Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

Tommy601
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Hallo zusammen,

Die Frage klingt eigentlich ganz witzig, hat aber einen ernsten Hintergrund: Das man (hoffentlich) beim außerplanmäßigem Laden beim Griechen nicht vorher anmelden muß, da gehe ich mal von aus.

Wie ist es jedoch, wenn man in der eigenen Garage als Dauerzustand 1 Phasig 16 Ampere läd,muss man das anmelden, oder nicht? Ich habe heute mal den örtlichen Versorger angerufen, die wussten es auch nicht und der einzige Kollege der es vielleicht weiß hat noch 1,5 Wochen Urlaub. Bis dahin kann man ja schonmal Ideen sammeln. ;-)

Nette Grüße,
Thomas.
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Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

Orion
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Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

Tommy601
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Danke für den Link....

Soll ich jetzt über 80 Beiträge zu einem Thema lesen das mich überhaupt nicht betrifft?

Ich hab da n bisschen überflogen, und das ist eine vollkommen andere Problematik, weil 22 KW genehmigungspflichtig sind. Hier kann man sowas vielleicht auch nur in Verbindung mit einem speziellen Tarif und netzdienlicher Steuerung der Ladeleistung haben.

Ein 3,6 KW-Lader benötigt jedoch selbst als Wallbox keinerlei Genehmigung, das ist bereits geklärt. Es geht nur um die (eventuelle) Anzeigepflicht.

Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

Oberfranke
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Keine Anzeigepflicht wenn Ladeleistung <= 3,7kW.
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Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

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Hat sich doch geändert, und alle Ladestationen für Elektroautos müssen angemeldet werden. Wie genau bei mobilen Ladeziegeln, ist mir unklar.

Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

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Bei max. 3,7kW muß gar nichts gemeldet werden.
Erst recht nicht, wenn es mobil ist.
Weder dem VNB noch irgendwem gemäß LSV (die greift erst bei >3.7kW und stationär).

Ich würde nur zusehen, daß die Ladebox nicht auf der gleichen Phase wie ein anderer Verbraucher mit hoher Leistung ist.

Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

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Das stimmt seit März 2019 nicht mehr. Siehe Niederspannungsanschlussverordnung § 19 (2) Satz 2:
"Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen."
Bei der Meldepflicht gibt es keine Begrenzung auf eine Mindestladeleistung von beispielsweise 3,6 kW. Die einzige Grenze, die genannt wird, sind 12 kVA, ab der Ladestationen genehmigungspflichtig sind.

Mobile Ladeeinrichtungen sind hier nicht ausgeschlossen. Unklar ist jedoch, wann diese gemeldet werden müssen. Vermutlich ja, wenn ich jede Nacht in meiner Garage 15 kWh lade. Wie ist es, wenn ich nur einmal pro Woche 15 kWh lade? Oder nur jedes Wochenende bei der Freundin 50 kWh? Beim halbjährlichen Besuch bei den Eltern?

Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

Oberfranke
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Langsam aber stetig hat geschrieben: Das stimmt seit März 2019 nicht mehr. Siehe Niederspannungsanschlussverordnung § 19 (2) Satz 2:
"Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen."
Bei der Meldepflicht gibt es keine Begrenzung auf eine Mindestladeleistung von beispielsweise 3,6 kW. Die einzige Grenze, die genannt wird, sind 12 kVA, ab der Ladestationen genehmigungspflichtig sind.

Mobile Ladeeinrichtungen sind hier nicht ausgeschlossen. Unklar ist jedoch, wann diese gemeldet werden müssen. Vermutlich ja, wenn ich jede Nacht in meiner Garage 15 kWh lade. Wie ist es, wenn ich nur einmal pro Woche 15 kWh lade? Oder nur jedes Wochenende bei der Freundin 50 kWh? Beim halbjährlichen Besuch bei den Eltern?
Da hast du Unrecht. Auch in der aktuellen Version der VDE AR-N 4100 steht in Abschnitt 4.1 "Ladeeinrichtungen für ELektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen >= 3,6 kVA sowie alle elektrischen Speicher sind beim Netzbetreiber anzumelden."
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Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

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Du denkst also, dass ein technisches Dokument eines e.V. eine Verordnung der Bundesregierung außer Kraft setzt?

Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

Solarmobil Verein
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Langsam aber stetig hat geschrieben: Das stimmt seit März 2019 nicht mehr. Siehe Niederspannungsanschlussverordnung § 19 (2) Satz 2:
Klar.
Und demnächst will der VNB auch noch wissen, welche Leistung mein Wasserkocher, die Kaffeemaschine etc. haben und ob ich mir einen Wäschetrockner zulegen will.
Mein Häcksler zieht auch 3500W (an CEE angeschlossen). Der wird im Sommer auch regelmäßig genutzt. Könnte man ja auch auf die Idee kommen, den anmelden zu müssen.
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