Leasingrückgabe / ALD Automotive

hannes68
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@Ilchi

Stimmt, ein gewisses Restrisiko besteht. Aber woher soll ich wissen, daß das Auto nicht abgeholt wird. Ich hätte eine Ruheversicherung abschließen können.
Aber die Wahrscheinlichkeit, daß eins der genannten Szenarien eintritt, ist zu gering. Eigentlich befindet sich ALD im Annahmeverzug:

"Ab Annahmeverzug hat der Leasingnehmer
nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu
vertreten (§ 300 Abs.1 BGB), so dass danach eintretende
Schäden am Fahrzeug nicht mehr vom Leasingnehmer zu
verantworten sind, wenn ihm keine Schuld oder nur leichte
Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist."

Re: Problem Leasingrückgabe / ALD Automotive

dr_big
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Verzug tritt normalerweise nur ein, wenn man den Vertragspartner in Verzug setzt. Du müsstest nach meinem Verständnis also eine Frist setzen und mit Ablauf der Frist den Leasinggeber in Verzug setzen. Wenn man einfach nur abwartet, dann akzeptiert man die Verzögerung und der Vertragspartner ist rechtlich nicht in Verzug.

Re: Problem Leasingrückgabe / ALD Automotive

hannes68
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dr_big hat geschrieben: Verzug tritt normalerweise nur ein, wenn man den Vertragspartner in Verzug setzt. Du müsstest nach meinem Verständnis also eine Frist setzen und mit Ablauf der Frist den Leasinggeber in Verzug setzen. Wenn man einfach nur abwartet, dann akzeptiert man die Verzögerung und der Vertragspartner ist rechtlich nicht in Verzug.
Genau das wäre der richtige Weg. Bringt mir aber nichts, da ich für das Unterstellen nichts bezahlen muß.

Habe folgende Info dazu gefunden:

"Da die Rücknahme nur eine Obliegenheit ist, steht dem Leasingnehmer kein Schadensersatz aus Pflichtverletzung zu. Er kann die Rücknahme auch
nicht gerichtlich erzwingen. Er kann jedoch den Besitz an dem Fahrzeug aufgeben. Ab Annahmeverzug hat der Leasingnehmer nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten (BGB), so dass danach eintretende Schäden am Fahrzeug nicht mehr vom Leasingnehmer zu
verantworten sind, wenn ihm keine Schuld oder nur leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Aufwendungen für die Aufbewahrung, etwa Stellplatzkosten, muss der Leasinggeber für die Zeit seines Annahmeverzuges ersetzen. Insoweit kann der Leasingnehmer auch bereits während der Zeit des Annahmeverzuges gemäß BGB Freistellung verlangen. Der Leasingnehmer kann auch das Fahrzeug versteigern lassen und den Verkaufserlös hinterlegen......"

Vielleicht findet sich ja noch ein Leidgenosse der rechtliche Schritte unternommen hat.
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