Go-eCharger 22kw anmelden Schleswig-Holstein - nur feste Wallboxen?

Re: Go-eCharger 22kw anmelden Schleswig-Holstein - nur feste Wallboxen?

Nichtraucher
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Langsam aber stetig hat geschrieben:
ESven hat geschrieben: Wir wohnen in Schleswig-Holstein und ich möchte in meinem privaten Carport einen Go-eCharger installieren. Um die vollen 22kw nutzen zu können, muss ich dies anmelden.
Hast Du denn schon ein Elektroauto und nun bemerkt, dass Du Bedarf für 22 kW hast?

Oder planst Du "nur" ein Elektroauto zu kaufen und willst jetzt entsprechend vorsorgen?

Im Normalfall reichen 3,6 kW mehr als aus, wenn das Auto über Nacht lädt, und der Akku deutlich größer ist als der alltägliche Bedarf. (Mit 3,6 kW kannst Du pro Nacht etwa 200 km Reichweite nachladen.)

Ich würde daher auf keinen Fall große Kosten eingehen (beispielsweise, um den Hausanschluss zu vergrößern), sondern erst einmal den Bedarf abklopfen. Nur neu zu verlegende Kabel würde ich so auslegen, dass 22 kW möglich sind. Go-e kann man auch auf 3,6 kW einstellen.
Wozu würdest Du das Kabel auf 22 kW auslegen? 22 kW braucht man doch nach Deiner Meinung nicht.
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Re: Go-eCharger 22kw anmelden Schleswig-Holstein - nur feste Wallboxen?

TorstenW
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Moin,

und wenn es nur wegen geringerer Lade- (Kabel)verluste ist. ;)
Die paar Euro, die das Kabel teurer ist, hat man ratzbatz wieder raus.

Grüße
Torsten

Re: Go-eCharger 22kw anmelden Schleswig-Holstein - nur feste Wallboxen?

Will_Elektroauto
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Orion hat geschrieben:
Niemand scheint begriffen zu haben, warum man eine Wallbox anmelden soll.
Das ist nicht, weil man euch ärgern will, sondern die Energieversorger/Netzbetreiber möchten für die Zukunft vorausplanen.
Es besteht die Angst, dass die Ortsnetze überlastet werden, wenn "alle" gleichzeitig mit 22kW laden wollen.
Ob die Wallbox mobil oder fest ist, spielt dafür überhaupt keine Rolle.

Ich würde also mal bei den Stadtwerken vorbeifahren, freundlich nach 22kW fragen und bei positiver Antwort sofort beantragen.
Bei negativer Antwort würde ich die 11kW anmelden, die können Sie dir nicht verbieten.

Mehr als 11kW wirst du eh nicht laden, gibt ja kaum Autos, die das können.
O doch, Verstehe GANZ genau, was die wollen:

erster Schritt: Katalogisieren, wer alles eine Ladestation hat.

zweiter Schritt: Zwangswseise eine Installation, mit der der Versorger zu "unpassenden" Zeiten die Ladeleistung einschränken und/oder unterbinden kann.
Heißt für mich: Nicht mal in der eigenen Garage hab ich eine sichere Lademöglichkeit Selbstverständlich wird "netzdienliches" Laden nicht belohnt, und die installation für diesen Quark darf ich dann auch noch zahlen.

nächster Schritt: Wenn man schonmal ein Verzeichnis hat, wo alle Lademöglichkeiten drin sind, kann man ja per Gesetz die Anlagenbesitzer verdonnern, auf eigene Kosten einen weiteren, verplompten Zähler für "Autostrom" zu installieren, den man gesondert versteuern muss..

Oder glaubt jemand ernsthaft, daß der Staat langfristig auf die Einnahmen aus der Mineralölsteuer einfach kampflos verzichten wird?
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Re: Go-eCharger 22kw anmelden Schleswig-Holstein - nur feste Wallboxen?

Nichtraucher
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Will_Elektroauto hat geschrieben:
Orion hat geschrieben:
Niemand scheint begriffen zu haben, warum man eine Wallbox anmelden soll.
Das ist nicht, weil man euch ärgern will, sondern die Energieversorger/Netzbetreiber möchten für die Zukunft vorausplanen.
Es besteht die Angst, dass die Ortsnetze überlastet werden, wenn "alle" gleichzeitig mit 22kW laden wollen.
Ob die Wallbox mobil oder fest ist, spielt dafür überhaupt keine Rolle.

Ich würde also mal bei den Stadtwerken vorbeifahren, freundlich nach 22kW fragen und bei positiver Antwort sofort beantragen.
Bei negativer Antwort würde ich die 11kW anmelden, die können Sie dir nicht verbieten.

Mehr als 11kW wirst du eh nicht laden, gibt ja kaum Autos, die das können.
O doch, Verstehe GANZ genau, was die wollen:

erster Schritt: Katalogisieren, wer alles eine Ladestation hat.

zweiter Schritt: Zwangswseise eine Installation, mit der der Versorger zu "unpassenden" Zeiten die Ladeleistung einschränken und/oder unterbinden kann.
Heißt für mich: Nicht mal in der eigenen Garage hab ich eine sichere Lademöglichkeit Selbstverständlich wird "netzdienliches" Laden nicht belohnt, und die installation für diesen Quark darf ich dann auch noch zahlen.

nächster Schritt: Wenn man schonmal ein Verzeichnis hat, wo alle Lademöglichkeiten drin sind, kann man ja per Gesetz die Anlagenbesitzer verdonnern, auf eigene Kosten einen weiteren, verplompten Zähler für "Autostrom" zu installieren, den man gesondert versteuern muss..

Oder glaubt jemand ernsthaft, daß der Staat langfristig auf die Einnahmen aus der Mineralölsteuer einfach kampflos verzichten wird?
Falls derlei Dinge kommen sollten kann man die Box ja wieder abmelden.
Unabhängig davon wird eine Pkw Maut kommen.
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Re: Go-eCharger 22kw anmelden Schleswig-Holstein - nur feste Wallboxen?

enabler
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Will_Elektroauto hat geschrieben: erster Schritt: Katalogisieren, wer alles eine Ladestation hat.
Richtig. Gehört auch zu den Aufgaben des Netzbetreibers, derartige Verbraucher zu dokumentieren
zweiter Schritt: Zwangswseise eine Installation, mit der der Versorger zu "unpassenden" Zeiten die Ladeleistung einschränken und/oder unterbinden kann.
Richtig. Alternativ kannst sicher auch eine passende Netzverstärkung finanzieren
nächster Schritt: Wenn man schonmal ein Verzeichnis hat, wo alle Lademöglichkeiten drin sind, kann man ja per Gesetz die Anlagenbesitzer verdonnern, auf eigene Kosten einen weiteren, verplompten Zähler für "Autostrom" zu installieren, den man gesondert versteuern muss..
Möglich, aber derzeit nicht diskutiert, da der Mehraufwand der Elektroinstallation derzeit nicht abzuringen ist
Oder glaubt jemand ernsthaft, daß der Staat langfristig auf die Einnahmen aus der Mineralölsteuer einfach kampflos verzichten wird?
Och, das hingegen ist einfach: Hier verweise ich gerne auf https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 85783.html.
Quintessenz: Das Elektroauto erspart mehr Kosten, als der Verlust der Mineralölsteuer ausmacht. Ob später mal was kommt, sei dahingestellt (ein Auto verbraucht halt Platz und ist ineffizient - unabhängig vom Antrieb) - aber das hat noch Zeit. Ich gehe von einer km-Steuer aus.

Re: Go-eCharger 22kw anmelden Schleswig-Holstein - nur feste Wallboxen?

Kombjuder
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Will_Elektroauto hat geschrieben:
Oder glaubt jemand ernsthaft, daß der Staat langfristig auf die Einnahmen aus der Mineralölsteuer einfach kampflos verzichten wird?
Ist relativ schlecht machbar, Strom kann man nicht einfärben. Da ist Maut und KfZ-Steuer der deutlich einfachere Weg
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Re: Go-eCharger 22kw anmelden Schleswig-Holstein - nur feste Wallboxen?

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O je. Der FAZ-Artikel zeigt, dass auch bei Qualitätsmedien Journalisten arbeiten, die ein gestörtes Verhältnis zu Zahlen haben (nach meinem Eindruck leider weit verbreitet bei Journalisten). Zitat: "Die Kosten für Unfälle belaufen sich demnach in Deutschland auf rund 38 Millionen Euro jährlich."
Die BASt teilt mit, dass die Kosten beim 1000fachen liegen. 2008 bei etwa 31 Milliarden €.
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Re: Go-eCharger 22kw anmelden Schleswig-Holstein - nur feste Wallboxen?

FLArne
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Ich würde also mal bei den Stadtwerken vorbeifahren, freundlich nach 22kW fragen und bei positiver Antwort sofort beantragen.
Bei negativer Antwort würde ich die 11kW anmelden, die können Sie dir nicht verbiete
Das ist korrekt. Ich würde aber trotzdem immer 22kW beantragen.

Der Zoe lädt mit 22kW, oder aber wenn man zwei Autos mit 11kW laden möchte (gleichzeitig) hat man auch 22kW.
Da die 22kW Anmeldung meines Wissens nach nichts kostet, sollte man das auch durchaus beantragen. (Was man hat das hat man)

Re: Go-eCharger 22kw anmelden Schleswig-Holstein - nur feste Wallboxen?

Will_Elektroauto
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Wie sich die Zeiten ändern.. Die Stadtwerke Nortorf schreiben in ihren Beiblatt zu den TABs vor selbst Ladeeinrictungen <3,6kVA anmelden zu müssen.. Seht selbst:
https://www.stadtwerke-nortorf.de/index ... n-tab.html
Punkt 4.1
Dann werd ich wohl zukünftig auch jede Waschmaschine und Trockner und jeden Herd anmelden müssen? :?
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Re: Go-eCharger 22kw anmelden Schleswig-Holstein - nur feste Wallboxen?

LeakMunde
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Das ist schon seit der Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung im März 2019 bundesweit so geregelt.
Von Waschmaschine, Trockner und Herd steht in § 19 NAV nichts. Entsprechend muss du die auch nicht anmelden.
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