KfW-Förderung intelligenter Ladestation

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Re: Förderung intelligente Ladestation

disorganizer
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Da findet dein elektriker sicher irgendeinen schalter/fi/steele oder so welche die differenz aufisst
Zoe Ph2 R135 ZE50
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Re: Förderung intelligente Ladestation

disorganizer
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@Harro51
Geeicht heisst nicht eichrechtskonform.
Eichrechtskonform ist für den öffentlichen bereich nötig.
Und die fangen dann ein gutes stück höher an.

Mid zaehler gibt es ja geeicht einige mit lan und updates.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Förderung intelligente Ladestation

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disorganizer hat geschrieben: Ich denke eher nicht.
Mangels bidirektionaler kommunikation
Mangels updatefähigkeit
Mangels lan/wlan
Und die ladeleistung kann nur per schalter angepasst werden denke ich mal, nicht per software
Lesen muss man schön können.
Erforderliche Bedingungen:

Anforderungen an die Ladestation
• Förderfähig sind ausschließlich Ladestationen, die an Stellplätzen eines Wohngebäudes errichtet werden und ausschließlich zum Aufladen von eigenen beziehungsweise selbstgenutzten Elektrofahrzeugen gemäß § 2 Nr. 2 und 3 Elektromobilitätsgesetz (EMoG) genutzt werden.
• Die Ladestation muss im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden und darf nicht öffentlich zugänglich sein.
• Die Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von genau 11 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen.
• Die Ladeleistung entspricht entweder der Nenn-Ladeleistung, die vom Hersteller ausgewiesen wird, oder der eingestellten Ladeleistung. Die Einstellung der Ladeleistung darf nur von autorisiertem Fachpersonal vorgenommen werden.
• Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen (siehe §13 Niederspannungsanschlussverordnung) erfolgen.


Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien
• Voraussetzung für die Förderung der Ladeinfrastruktur ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder/und aus Eigenerzeugung vor Ort (zum Beispiel Strom aus Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden.


Alles andere sind Kannbestimmungen, meines Erachtens, zb. durch diesen Passus, da steht nur was von Empfehlungen:

Das betrifft die Steuerbarkeit der Wallboxen und eine "zukünftigen Infrastruktur" die nochgar "NICHT" vorhanden ist.
(Nur vereinzelt in verschiedenen Regionen unseres schönen Landes als Pilotprojekte (ansonsten ist es eine digitale katastrophe!!)

Empfehlung zum Einbau von Leerrohren
• Sofern für die Errichtung der Ladestation Tiefbau- oder Erdarbeiten für die Ertüchtigung des Hausanschlusses notwendig sind und kein Glasfaseranschluss besteht beziehungsweise noch keine entsprechenden Leerrohre verbaut sind, empfehlen wir, neben dem neuen Kabel für den Hausstich von der Straße ins Gebäude, ab der Grundstücksgrenze auch ein geeignetes Leerrohr für eine zukünftige Verlegung eines Glasfaserkabels mitverlegen zu lassen.
• Wir empfehlen beim Einbau von Leerrohren die Einhaltung der Anforderungen des einheitlichen Materialkonzepts für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der jeweils aktuellen Version
Zuletzt geändert von Harro51 am Mi 7. Okt 2020, 23:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Förderung intelligente Ladestation

disorganizer
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Ein fullquote wäre nicht nötig gewesen.

Merkblatt gelesen? Abschnitt 3 mit den Anforderungen an die Wallbox?
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Förderung intelligente Ladestation

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"we will see" ob es ein Muss ist oder ein Kann
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Re: Förderung intelligente Ladestation

umali
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disorganizer hat geschrieben: Um das mit dem SmartmeterGateway mal zu relativieren:
Die Ladestation muss eine sichere Software-Update-Fähigkeit gewährleisten, sodass zukünftigetechnische Entwicklungen, wie zum Beispiel eine sichere Anbindbarkeit an ein Smart Meter Gateway (SMGW, § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes),die Integration von Energiemanagementsystemen sowieneue Funktionen (zum Beispiel § 14 a EnWG Anpassung)umgesetzt werden können
Das mit dem Smartmeter ist keine Voraussetzung. Nur die Updatebarkeit und die Moeglichkeit zur Bidirektionalen Kommunikation.

Die Steuerbarkeit ueber den Netzbetreiber ist in einem anderen Satz erwaehnt. Also nicht unbedingt zusammenhaengend.

Fuer mich bedeutet das, und das waere dann am 24. mein diskussionansatz:
1) jede updatebare wallbox mit lan und/oder wlan ist foerderbar: die sprechen ja bidirektional mit cloud/heimsteuerung usw (wozu sonst das lan?)
2) der netzbetreiber darf mir gerne eine separaten zaehler gratis setzen wenn er mich abschalten will oder etwas anderes. die bisherigen regelungen fuer wallboxen ab 22kw erfuellen diese bedingung ebenfalls. es steht ja nicht da wie.

Ob die box dann irgendwelche dinge abrufen kann und sich steuern laesst wie das dann in 1-2 jahren vielleicht mal die netzagentur will darf die dann gerne mit dem hersteller klaeren.

EDIT:
Ich kann mir nicht vorstellen das die go-e s und aehnliche da aussen vor bleiben.
Aber wir werden sehen.
Alles wo man ein lan/wan hat und sw updates ist potentiell aus meiner Sicht mal drin. Und dann schalt ich den Diskussionsmodus an >-)

EDIT2:
Vergessen hatte ich: Und per SW regelbare Ladeleistung.
Keine Ahnung ob es kisten mit sw updates und lan/wan gibt wo man die Ladeleistung nicht per SW regeln kann.
Ok - dann müssen wir das nur noch durchdrücken ;).
Da hätte er dann auch gleich "Die WB muss smart sein." reinschreiben können. Jede LAN/WLAN-gebundene WB arbeitet bidirektional und ist updatebar.
Dass der Löwenanteil der Kosten im kleinen Wörtchen "sicher" verborgen liegt, verstehen vermutlich nur die wenigsten. Mit solchen spitzfindigen Texten wird die tatsächliche Realisierung "elegant" in die Zukunft verschoben.

Ich gebe Dir Recht, dass die SMGW inkl. WB-Anbindung vermutlich bei keinem VNB/EVU auf der vordringlichen Agenta stehen und kaum Erfahrungswerte in der praktischen Massenanwendung vorliegen. Dass die WB-Liste vom 24.11.2020 leer bleibt, ist auch nicht zu erwarten, so dass smarte WB eine Chance haben sollten. Zumindest ist "smart" die Grundvoraussetzung.

Na ich bin gespannt.
Wenn openWB und EVSE-Wifi drauf stehen, passt das. Es wäre ein echter Fauxpass, wenn solche nutzbringenden Energiemanagmentsysteme ausgeschlossen würden, was bei entsprechender Lobbyarbeit durchaus denkbar wäre.

Re: Förderung intelligente Ladestation

LtSpock
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Mit Tibber und der Easee-Wallbox sollte man die Förderung abrufen können.

Re: Förderung intelligente Ladestation

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Aber nur wenn Tibber ein ökostromanbieter ist!
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
Mitglied bei Electrify-BW e.V. https://electrify-bw.de/

Re: Förderung intelligente Ladestation

Thebrain
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Hallo zusammen,

ich bin neu hier, lese zwar schon länger mit, habe mich aber erst jetzt angemeldet. Mein KIA e-Soul kommt etwa Mitte November 2020. Da freue ich mich wirklich schon drauf. Aber natürlich muss man sich ja auch über einiges mehr Gedanken machen als bei einem Verbrenner. Wie z. B. auch über ein Wallbox für das private Laden.

Ich habe vor 2 Wochen ein Angebot genutzt und die Heidelberg Home Eco für ca. 400€ bestellt (Lieferung ist aber noch nicht erfolgt). Die Installation durch einen Elektriker sollte dann Anfang November erfolgen. Jetzt ist mir aber die Ankündigung der Förderung dazwischen gekommen. :-)

Nun stehe ich vor der Wahl: Die günstige, aber sicher eh nicht förderfähige Heidelberg Home Eco installieren lassen (Kosten insgesamt etwa 900€) oder die Wallbox wieder abbestellen, den Installationstermin verschieben und auf den 24. November warten. Eine förderfähige Wallbox wird ja vermutlich mindestens 300€ mehr kosten. Wie lange es dauert, bis die Anträge genehmigt sind, steht in den Sternen (viele werden jetzt ja abwarten und dann ab dem 24. November die Anträge einreichen, wenn feststeht,welche Wallboxen auf der Liste stehen). Eventuell gibt es dann bei den förderfähigen Wallboxen auch längere Lieferzeiten (gerade bei den günstigen). Somit ist es dann auch durchaus möglich, dass sich die Installation ins nächste Jahr verschiebt und dadurch auch wieder die Kosten steigen (höhere MwSt.). Mir hätte die Heidelberg Home Eco voll ausgereicht. Sie lädt. Mehr brauche ich eigentlich nicht (Ladezeiten lassen sich ja auch über die UVO App steuern). Deswegen weiß ich nicht, ob eine förderfähige Wallbox mir persönlich Vorteile bringt (außer natürlich die Förderung) und was ggfs. dann im Nachgang auf mich zukommt (Eingriffe des Stromnetbetriebers?). Ehrlich gesagt tendiere ich dazu, alles wie geplant laufen zu lassen und in diesem Fall auf die Förderung zu verzichten. Gibt es noch andere, die die gleichen Überlegungen anstellen?

Viele Grüße
Thebrain

Re: Förderung intelligente Ladestation

DerRau
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Dieser Tarif sollte dann ja zur Förderung zählen oder? Würde dann gerne jetzt schon wechseln um bis November einen passenden Vertrag zu haben.

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