Installation Wallbox OHNE Elektrofachkraft

Re: Installation Wallbox OHNE Elektrofachkraft

Kiuence
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Wenn dein Familienmitglied eine Elektrofachkraft in einem Fachunternehmen ist, welches im Installateur­verzeichnis deines/eines Netz­betreibers eingetragen ist, dann darf er das machen. Allerdings haftet er dann im Zweifelsfall privat.
Sollte er nicht in einem entsprechenden Fachunternehmen arbeiten, sondern z.B. als Elektriker bei Audi, dann wirst du die Anforderungen des Netzbetreibers nicht erfüllen, gibt im Zweifel echten Ärger.

Wobei ich nicht verstehe, wieso man sich bei sowas immer dem Risiko aussetzt.
Vom Familienmitglied alles vorbereiten lassen und den freundlichen Elektriker vor Ort fragen, ob er eben den Anschluss durchführen kann. Bist du normalerweise mit 100 Euro dabei und alles ist gut.
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Re: Installation Wallbox OHNE Elektrofachkraft

LeakMunde
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wynton hat geschrieben: Meiner Meinung nach, muss nach wie vor ein konzessionierter Elektroinstallateur die Anlage
installieren oder abnehmen
https://www.elektrikerwissen.de/elektro ... usfuehren/
Das ist deine Meinung, was auch ok ist. Im ganzen Artikel ist nicht eine Gesetzesgrundlage angegeben. Auch im Fazit wird dort gesagt, dass dies lediglich eine Meinung ist. Die Rechtslage sieht allerdings anders aus.
Kiuence hat geschrieben: Wenn dein Familienmitglied eine Elektrofachkraft in einem Fachunternehmen ist, welches im Installateur­verzeichnis deines/eines Netz­betreibers eingetragen ist, dann darf er das machen. [...] Sollte er nicht in einem entsprechenden Fachunternehmen arbeiten, sondern z.B. als Elektriker bei Audi, dann wirst du die Anforderungen des Netzbetreibers nicht erfüllen, gibt im Zweifel echten Ärger.
Hast du auch eine Quelle für diese Behauptung?
Das dürfte nämlich vollkommen falsch sein. Selbst wer gewerblich bei Privatpersonen an elektrischen Anlagen arbeitet, muss nicht im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sein. Z.B. haben fast alle Küchenmonteure lediglich die Zusatzqualifikation zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. So dürfen die dann z.B. einen Herd anschließen, kommen damit aber definitiv nicht ins Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.
Der § 13 Abs. 2 NAV wird häufig falsch interpretiert. Dieser bezieht sich nämlich nur auf die Verbindung zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung.
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Re: Installation Wallbox OHNE Elektrofachkraft

wynton
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@leakmunde laut TAB wird mit der Installation einer Wallbox, die elektrische Anlage erweitert. Pkt 4.4 https://iam.westnetz.de/-/media/westnet ... 636A38F3D1
Ausführung und Meldung durch eingetragenen Installateur.

Re: Installation Wallbox OHNE Elektrofachkraft

LeakMunde
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@wynton Die TAB unterscheiden sich von Netzbetreiber zu Netzbetreiber. Westnetz hat da in der Tat lustige Sachen in den TAB stehen. z.B.:
Westnetz TAB hat geschrieben:Plant der Anschlussnehmer Änderungen oder Erweiterungen, so ist Westnetz über dieses Vorhaben zu informieren. Die Ausführung dieser Arbeiten und die Meldung über den Abschluss der Arbeiten an Westnetz muss durch einen eingetragenen Installateur erfolgen.
Muss also wirklich jede neue Deckenlampe an Westnetz gemeldet werden? :o :lol:
Westnetz hat sich hierzu nämlich die Beispiele gespart, die in der VDE-AR-N 4100 (quasi der bundesweit einheitlichen Vorlage für TAB) angegeben werden:
VDE-AR-N 4100 hat geschrieben:Derartige Erweiterungen, Nutzungsänderungen oder Änderungen der Betriebsbedingungen können sein:
– Erhöhung der benötigten bzw. eingespeisten elektrischen Leistung;
– Änderung von haushaltsüblichem Verbrauchsverhalten zu Anwendungen mit Dauerstrom;
– Nachrüstung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG [2];
– Umwandlung einer Bezugsanlage in eine Bezugsanlage mit Netzeinspeisung;
– Änderung der Raumnutzung;
– Änderung einer Anschlussnutzeranlage von einem einphasigen in einen dreiphasigen Anschluss;
– Änderung der Netzform.
Damit sollte ersichtlich sein, dass weder die neue Deckenlampe, noch eine Ladeeinrichtung unbedingt eine derartige Erweiterung ein muss. Wenn man allerdings so viele neue Lampen anschließen möchte, dass sich die benötigte Leistung erhöht, ja dann ist ein einen eingetragenen Installateur notwendig. Selbiges gilt natürlich auch für Ladeeinrichtungen. Bei Ladeeinrichtungen mit maximal 11 kW ist das in den meisten Fällen jedoch nicht der Fall.
Generell muss man Ladeeinrichtungen sogar immer melden, das ergibt sich jedoch aus §19 NAV. Westnetz hat das sogar zusätzlich nochmal in die TAB geschrieben:
Westnetz TAB hat geschrieben:Gemäß Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 14.03.2019 sind alle Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge vor deren Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
Das die Meldung von einem eingetragenen Installateur erfolgen müsste steht also weder in der NAV, noch in den TAB der Westnetz.
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Re: Installation Wallbox OHNE Elektrofachkraft

Raver
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Danke schon mal an alle die mir hier geatwortet haben. Ich hab dem Netzbetreiber jetzt einfach mal das Anmeldeformular geschickt - ohne Unterschrift und Stempel. Mal sehen was er dazu sagt.
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Re: Installation Wallbox OHNE Elektrofachkraft

Ponzi910
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Ja, man kann TAB und NAV natürlich so auslegen das man es nicht darf aber was dann? Wo steht denn welche "Strafen" dafür z.B. in einem Bußgeldkatalog oder sonstwo vorgesehen sind? Kenne ich als Mitarbeiter eines Energieversorgers leider nicht, habe auch nichts dazu herausgefunden. Falls hier jemand etwas weiß wäre ich Dankbar für die Info weil ich oft danach gefragt werde.
Probleme vermute ich eher mit der Hausrat-/Gebäudeversicherung wenn es dann mal wegen der Wallbox brennt wenn es doch nicht ordentlich gemacht wurde.

Re: Installation Wallbox OHNE Elektrofachkraft

LeakMunde
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Ponzi910 hat geschrieben: Ja, man kann TAB und NAV natürlich so auslegen das man es nicht darf aber was dann? Wo steht denn welche "Strafen" dafür z.B. in einem Bußgeldkatalog oder sonstwo vorgesehen sind?
Das ist ein wichtiger Punkt. Strafen im Sinne von Bußgeldern gibt es mWn nicht. Das bewegt sich alles im Zivilrecht. Die größte Sanktion, die der Netzbetreiber verhängen kann, ist dass er den Strom abstellt. Gründe dafür sind z.B. in § 24 NAV genannt.
Aber auch dass kann der VNB nicht einfach bei Verstößen gegen seine TAB machen. Beispielsweise hatte ein VNB in seinen TAB stehen, dass die Zählerschrankhöhe mindestens 1100 mm betragen muss. Der Zählerschrank beim Kunden war aber nur 950 mm hoch. Also ein klarer Verstoß gegen die TAB und der VNB verweigerte deswegen die Inbetriebsetzung.
Die Bundesnetzagentur hat dies dann überprüft und entschieden, dass der VNB die Inbetriebsetzung nicht verweigern darf. Quelle (PDF)
Ponzi910 hat geschrieben: Probleme vermute ich eher mit der Hausrat-/Gebäudeversicherung wenn es dann mal wegen der Wallbox brennt wenn es doch nicht ordentlich gemacht wurde.
Wenn jemand etwas nicht ordentlich macht und deswegen ein Schaden entsteht, hat der Verursacher immer ein Problem. Das hängt aber nicht von der Qualifikation des Verursachers ab.
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Re: Installation Wallbox OHNE Elektrofachkraft

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Der hier war gut:
. Man muss auch bedenken, dass auch ein mobiles Ladegerät > 3,5kW das z. B. an einer vorhandenen CEE Steckdose angeschlossen wird, beim VNB gemeldet werden muss. Dafür braucht es keine Firma.

Muss man, wenn man bei einem Kunden mal schnell den 16 A CEE 400V zum laden verwendet, jedes mal einen Antrag schreiben?

Das Ladegerät ist im Auto, so nebenbei bemerkt.
Also, bei Verwandtenbesuchen immer einen Antrag, vor dem Anstecken schreiben....

Korintenkackerei.....
Sorry.
Eine CEE Steckdose montieren und es ist schon ein gesteckter, und nicht fix Angeschlossener Verbraucher...
Ja, jeder darf in seiner Anlage rumfingern was er möchte, oder Fingern lassen.
Gibt es eine Schaden, na ja, dann haftet der Eigentümer der Anlage, dann der Nutzer, dann der Umbauer der.... Versicherung, wenn diese die Instandsetzungskosten rückfordert.
Können tut jeder.
Dürfen nur Konzessionierte Unternehmen Mit der Spezialität, dass das EVU noch auf Sonderzulassungen pocht, wenn es gut drauf ist.

In einem Fall hat ein Bekannter dem Netzbetreiber eine Mail geschickt, und derart gemeldet, dann die Antwort bekommen, dass die nächste Rechnung xx €ausmachen wird.🤔
Perfekt, Meldepflicht erfüllt, mit Bestätigung und Antwort eingegangen vom Netzbetreiber...
Wie der Laie meldet darf schon noch dem Laien überlassen bleiben.😉
Man kann alles verkomplizieren...
Ach ja, verklausuliert hat er sogar mehrere Lademöglichkeiten gemeldet, es lebe die deutsche Sprache🤦‍♀️.
Diverse E Fahrzeuge von 18 bis 90 Kwh.

Re: Installation Wallbox OHNE Elektrofachkraft

Momox
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Da der Thread schon etwas älter ist und ich auf keine klare Antwort gestoßen bin, folgt meine Nachfrage:

Unabhängig von der KFW-Förderung (die es ja nicht mehr gibt): Muss eine 11kw-Wallbox von einer Elektrofachkraft installiert bzw. abgenommen werden oder könnte man dies selber tun (in meinem Fall würde dies ein Verwandter tun, der Elektroniker ist).

Re: Installation Wallbox OHNE Elektrofachkraft

tm7
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Die darfst sie sogar Du selber einstecken, wenn sie einen Stecker hat.

Wenn die Wallbox keinen Stecker hat, schraubt oder steckt man sie halt mit geeigneten Verbindern in einer Unterverteilung an die Hausinstallation.

Und nein, da braucht nichts abgenommen zu werden, genausowenig wie jemand kommen muss, wenn Du Dir eine weitere Steckdose in Deinem Haus anschließt.

Und man sollte natürlich eine Vorstellung davon haben, was man tut. Z.B. niemals Kabel anlöten oder verzinnen o.ä.. Oder die Sicherung ausschalten, wenn man an der Anlage schraubt. Oder, oder, oder - man kann sich tausende Fehlerquellen und potentielle Probleme ausmalen, wenn man Spaß daran hat. Deshalb: ja, man sollte schon wissen, was man tut. Aber das gilt für alles, was man je anfässt.

Also ja: Du darfst sie selber anschrauben und installieren, aber selbst wenn Du sie nur an die Wand schraubst, solltest Du Dir sicher sein, dass an der Stelle, wo Du bohrst, keine Wasserleitung oder Stromleitung langläuft usw. usf. - potentielle Probleme gibt es immer. Deshalb: man sollte schon wissen, was man tut.
28er Ioniq Bj. 5/2017, seit 31.1.2019
https://www.spritmonitor.de/de/detailan ... 09227.html
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