Ladekabel über den Fussweg

Re: Ladekabel über den Fussweg

Kombjuder
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Angefragt wurde Ladekabel über den Gehweg, Sicherung mit Kabelbrücke


Hier die offizielle Antwort der Stadt Weil am Rhein zu dem Thema:


wir haben Ihren Antrag an das Polizei Präsidium Freiburg zur Stellungnahme weitergeleitet.
Von dort haben wir folgende Stellungnahme erhalten:

Von unserer Seite wird der Antrag sehr kritisch gesehen. Eine verkehrspolizeiliche Zustimmung wird es aus den
verschiedensten Gründen nicht geben.

Einige Punkte (nicht abschließend):

- Hindernis für Personen mit Handicap
- Hindernis für Personen mit Kinderwagen etc.
- Verkehrssicherungspflicht
- Nachahmer
- etc.

Wir können Ihrem Antrag daher nicht zustimmen.
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Re: Ladekabel über den Fussweg

drilling
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Natürlich können sie nicht zustimmen denn sonst machen sie sich mitverantwortlich.

Genau deshalb sollte man schlafende Hunde nie wecken.

Re: Ladekabel über den Fussweg

Kombjuder
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drilling hat geschrieben: Natürlich können sie nicht zustimmen denn sonst machen sie sich mitverantwortlich.
Nein, das ist nur eine Frage der Auflagen. Ist auch juristisch so nicht haltbar, da keine echten Versagungstatbestände aufgeführt werden.

Übrigens der Wecker für die schlafenden Hunde wohnt ein Haus weiter.
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Re: Ladekabel über den Fussweg

nr.21
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hier in der Gemeinde ist einmal in der Woche Markt. Da liegt dann ein Kabel mit breiter Gummimatte drüber fast den ganzen Tag auf dem meistbegangenen Teil des kleinen Marktplatzes. Kann mir kaum vorstellen, dass das gegen den Willen irgendeiner Behörde so gehandhabt wird. Solche Gummimatten sind auch keine Hindernisse, da sie nicht auftragen wie eine Kabelbrücke.

Re: Ladekabel über den Fussweg

jo911
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Da du einen Hundewecker hast und schon offiziell tätig warst, würde ich jetzt da auch weitermachen. Ich halte die Idee des Schwenkarms für am meisten Erfolg versprechend. Mindestdurchgangshöhe 2,25m, dann sollte die Behörde zufrieden sein. Bei Baustellen werden ja auch Kabelbrücken für den Baustrom oben über ganze Fahrbahnen geführt.
http://geh-recht.info/gehwege
unter "weitere Qualitätsansprüche" steht das mit der Höhe.
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Re: Ladekabel über den Fussweg

mack3457
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"Aber wenn das alle machen!"... - Siehe Punkt "Nachahmer".
"Hindernis für Personen mit [...]" - irgendwas wird einem schon einfallen, wer durch Kabelbrücken in 2,5m Höhe gestört werden könnte.

Vielleicht wäre es besser zu fragen, was sie aus ihrem Kontext heraus als potentielle Lösungen für möglich halten. Ansonsten bleiben sie in der Rolle, mögliche Gründe für die Verhinderung zu suchen, was die Sache schwierig für Dich macht. Eine Lösung, für die kein Hinderungsgrund gefunden werden kann, dürfte es kaum geben.

Re: Ladekabel über den Fussweg

Kombjuder
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mack3457 hat geschrieben:
Vielleicht wäre es besser zu fragen, was sie aus ihrem Kontext heraus als potentielle Lösungen für möglich halten.


Die Frage wurde gestellt aber nicht beantwortet.

Ich werde halt den nächsten Antrag der Stadt mit ihren eigenen Begründungen ablehnen. Dann kommen wir sicher zu einem konstruktiven Gespräch ...
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Re: Ladekabel über den Fussweg

drilling
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mack3457 hat geschrieben: irgendwas wird einem schon einfallen, wer durch Kabelbrücken in 2,5m Höhe gestört werden könnte.
Wenn du einen Baum oder Busch hast der über den Gehweg ragt dann mußt du den auch nur bis 2,5m freischneiden, darüber darf er über den Gehweg ragen, insofern sollte eine Schwenkarm auf 2,5m Höhe kein Problem sein.

Bild

Re: Ladekabel über den Fussweg

StVO
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Der Galgen ist sicherlich die sicherste Lösung, denn alle anderen Varinaten:

- Teppich
- Gummimatte
- Kabelbrücke

bieten trotzdem potentielle Stolpergefahren. Die Rechtsprechung sieht zwar allgemein eine erhöhte Sorgfaltspflicht im Falle von Fußgängern "Augen auf im Straßenverkehr", dennoch gibt es Fälle, in denen Schadenersatz geleistet werden muss.

Jedem muss klar sein - das wurde schon erwähnt - dass sich die Stolpergefahr nicht nur für "kerngesunde" Menschen ergibt, die lediglich unachtsam sind, sondern auch für Personen mit Handicap - z.B. alte Menschen mit Gehhilfe und ggf. noch Sehschwäche.

Teppiche und Gummimatten können je nach Ausführung und Untergrund verrutschen oder "Beulen" bilden, in denen man dann mit dem Fuß hängen bleibt.

Kabelbrücken dienen in technischer Hinsicht in ersten Linie dem Schutz der verlegten Leitung und eher sekundär der Verkehrssicherheit. Im Übrigen gibt es für Kabelbrücke keine Montage- oder Herstellungsvorschriften. Grundsätzlich ist mit einer Kabelbrücke auch immer eine Stolpergefahr gegeben - zudem auch eine Sturzgefahr für Radfahrer. Wichtig ist daher zunächst eine auffällig Kennzeichnung (Schwarz-Gelb, Gelb-Rot usw.). Vollständig schwarze Kabelbrücken sollten vermieden werden.

Je nach Durchmesser der Leitung können auch flache Kabebrücken eingesetzt werden, die problemlos von Rollstuhlfahrern und Co überwunden werden können. Ansonsten gibt es für Standard-Kabelbrücken auch Rollstuhlrampen - kostenmäßig ist man da aber je nach Gehwegbreite schnell bei 2000 Euro.

Ansonsten - das wurde auch schon gesagt - handelt es sich formell gesehen nicht um Allgemeingebrauch und daher um eine Sondernutzung der öffentlichen Straße - übrigens auch wenn die Leitung im Luftraum verlegt wird.

Abschließend noch der Hinweis, dass man sich nicht an irgendwelchen Wochen- oder Weihnachtsmärkten orientieren sollte.
Dort gilt meistens der Grundsatz "Ist doch noch nie was passiert" - bis dann etwas passiert.

Re: Ladekabel über den Fussweg

Hellkeeper
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Kombjuder hat geschrieben: Ich habe gerade eine offizielle Anfrage laufen, geht leider nicht anders wegen eines liebenswürdigen Nachbarn.
Vergiss es. Bei uns häufen sich aktuell die Fälle, wo versucht wird rechtswidrig an Schmerzensgeld zu gelangen. Stolpern ist "Unfallursache" Nummer 1. Darum ist so ein Kabel am Gehsteig, egal wie gut abgesichert, gerade für einen "liebenswürdigen" Nachbar ein aufgelegter Elfmeter und du hast die Probleme.
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