Wir wollen verbindliche Liefertermine und kein Fake-Marketing, was tun?

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Wir wollen verbindliche Liefertermine und kein Fake-Marketing, was tun?

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Hallo, auf Vorschlag von Kokosnussrasierer habe ich diesen Thread jetzt mal eingerichtet....
Vielleicht die politischen Beiträge hier bündeln...
Ich fange morgen mit einer Antwort des ADAC (nicht sehr viel versprechend) an... muss jetzt aber schlafen
2 x Kia e-Niro 64 kWh Spirit, Erzulassung 05/2020, Taxi ab 09/20, Laufleistung 08/22 insgesamt ca. 130.000 km
Bis 08/2020: Prius 2 (570.000 km), Outlander PHEV, (330.000 km)
Ab Bj 19 bleiben die neuen Verbrenner auf der Halde, genug ist genug
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Re: Wir wollen verbindliche Liefertermine und kein Fake-Marketing, was tun?

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vielen Dank für Ihre E-Mail, die zur weiteren Bearbeitung an uns übermittelt wurde.

Hinsichtlich der rechtlichen Lage bei der Verzögerung von Lieferterminen können wir Ihnen folgendes mitteilen:

Auf einen verbindlichen Liefertermin lassen sich Händler meist nicht ein, denn sie würden bei Überschreitung des Termins sofort in Lieferverzug geraten. Üblicherweise werden nur unverbindliche Liefertermine vereinbart, die nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Händler um sechs Wochen überschritten werden können. Erst nach Ablauf der sechs Wochen kann der Kunde den Händler auffordern, das Fahrzeug zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Nach den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) kann der Käufer bei leichter Fahrlässigkeit des Händlers jedoch höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises als Schadensersatz fordern. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Händler nach Ablauf der 6-Wochen-Frist eine angemessene Nachfrist (ca. zwei Wochen) zur Lieferung setzen (Einschreiben/Rückschein ist empfehlenswert). Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich dieser Anspruch auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises.

Fordert der Käufer den Verkäufer vor Ablauf der sechs Wochen zur Lieferung auf, handelt es sich um eine vorzeitige Mahnung und Fristsetzung, die als solche wirkungslos ist (KG, Urteil vom 08.09.86 – 2 O 1912/85 N. V.).

Vermeiden sollte man unklare Formulierungen zum Liefertermin wie „schnellstens“ oder „baldmöglichst“.

Da Ihr Fall sicher auch für andere interessant ist noch eine Frage: Dürfen wir Ihre Kontaktdaten an Journalisten weitergeben?
Wir werden immer wieder gefragt, ob wir Fälle haben, die für einen Bericht (bei Stern TV, WISO o.ä.) geeignet sind. Wenn ja, dann geben Sie uns doch bitte eine Telefonnummer an, unter der Sie gut erreichbar sind und bestätigen Sie uns, dass wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten (auch Ihre E-Mailadresse) an anfragende Journalisten weitergeben dürfen. Wir können Ihnen leider noch nicht zusagen, dass sich tatsächlich ein Journalist bei Ihnen melden wird. Sollten Sie aber kontaktiert werden, so können Sie natürlich immer noch entscheiden, ob Sie bei einem Beitrag mitwirken wollen oder nicht. Einen positiven Nebeneffekt sollte man nicht vergessen: Viele Gegner lenken ganz plötzlich ein, wenn das Kamerateam vor der Tür steht!

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.


Mit freundlichen Grüßen

Ellen Stamer
Juristische Zentrale - Verbraucherrecht





Sehr geehrte Frau Stamer,

geben Sie meine Kontaktdaten gerne an Journalisten weiter.

Ich gebe zu bedenken, dass es sich hier nicht einfach um einen Fall von langen Lieferzeiten handelt, wie er zum Beispiel von Tesla oder auch anderen Marken bekannt ist, sondern dass ein Bestellprozess, der bereits im Gange war, einfach abgebrochen wurde, Verträge inklusive deren Lieferzeiten quasi ohne Kontaktaufnahme zu den Kunden und ohne neue Liefertermine einfach "kassiert" sprich gebrochen wurden. Man meint, sich mit der Formulierung, es hätten sich Lieferengpässe ergeben, begnügen zu können.
Es wäre schön, wenn auch der ADAC mal journalistisch bezüglich dieser Praxis nachfragen könnte und in Erfahrung bringen könnte, warum man mit den Januar-Bester/inn/en, also denen, die unter ganz anderen Bedingungen gekauft haben als sie jetzt gelten, nicht wenigstens Kontakt aufgenommen wird und warum nicht zumindest eine Entschädigung oder ein neuer Liefertermin angeboten wird. Die Formel 12 + X Monate ist hier mit Sicherheit nicht das, was von Kia im Sinne eines fairen Umgangs zu erwarten ist.
2 x Kia e-Niro 64 kWh Spirit, Erzulassung 05/2020, Taxi ab 09/20, Laufleistung 08/22 insgesamt ca. 130.000 km
Bis 08/2020: Prius 2 (570.000 km), Outlander PHEV, (330.000 km)
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Re: Wir wollen verbindliche Liefertermine und kein Fake-Marketing, was tun?

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https://www.kia.com/de/firmenkunden/kontakt/


Herr Frischknecht tritt in einem Nextmove-Video auf (party in einem Kia Autohaus) . Vielleicht kann mir jemand helfen beim raus suchen und finden.
Er wird vorgestellt als "zuständig für Elektromobilität". Ich bin gewerblicher Kunde, bestelle aber nur 2 und keine 20 Fahrzeuge. Insofern bin ich kein Partner für Herrn Frischknecht. Aber da er auch zuständig für Elektromobilität ist, dürfen wir ihm auch gerne alle ein paar Fragen stellen, möglichst sachlich natürlich.
Schwerpunkt sollte sein, die Formel 12 + X als nicht dauerhaft haltbar für Kia darzustellen. Wenn sie da glauben, noch Monate Zeit zu haben, diese Formel zu korrigieren, dann müssen sie sich einfach getäuscht haben!
2 x Kia e-Niro 64 kWh Spirit, Erzulassung 05/2020, Taxi ab 09/20, Laufleistung 08/22 insgesamt ca. 130.000 km
Bis 08/2020: Prius 2 (570.000 km), Outlander PHEV, (330.000 km)
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Re: Wir wollen verbindliche Liefertermine und kein Fake-Marketing, was tun?

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2 x Kia e-Niro 64 kWh Spirit, Erzulassung 05/2020, Taxi ab 09/20, Laufleistung 08/22 insgesamt ca. 130.000 km
Bis 08/2020: Prius 2 (570.000 km), Outlander PHEV, (330.000 km)
Ab Bj 19 bleiben die neuen Verbrenner auf der Halde, genug ist genug

Re: Wir wollen verbindliche Liefertermine und kein Fake-Marketing, was tun?

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Herr Frischknecht tritt ab Minute 2:35 auf
2 x Kia e-Niro 64 kWh Spirit, Erzulassung 05/2020, Taxi ab 09/20, Laufleistung 08/22 insgesamt ca. 130.000 km
Bis 08/2020: Prius 2 (570.000 km), Outlander PHEV, (330.000 km)
Ab Bj 19 bleiben die neuen Verbrenner auf der Halde, genug ist genug

Re: Wir wollen verbindliche Liefertermine und kein Fake-Marketing, was tun?

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Und in keinem Thread, der sich gegen KIA-Verarschung richtet, darf das Video aller Videos fehlen... Jede und Jeder muss es einfach kennen....
Man muss es auch noch kennen, wenn Herr Cost schon lange abgesägt ist!


https://www.facebook.com/groups/5033936 ... cation=ufi
2 x Kia e-Niro 64 kWh Spirit, Erzulassung 05/2020, Taxi ab 09/20, Laufleistung 08/22 insgesamt ca. 130.000 km
Bis 08/2020: Prius 2 (570.000 km), Outlander PHEV, (330.000 km)
Ab Bj 19 bleiben die neuen Verbrenner auf der Halde, genug ist genug

Re: Wir wollen verbindliche Liefertermine und kein Fake-Marketing, was tun?

BodenseeStromer
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Mein E-Mail-Schreiben von gestern an den CEO von KIA Motors Corporation in Korea, Mr. Han-Woo Park:


KIA breaks hearts, trust and promises in Germany

Dear Mr. Park,

please apologize for that kind of rough statement above. But I’d like kindly make you aware of a massive loss of trust that is developing for KIA in Germany.

21th December 2018 I did sign a mandatory sale contract for a KIA e-Niro with a local KIA dealer in Germany. He let me know that my e-Niro will be delivered at the 12th week in 2019 (mid March). This was displayed at the internal KIA order system. I guess I was the first german customer that bought the e-Niro without having seen or test driven this car. This shows you my trust in all of KIA's promises about the e-Niro and into your company

Two weeks ago my local KIA dealer informed me about the postponement of delivery at least for 12 months. I did write a letter to KIA Germany CEO Mr. Steffen Cost explaining my heart breaking disappointment and astonishment. Unfortunately some employees of Mr. Cost did answer my letter and let me know that delivery will be postponed for at least 12 months.

In the meanwhile many other KIA e-Niro customers in Germany have been posted utmost annoyance about the same experience with e-Niro delivery postponements. You can read this myriads of posts at e.g. Germanys major e-mobility online-dialouge platform „GoingElectric“ but also as comments in severals facebook groups and attached to KIA e-Niro YouTube Videos. Some of the very angry customers are already wrote letters to the German automotive media.

The purchase of the KIA e-Niro would be groundbraking for me since I drove Audi and Mercedes only for the last 21 years. Since KIA promised me to deliver the e-Niro mid March 2019 and did break this promise after I signed the mandatory sale contract I’d kindly ask you as KIA’s highest representative to fulfill your "Power to surprise".

Don’t make finally true what currently is developing and happening in Germany with KIA breaking hearts, trust and promises.

Sincerely,
...

Re: Wir wollen verbindliche Liefertermine und kein Fake-Marketing, was tun?

JohnF
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Und ich wiederhole mal meine Frage aus dem anderen Thread: "Ist es ein Kia Problem? Oder ist das Problem größer? Was sind die Hintergründe? Und was veranlasst Kia so zu handeln?" Kia könnte doch einfach 2000 ... 3000 Euro mehr verlangen für jeden e-Niro (ich hätte ihn trotzdem gekauft), dann gäbe es keinen Grund für das bevorzugte Bedienen attraktiverer Märkte (wie Norwegen)?

Eine Überschrift "Kia verärgert 500 E-Auto Besteller" interessiert keine reichweitenstarken Medien. Aber eine Überschrift "Deutsche Gesetzeslage verhindert systematisch die stärkere Verbreitung der Elektromobilität" würde das sehr wohl...

Mal 2 Fragen:
1) Hier im Forum kursiert(e) die Aussage, dass ein E-Auto nur dann in die Liste der in Deutschland förderfähigen Fahrzeuge aufgenommen wird, wenn es nirgendwo anders in der EU günstigster angeboten wird. Den Gesetztestext dazu habe ich aber nicht gefunden - kann mir jemand eine Quelle nennen?
2) Die, die schon länger dabei sind: Wie war das bei früheren Markteinführungen besonders bei Importfahrzeugen: Ioniq, Kona, usw. Wiederholt sich hier die Geschichte?

Beste Grüße

Re: Wir wollen verbindliche Liefertermine und kein Fake-Marketing, was tun?

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  • Jogi
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JohnF hat geschrieben: Hier im Forum kursiert(e) die Aussage, dass ein E-Auto nur dann in die Liste der in Deutschland förderfähigen Fahrzeuge aufgenommen wird, wenn es nirgendwo anders in der EU günstigster angeboten wird. Den Gesetztestext dazu habe ich aber nicht gefunden - kann mir jemand eine Quelle nennen?


Hier:

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/ ... 03.2018_B1


Unter 3.3 (Zuwendungsvoraussetzungen):
Für diejenigen Fahrzeugmodelle, die bereits zum 31. Dezember 2015 auf dem Markt verfügbar waren, gilt als Vergleichsmaßstab der zum 31. Dezember 2015 gültige Netto-Listenpreis des Basismodells in Deutschland. Für nach 31. Dezember 2015 auf den Markt gekommene Fahrzeugmodelle gilt als Vergleichsmaßstab der zum Zeitpunkt der Markteinführung geltende niedrigste Netto-Listenpreis des Basismodells innerhalb des Euroraums (BAFA Listenpreis).

Zur Verdeutlichung: Es heißt nicht "innnerhalb der EU" sondern "innerhalb des Euroraums".
Beides trifft auf Norwegen nicht zu, dennoch werden die CO2 Credits für nach Norwegen verschobene Fahrzeuge in der EU (und damit auch in Deutschland) angerechnet.
In Norwegen gilt zudem eine ganz andere Förderung als in D, dort werden die Hersteller meines Wissens nicht mit einem Eigenanteil belastet.
Der Steuervorteil beim Erwerb eines BEV in Norwegen ist gegenüber einem Verbrenner immens, so können die Hersteller dort ganz andere Preise aufrufen und die Dinger gehen trotzdem weg wie warme Semmeln.
Als Junge dachte ich, ich werde mal ein alter, weiser Mann.
Jetzt schaut, was aus mir wurde: Ein alter, weißer Mann.

Re: Wir wollen verbindliche Liefertermine und kein Fake-Marketing, was tun?

JohnF
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@Jogi: Danke für den Link.

Ich habe den betreffenen Absatz:
Ein Bundesanteil am Umweltbonus kann nur für elektrisch betriebene Fahrzeuge
gewährt werden, wenn deren Netto-Listenpreis des Basismodells maximal 60 000
Euro beträgt.
Für diejenigen Fahrzeugmodelle, die bereits zum 31. Dezember 2015 auf dem
Markt verfügbar waren, gilt als Vergleichsmaßstab der zum 31. Dezember 2015
gültige Netto-Listenpreis des Basismodells in Deutschland. Für nach 31. Dezember
2015 auf den Markt gekommene Fahrzeugmodelle gilt als Vergleichsmaßstab der
zum Zeitpunkt der Markteinführung geltende niedrigste Netto-Listenpreis des
Basismodells innerhalb des Euroraums (BAFA Listenpreis).
etwas anders verstanden: Sinngemäß lese ich daraus:
"Ein E-Auto ist in Deutschland förderfähig, wenn der Netto-Listenpreis des Basismodells irgendwo im Euroraum unter 60.000 € liegt".
Also dürften die Hersteller die Autos doch in Dtl. teurer verkaufen als in anderen Ländern, ohne die Förderfähigkeit zu verlieren. Oder habe ich hier was übersehen?


EDIT: Hab den Knackpunkt gefunden. Der steht unter 4. in der Förderrichtlinie:
Zur Sicherung des Eigenbeitrags der Automobilindustrie wird der Bundesanteil
am Umweltbonus nur gezahlt, wenn der Netto-Kaufpreis (exklusive
Mehrwertsteuer) des Basismodells für den Endkunden um mindestens 2 000 Euro
bei rein elektrischen Fahrzeugen [...] unterhalb des dem BAFA vorliegenden Netto-Listenpreises
des Basismodells liegt (BAFA Listenpeis).
Unter 3.3 ist der "BAFA Listenpreis" als niedrigster Netto-Listenpreis im Euroraum definiert. Damit ist es tatsächlich so: Um in Deutschland gefördert zu werden, darf das Auto im Euroraum nicht woanders günstiger angeboten werden....

Wäre ich Autohersteller, würde ich dann wohl auch zuerst andere Länder bedienen, wo ich mehr verdienen kann.
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