Erster Schaden nach 23.000 km?

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Re: Erster Schaden nach 23.000 km?

orosenberg
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Kurzes Update zu meinem Fall vom 11.Oktober: Mitteilung von der Werkstatt, das Ersatzgetriebe erst in ca. 6 Wochen kommt, also erste Dezemberwoche. Antriebswellen müssen auch getauscht werden, die sind wohl aber schon in 4 Wochen da.... Habe jetzt mal eine Beschwerde bei Hyundai Deutschland platziert, da man mir nach wie vor kostenfrei kein Ersatz-Elektroauto anbieten kann/will.....
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Re: Erster Schaden nach 23.000 km?

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Hallo orosenberg,

Eigentlich heißt es ja unter Mobilitätsgarantie:
+ 5 JAHRE MOBILITÄTSGARANTIE
Im Fall eines Fahrzeugdefekts stellen wir Ihnen europaweit gemäß den Hyundai Mobilitäts-Garantie-Bedingungen einen kostenlosen Pannen- und Abschleppdienst (gemäß deren jeweiligen Bedingungen) und übernehmen gegebenenfalls die Kosten für Mietwagen und eventuelle Hotelunterkunft.
Da steht ganz klar und übernehmen gegebenenfalls die Kosten für Mietwagen

Ein Schaden kann ja immer passieren, ist ärgerlich genug. Dann aber so anstellen wegen dem Mietwagen verstehe ich nicht. Für was brauche ich dann noch ein Händlernetz.....

Gruß
Gunnar
Kona 64, ZOE40, ID.3, Aiways U5

Re: Erster Schaden nach 23.000 km?

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Vielleicht will er ja unbedingt einen E-Ersatzwagen. Davon steht aber nix in den Bedingungen.

"Mietwagen" != "Elektroauto"
Kona 64 kWh

Re: Erster Schaden nach 23.000 km?

Pfälzer68
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Moin.

Da steht aber auch "gemäß den Hyundai Mobilitäts-Garantie-Bedingungen einen kostenlosen Pannen- und Abschleppdienst (gemäß deren jeweiligen Bedingungen)"

Nun müsste man erstmal rausfinden was das genau bedeutet...

Re: Erster Schaden nach 23.000 km?

S_CH
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In anderen Verträgen steht dann zum Teil, "Klassengleicher"/"Gleichwertiger" Wagen oder sowas. Da ist dann klarer was es ist. Wenn aber nix steht befürchte ich muss man auch ne Dreckschleuder nehmen.

Re: Erster Schaden nach 23.000 km?

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Gunnar_g hat geschrieben: Hallo orosenberg,

Eigentlich heißt es ja unter Mobilitätsgarantie:
+ 5 JAHRE MOBILITÄTSGARANTIE
Im Fall eines Fahrzeugdefekts stellen wir Ihnen europaweit gemäß den Hyundai Mobilitäts-Garantie-Bedingungen einen kostenlosen Pannen- und Abschleppdienst (gemäß deren jeweiligen Bedingungen) und übernehmen gegebenenfalls die Kosten für Mietwagen und eventuelle Hotelunterkunft.
Da steht ganz klar und übernehmen gegebenenfalls die Kosten für Mietwagen

Ein Schaden kann ja immer passieren, ist ärgerlich genug. Dann aber so anstellen wegen dem Mietwagen verstehe ich nicht. Für was brauche ich dann noch ein Händlernetz.....

Gruß
Gunnar
Ich befürchte, du verwechselst da etwas. Das eine ist die Werksgarantie, die Schäden am Fahrzeug abdeckt (Material und Arbeit), das andere ist die Mobilitätsgarantie (auch "Hyundai Assistance").
Im Falle einer Panne wird dein Fahrzeug abgeschleppt oder entpannt. Sofern du in diesem Zusammenhang irgendwo hängen bleibst und nach Hause, zum Flughafen, zur Freundin oder was auch immer möchtest, wird Taxi oder - falls nicht möglich - die Hotelkosten übernommen. Ich habe nirgends gefunden, dass man während der ganzen Dauer der Auto-Reparatur Anrecht auf ein Ersatz-Fahrzeug hat.
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass dies in ganze Europa so geregelt ist (ich spreche von Europa, nicht von EU).
Ich hatte gleiches mal in Südfrankreich erlebt (Audi, änhlicher Text in den Bestimmungen), da war es so wie beschrieben. Mit dem Mietauto konnte ich zurück nach Zürich fahren --> es ging also nur um "Entpannung" und allen damit verbundenen Kosten.

LG, Peter
HYUNDAI KONA EV Launch 64 kWh *BJ 2022*
Software: OS_E_PE.EUR.S5W_L.001.001.220713
Tesla M3, LR AWD, 11.2021, 147 Wh/km (SOLD)
PV FRONIUS 9,0 kWp
WB FRONIUS Wattpilot Go 11 J

Re: Erster Schaden nach 23.000 km?

Waldfee0815
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orosenberg hat geschrieben: Kurzes Update zu meinem Fall vom 11.Oktober: Mitteilung von der Werkstatt, das Ersatzgetriebe erst in ca. 6 Wochen kommt, also erste Dezemberwoche.
[...]
Händler androhen, dass man vom Kaufvertrag zurücktritt => Der Händler gibt einem vielleicht zu sehr günstigen Konditionen ein Übergangsfahrzeug.

Falls nicht, dann Händler eine Frist setzen, dass das Auto in 2 Wochen fahrbereit zu sein hat. Danach vom Kaufvertrag wegen Mängel zurücktreten (aka "Wandeln") und sich ein neues Auto suchen...

Mobilitätsgarantien haben meist nur Mietwagen für kürzere Zeiträume. Und Hyundai Deutschland wird dieser Einzelfall wohl eher nicht interessieren...

Bleibt spannend...

Re: Erster Schaden nach 23.000 km?

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  • nono
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Bei solchen Themen würde ich immer mit dem Anwalt meines Vertrauens sprechen.
Meinungen im Forum helfen da nicht weiter...
17.02.2017: Born Electric BMW i3 94Ah BEV | 73.481 km
14.10.2020: Hyundai Kona EV 64kW, Premium (MY20), Dark Knight | 8.000 km

Photovoltaik mit einer Nennleistung von 5,650 kWp
Strom für 35.000 km selbst erzeugt

Bild

Re: Erster Schaden nach 23.000 km?

Helfried
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nono hat geschrieben:Bei solchen Themen würde ich immer mit dem Anwalt meines Vertrauens sprechen.
Bist du etwa Deutscher? :)

Re: Erster Schaden nach 23.000 km?

gekfsns
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Ich glaub, dass tief sitzende Kanaldeckel dem Antrieb auch zusetzen können. Beschleunigt man stark und fährt über einen tiefen Kanaldeckel, dreht das eine Rad kurz durch und wird dann schlagartig abgebremst, wenn es wieder festen Boden unter "den Füßen" hat. Mir ist das an einer Kreuzung auf meiner Pendelstrecke aufgefallen, anscheinend beschleunigt ein Elektroantrieb ein durchdrehendes viel schneller als ein schwerer Verbrenner.
BMW hatte beim i3 schon Mal eine Rückrufaktion wegen einem Haltebolzen für den Elektromotor. Hab Mal ein Bild von einem richtig verbogenen Bolzen gesehen, da scheinen echt gewaltige Kräfte dahinter zu stecken, wenn die Räder schlagartig Grip bekommen. Zumindest hab ich es so verstanden, dass das der Auslöser der Probleme war.
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