KfW-Förderung intelligenter Ladestation

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Re: Förderung intelligente Ladestation

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Stimmt.
Ich hab aber auch keinen Zählerplatz frei. Ich bräuchte einen neuen Verteiler. Der würde rechts mit meinem Netzwerkverteiler und meiner KWL kollidieren und meine Waschmaschine würde nicht mehr drunter passen (andere Höhe, weil jetzt 2 Reihen im oberen Anschlussraum gefordert sind).
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Re: Förderung intelligente Ladestation

Xentres
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Was uns zu der Frage führt, was bei einer solchen Aufrüstung tatsächlich alles als "notwendige technische und bauliche Maßnahme" und somit als Teil der förderfähigen Kosten angesehen werden kann? ;)
Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude (zum Beispiel bauliche Veränderungen zur Umsetzung von Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) oder zur Teilnahme an einem Flexibilitätsmechanismus beziehungsweise Umsetzung eines gemeinsamen Lademanagements oder stromnetzdienlichen Maßnahmen nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)).
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Re: Förderung intelligente Ladestation

disorganizer
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Nicht vergessen das man die bei der KfW eingereichten Handwerker-Arbeitskosten nicht mehr in die Steuererklärung packen kann.
Ich bin mal gespannt mit welchem Formular man beim VNB den 14a abfragen kann und wie diese sich dafür aufstellen.

Übrigens heisst es steuerbar, nicht abschaltbar.
Also gehe ich mal davon aus das das Zeitalter der Abschaltung von solchen Einrichtungen dann mal auch vorbei ist.
Und damit evtl auch der Zwang zum separaten Zähler.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Förderung intelligente Ladestation

umali
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zu abschaltbar.
Aus Sicht des VNB/EVU sind die 11kW Maximalleistung pillepalle. Nimmt man z.B. 100x 11kW und schaltet jede einzeln ab, hat man eine schöne 1% Abstufung.
Real wären tausende abschaltbare WB völlig in Ordnung, wenn doch mal des Netz schwächeln würde. Abschaltung bekommt man ziemlich einfach mit dem RSE hin bzw. erlauben dort manche sogar schon 3...4-fach Abstufungen (für größere PV-Anlagen).

Die alternativen SMGW sehen mir sehr lobbygetrieben aus oder anders gesagt "Kanone auf Spatz" - zumindest im EFH-Bereich. Da das auch deutlich komlexere Technik im Vergleich zu RSE ist, mögen die VNB nicht so recht warm damit werden. Vermutlich haben auch einige "Black out" gelesen ;).

Re: Förderung intelligente Ladestation

luxtra
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disorganizer hat geschrieben: Nicht vergessen das man die bei der KfW eingereichten Handwerker-Arbeitskosten nicht mehr in die Steuererklärung packen kann.
Ich bin mal gespannt mit welchem Formular man beim VNB den 14a abfragen kann und wie diese sich dafür aufstellen.

Übrigens heisst es steuerbar, nicht abschaltbar.
Also gehe ich mal davon aus das das Zeitalter der Abschaltung von solchen Einrichtungen dann mal auch vorbei ist.
Und damit evtl auch der Zwang zum separaten Zähler.

Kommt auf die Höhe der Kosten und den damit von der KfW bezuschussten Betrag an.

Beispiel:

750 Euro Box, 750 Euro Installation (reiner Arbeitslohn) = 1.500 - 900 = 600 und davon dürfen 300 Euro in die Steuererklärung.

Re: Förderung intelligente Ladestation

disorganizer
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Das stimmt so nicht. Im Merkblatt steht das das gesammte Projekt nicht in der Steuer angegeben werden darf, oder?
Eine Kombination mit einer steuerlichen Förderunggemäß § 35 a Absatz 3 Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) ist ebenfalls nicht möglich, auch nicht als Aufteilung in Materialkosten und Arbeitsleistung.
Natürlich kämen Schlaumeier wie ich auf die Idee die Rechnung so zu machen:
1000€ Ladestation mit 1 Ladepunkt inklusive Anschluss durch den Elektriker -> KfW
700€ Installationsarbeiten zur Modernisierung der Elektroinstallation -> Steuer
Aber wenn das wirklich nur ohne vorherige Elektroinstallationgeht bei der KfW *sigh* wirds kompliziert.
Zuletzt geändert von disorganizer am Mi 11. Nov 2020, 18:05, insgesamt 1-mal geändert.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Förderung intelligente Ladestation

luxtra
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dedario hat geschrieben: Ich habe bei mir in die Garage mit dem damaligen Neubau bereits ein 10mm² Kabel in ein Leerrohr reinlegen lassen.
Jetzt sagte mir heute eine Dame an der KFW-Hotline, dass bei einer bereits bestehenden Verkabelung keine Förderung in Anspruch genommen werden kann. Es darf maximal ein Leerrohr liegen. Ich war bislang der Meinung, dass Kauf und Installation (vulgo: Hinschrauben, Anklemmen, Absichern durch einen Fachbetrieb) ausreicht.

Wie seht ihr das?

PS: Mir geht es um die grundsätzlichen (legalen) Fördergrundsätze, nicht um Tipps wie man das möglicherweise Hindrehen kann.
Natürlich könnte ich mir nochmal ein Kabel legen lassen usw.

Mir geht es aber auch darum, dass - wenn dies stimmen sollte - die Ansätze "Ich kauf mir eine 750,- € Wallbox und lasse mir vom Fachbetrieb 151,- € für Errichtung berechnen" demnach nicht funktionieren dürften, wenn die KFW hier mindestens auch eine komplette Verkabelung voraussetzt.

Ich denke da gab es ein Kommunikationsproblem.
Due bekommst das bereits verlegte Kabel nachträglich nicht mit gefördert, aber wenn deine Kosten Box und Installation insgesamt 900 Euro übersteigen, dann bekommst du die Förderung.

Und der Hinweis in dem einen Beispiel mit dem Leerrohr im Neubau soll bestimmt nur dazu dienen, dass nicht im Nachhinein unnötige Installationkosten durch Graben, Stemmen usw entstehen.

Wette eine Flasche Zacapa, dass die KfW bei genauer Nachfrage dies genau so bestätigen wird.

Re: Förderung intelligente Ladestation

luxtra
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disorganizer hat geschrieben: Das stimmt so nicht. Im Merkblatt steht das das gesammte Projekt nicht in der Steuer angegeben werden darf, oder?
Eine Kombination mit einer steuerlichen Förderunggemäß § 35 a Absatz 3 Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) ist ebenfalls nicht möglich, auch nicht als Aufteilung in Materialkosten und Arbeitsleistung.
Natürlich kämen Schlaumeier wie ich auf die Idee die Rechnung so zu machen:
1000€ Ladestation mit 1 Ladepunkt inklusive Anschluss durch den Elektriker -> KfW
700€ Installationsarbeiten zur Modernisierung der Elektroinstallation -> Steuer
Aber wenn das wirklich nur ohne vorherige Elektroinstallationgeht bei der KfW *sigh* wirds kompliziert.
Das verstößt gegen §42 AO.

Re: Förderung intelligente Ladestation

Xentres
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disorganizer hat geschrieben: Übrigens heisst es steuerbar, nicht abschaltbar.
Also gehe ich mal davon aus das das Zeitalter der Abschaltung von solchen Einrichtungen dann mal auch vorbei ist.
Und damit evtl auch der Zwang zum separaten Zähler.
Kannst du mir kurz erläutern, was du damit genau meinst?

Schon heute ist es ja so, dass der "Emob II" des Rundsteuergeräts eine Leistungsbegrenzung auf max. 50% vorsieht. Also keine vollständige Abschaltung.

Der separate Zähler ergibt sich nicht unbedingt aus der Steuerbarkeit, sondern aus dem Wunsch/der Erlaubnis, einen Stromtarif mit reduziertem Netzentgelt zu nutzen. Dieser muss ja - separat vom normalen Hausstrom - auch abgerechnet werden, daher also zweiter Zähler.

Kurz mal den relevanten aus §14a EnWG dazu:
Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben denjenigen Lieferanten und Letztverbrauchern im Bereich der Niederspannung, mit denen sie Netznutzungsverträge abgeschlossen haben, ein reduziertes Netzentgelt zu berechnen, wenn mit ihnen im Gegenzug die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die über einen separaten Zählpunkt verfügen, vereinbart wird. Als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne von Satz 1 gelten auch Elektromobile
Ich fürchte aber, dass wir diese Diskussion hier langsam etwas übermäßig diskutieren, da es ja eigentlich mehr um die KfW und deren Förderprogramm geht als um die Details von Lösungen für §14a EnWG - auch wenn es irgendwie hintergründig zusammenhängt.

@umali

Ich kann mir gut vorstellen, dass am Ende vielleicht viele Netzbetreiber in die Bestätigung für die Abstimmung des §14a EnWG im Rahmen der Förderung reinschreiben, dass keine Steuerbarkeit für die geförderte WB gewünscht ist.

Man Stelle sich vor, die ganzen geförderten WBs würden nur reduzierte Netzentgelte bekommen....nicht gut für die Bilanz des Netzbetreibers ;)
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Re: Förderung intelligente Ladestation

disorganizer
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@luxtra
Sehe ich nicht so, da 2 voll getrennte Sachen:
Ich lasse ein Kabel an den Parkplatz legen um dort Strom zu haben.
Also neuen Verteiler, Kabel, Rohr, Zugarbeiten.

Danach lasse ich an diesem Stromanschluss die Wallbox installieren:
Wallbox aufhängen, Anschliessen, FI-B einbauen, Abnahmemessung

Somit 2 Komplett unabhängige Dinge. Noch nachweisbar da ich genau dort auch die Trennung von meinem Eigentum zur an mich Vermieteten Sache mache:
Bei Auszug nehme ich die Wallbox mit, die Verkabelung aber nicht.

EDIT:
Btw: ich bin weder gewerblich noch habe ich eine kaufmännische Ausbildung.
Wir reden hier nur über das Absetzen von Handwerkerkosten (also ich) nicht über das Ansetzen von Ausgaben für einen Vermieter.
Vielleicht war das das Missverständnis.

Als Vemieter bist du dann ganz gekniffen:
Du kannst nämlich vom ganzen Vorhaben NICHTS als Ausgaben absetzen.
Auch nicht wenn du viel mehr bezahlst also die KfW dir auszahlt.

Ich vermute genau das ist der Grund warum die steuerlichen Nachteile für manche mehrfach ausdrücklich und sehr auffällig auf der Webseite und im Merkblatt erwähnt sind.
Mit Verweis auf den Steuerberater.
Zuletzt geändert von disorganizer am Mi 11. Nov 2020, 18:22, insgesamt 3-mal geändert.
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