WEG Beschluss zur Installation

Re: WEG Beschluss zur Installation

jetfish
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Nein, bei einer Präsenzveranstaltung ist grundsätzlich keine Einstimmigkeit und auch kein Beschluss mit qualifizierter Mehrheit erforderlich. Hier geht es nicht mehr ums ob, sondern lediglich darum wie die Installation von statten gehen soll. Darüber wird einfach abgestimmt. Und ja, ich werde bis zur nächsten Versammlung im Frühjahr warten müssen. Aber das ist soweit ok für mich, da ich in fussläufiger Nähe zum Wohnort mehrere öffentliche Ladepunkte habe und nicht täglich nachladen muss. Insofern kann ich mir das Treiben rund um die Kfw-Förderung / Nachweis der Steuerbarkeit für den Netzbetreiber / Abruf der Fördermittel etc. in Ruhe ansehen und darauf aufbauend meine Entscheidung treffen... ;)
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Re: WEG Beschluss zur Installation

Ruzzi
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Ich habe in meiner WEG nun einen Antrag auf Installation einer Lademöglichkeit gestellt. Im Vorfeld hatte ich alle Eigentümer eingeladen, an einem Termin mit einem Elektriker teilzunehmen, den ich zwecks Erstellung eines Kostenvoranschlags bestellt hatte.

Davon hatten einige Gebrauch gemacht.

Nun das Problem:
Ein Eigentümer sagte mir, ich müsse dafür Sorge tragen, dass die Wohngebäudeversicherung die Gefährdung neu beurteilt.

Ich will mich vor bösen Überraschungen auf der Eigentümerversammlung schützen und habe daher danach gesucht, um was es sich da handeln könnte. Ich bin aber nicht fündig geworden.

Frage:
Weiß jemand etwas davon?
Können Eigentümer ihre Zustimmung von der Wohngebäudeversicherung abhängig machen?

Vielen Dank und Grüße
Ioniq Elektro Premium FL seit 05/2020

Re: WEG Beschluss zur Installation

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Meiner Wohngebäudeversicherung war das völlig egal. Hat nichts extra gekostet.
https://e-golf-forum.de/
Grüße aus dem eVW Forum

Re: WEG Beschluss zur Installation

NeoElectric
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Ruzzi hat geschrieben:
Frage:
Weiß jemand etwas davon?
Können Eigentümer ihre Zustimmung von der Wohngebäudeversicherung abhängig machen?

Vielen Dank und Grüße
Im Grunde nicht. Der Antragsteller ist nur verpflichtet anfallende (Mehr)Kosten selbst zu tragen. Weshalb eine ordnungsgemäß errichtete Elektroinstallation eine erhöhte Gefährdung bedeuten soll ist nur schwer nachvollziehbar und die sollte m. E. eigentlich über die eigenen Hausratversicherung oder eine spezielle Versicherung beim KFZ-Versicherer (Wallbox) mitlaufen, wenn der Strom über den eigenen Zähler läuft. Das E-Auto ist ja ohnehin nicht Bestandteil des Gebäudes. Hier könnte die WEG natürlich verlangen, dass für den Brandfall eine ausreichende Deckung vorliegt (ohnehin ratsam). Das muss im Sinne der Gleichbehandlung aber für alle Fahrzeuge so vorgeschrieben werden.

Re: WEG Beschluss zur Installation

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Wenn beim Laden was passieren sollte, ist die Haftpflicht vom Auto dran - wenn nicht sogar die Haftpflicht vom Hersteller... In Deutschland ist normalerweise alles ausreichend versichert wenn es um fremdes Eigentum geht.

Such mal nach Feuerwehr und Tiefgarage hier im Forum falls Du noch was brauchst - da hatten wir mal ein offizielles Schriftstück von der Feuerwehrschule (?) Geretsried im Forum eingestellt, die zu dem Ergebnis kommt, daß eAutos keine erhöhte Brandlast darstellen. Lediglich die Feuerwehren müssen sich beim "löschen" umorientieren. Dieses Schriftstück ist gültig für alle Feuerwehren in Deutschland...

Grüazi, MaXx

P.S. gefunden: viewtopic.php?p=1632300#p1632300
#2307 - Mit koordiniertem, gemeinsamen Laden die Strompreise reduzieren und die Welt retten ;-)

Re: WEG Beschluss zur Installation

electrifylife
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Was ich mich nur bei den Artikeln immer frage, vielleicht weiß hier jemand die Antwort: Es heißt dann (auch in deinem Link), dass die Autos aus der Tiefgarage geschleppt werden müssen. Ist das bei einer kleinen Tiefgarage möglich? Da sind die Rampen oft mehr als 15% geneigt (offiziell auch erlaubt, die Abweichung wird meist genehmigt) und oft noch gewendelt. Das ist mit größeren Autos bereits nicht mehr so leicht. Kann man die dann wirklich rausschleppen? Ich vermute das sind keine Auflade-Schlepper, sondern das Auto hängt dann hinterm Schlepper dran? Leicht dürfte das trotzdem nicht sein.

Re: WEG Beschluss zur Installation

Xentres
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@electrifylife

Du meinst die Bergung des abgebrannten Autowracks?

Wo siehst du da das besondere Problem.

Abschleppdienste sind auf sowas eingestellt, ist ja auch bei abgebrannten Vebrennern nötig.

Es werden ja auch Falschparker aus Tiefgaragen abgeschleppt.

Beispielhaft:
https://abschleppdienst-avci.de/parkhau ... efgaragen/

Ob man da jetzt einen fetten X6 oder X7 aus der Tiefgarage zieht oder ein Elektroauto, das ist denen erstmal egal.

Nur das Thema Hochvoltbatterie ist neu und benötigt wohl Nachschulung so wie bei jedem Personal, das mit Elektrofahrzeugen arbeitet.
BMW i3 120 Ah - seit 04/2020 - Melbourne Rot

Re: WEG Beschluss zur Installation

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Tja, ein guter Punkt da defekte E Autos nicht geschleppt werden dürfen.
Diese sind nur gehoben zu transportieren, so wollte es eine Verordnung.

Auf Papier, Quadratisch, praktisch, dumm.

Wie vieles, was dietechnikwende verhindern soll.

Das mit der Deckung der Versicherung..
In Österreich ist bei 20 Mio Deckung der Haftpflicht Schluss.
Worum man nicht immer Gebäude mit Tiefgaragen abtragen und Neubauen kann.

Glücklicherweise deckt bei einem Brand immer erst mal die Feuerversicherung, welche sich dann regressiert.
Der Schaden ist gedeckt und ab 20 Mio? Der Versicherungsnehmer in der Pflicht.
Diverse E Fahrzeuge von 18 bis 90 Kwh.

Re: WEG Beschluss zur Installation

Xentres
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Ein abgebranntes Elektrofahrzeug wird wohl kaum mehr als "defekt" durchgehen, sondern eher als entsorgungswürdiger Sondermüll.
BMW i3 120 Ah - seit 04/2020 - Melbourne Rot

Re: WEG Beschluss zur Installation

Paranormal
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Xentres hat geschrieben:
Ob man da jetzt einen fetten X6 oder X7 aus der Tiefgarage zieht oder ein Elektroauto, das ist denen erstmal egal.

Nur das Thema Hochvoltbatterie ist neu und benötigt wohl Nachschulung so wie bei jedem Personal, das mit Elektrofahrzeugen arbeitet.
Es macht also keinen Unterschied ein 0815 Auto abzuschleppen oder ein nicht löschbares E-Auto?

E-Autos in Tiefgaragen sind jedenfalls problematisch, deswegen auch die Empfehlung die Ladeinfrastruktur nah an der Einfahrt zu installieren, damit sie leichter ans Tageslicht gebracht werden können.
Für die Feuerwehr ist das Laden und Abstellen von E-Fahrzeugen in Tiefgaragen heikel. Von den Plänen der Gemeindeverwaltung Murr, in der Tiefgarage unter dem Rathaus mehrere Wallboxen installieren zu lassen, ist der örtliche Feuerwehrkommandant Marcus Leibbrand deshalb nicht begeistert: „Aus Sicht der Feuerwehr ist das nicht wünschenswert, solange die Technik noch in den Kinderschuhen steckt, was sie offenbar tut.“ Bekannt ist, dass sich die Batterien der E-Fahrzeuge Löschversuchen mit Wasser entziehen und nur gekühlt werden können. Wird es zu heiß, kann die Statik des Gebäudes gefährdet sein. Bislang sind solche Fälle sehr selten.
Der Kreisfeuerwehrvorsitzende Klaus Haug empfiehlt deshalb, E-Ladestationen an der Einfahrt in die Garage zu installieren: „Dann können Hitze und Rauch abziehen und die Feuerwehr kann das Fahrzeug leichter rausziehen.“ Das führe aber oft zu Mehrkosten beim Bau, weil längere Leitungen erforderlich seien, und die würden Bauherren gern vermeiden.

https://www.marbacher-zeitung.de/inhalt ... f10b5.html

PS: Hatten wir das zur WEG schon?
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht das Abstellen eines E‑Autos in ihrer Tiefgarage verbieten. Ein solcher Beschluss verstößt gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung, so ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (92 C 2541/21 vom 4. Februar 2022).
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