Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

AntwortenAntworten Options Options Arrow

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Baldstromer
  • Beiträge: 84
  • Registriert: Do 7. Mär 2019, 11:06
  • Hat sich bedankt: 15 Mal
  • Danke erhalten: 40 Mal
read
So sehr ich die Beiträge von @ecopowerprofi hier auch schätze:

Bei den Fragen hier ist es immer (!) eine Einzelfallfrage. Unabhängig davon, ob "nur" ein Sondernutzungsrecht bzgl. des Tiefgaragenstellplatzes besteht, der Stellplatz im Sondereigentum steht oder der Stellplatz irgendwie der Wohnung "zugeordnet" wurde (die Zuordnung kann einerseits ebenfalls als Sondernutzungsrecht oder als Sondereigentum ausgestaltet sein): Bis zur Geltung eines neuen Gesetzes (->WEMoG) befinden sich die maßgeblichen Regelungen in den Teilungserklärungen.


Die Teilungserklärungen wiederum folgen nicht einem einheitlichen Standard. Soweit sie aus derselben Zeit und aus der Feder des selben Notars stammen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die getroffenen Regelungen zumindest sehr ähnlich sind.

Daher hier bitte nur auch fachlichem Rat einer/eines Rechtsanwältin/Rechtsanwalts vertrauen. Nicht den Elektrikern. Umgekehrt bitte bei technischen Fragen zur Installation die/den Elektrikerin/Elektriker fragen, nicht Juristen...



Einheitlich kann man Stand jetzt (wohl, auch da gibt es Gegenstimmen) nur sagen: Wurde für

1) eine Steckdose (normale Schuko oder Starkstrom) bereits Zustimmung erteilt

UND (also gleichzeitig)

2) wird ein Gerät genutzt, das die Allgemeinen Voraussetzungen für einen Betrieb an diesen Standard-Steckdosen erfüllt,

ist keine Zustimmung erforderlich.


ABER:

Dennoch muss man natürlich darauf achten, ob die Installation einer entsprechenden Dauerlast gewachsen ist. Dieser allgemeine Grundsatz gilt beispielsweise auch wenn man zwölf Tiefkühltruhen an einer Mehrfachsteckdose im Haushalt betreiben wollen würde.


Denkt daran, mit ein bisschen Glück ist diese Diskussion Im Herbst/Winter dieses Jahres obsolet, da werden sich dann genügend andere Fragen ergeben.
Elektro seit 2020 - Polestar 2 reserviert, Dank Leasingchaos storniert und jetzt im Rechtsstreit (Erstattung Kaution) -> Mercedes EQC
Anzeige

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

aac
  • Beiträge: 41
  • Registriert: Di 14. Jul 2020, 23:17
  • Hat sich bedankt: 17 Mal
  • Danke erhalten: 5 Mal
read
Ich werde im November eine Wallbox an meinem TG-Stellplatz installieren lassen. Das wäre jetzt schon - vor dem WEMoG - möglich, eine Schuko-Dose ist eh schon vorhanden.
Allerdings wird der Elektriker in Absprache mit der Hausverwaltung nur eine Phase anschließen, d.h. 3,7kW. Zur Begründung wird das Gleichheitsprinzip bemüht, d.h. würden mehrere Parteien (es gibt 55 Stellplätze) die 3-Phasen, also 11kW, in Anspruch nehmen, würde dass die Anschlusskosten in die Höhe treiben (ev. ist die Gesamtsicherung der WEG und die Brandmeldeanlage in der TG gemeint).
Der Königsweg wäre sicher ein Lastmanagement, allerdings bin ich der erste mit einem Elektroauto und auf absehbare Zeit wird sich da kein Mehrheitsbeschluss ergeben. Die Frage ist nun aber eher, ob mir die 11kW einfach so verweigert werden können, auch wenn es momentan noch keine andere Nutzer gibt. Wird die WEMoG auf diesem Detaillierungsgrad überhaupt noch Aussagen treffen?
VW ID.3 Style, Zulassung 10/2020

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Baldstromer
  • Beiträge: 84
  • Registriert: Do 7. Mär 2019, 11:06
  • Hat sich bedankt: 15 Mal
  • Danke erhalten: 40 Mal
read
Durch die Hintertür, ja:

Stand jetzt würde ein Anspruch auf Zustimmung einer Wallbox bestehen, wenn die Eigentümergemeinschaft keine anderweitige angemessene Lösung präsentiert (als zB die WEG selbst ein Lastmanagement einführt).

Dadurch wird das Gleichheitsprinzip-Argument (das schon jetzt nicht richtig greift, das Windhundprinzip ist auch bei WEGs anerkannt) ausgehebelt, die WEG muss sich überlegen was ihr lieber ist: Die ersten Eigentümer "bevorzugen" und sich so eigene Kosten für ein großes System sparen, oder gleich selbst die höheren Kosten gehen und eine Lösung für alle einrichten.
Elektro seit 2020 - Polestar 2 reserviert, Dank Leasingchaos storniert und jetzt im Rechtsstreit (Erstattung Kaution) -> Mercedes EQC

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Benutzeravatar
read
Wie kann man dann verhindern, dass entschieden wird, dass ein Lastmanagement eingeführt werden soll, die Planung und Installation aber über Jahre verzögert wird?
Ioniq 28 kWh Premium mit Sitzpaket, Intense Blue, Michelin CrossClimate+, Produktionsdatum 16.4.2019 - Abholung in Landsberg am 14.9.2019 (Sangl #588)

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

SamEye
read
verhindern wird man eine solche Entscheidung nicht können, aber vermutlich die Verzögerung - so sie denn entsteht - nur durch einen Gang vors Gericht nach Inkrafttreten der neuen Gesetzeslage "beheben"?!
Baldstromer hat geschrieben: (...)
, die WEG muss sich überlegen was ihr lieber ist: Die ersten Eigentümer "bevorzugen" und sich so eigene Kosten für ein großes System sparen, oder gleich selbst die höheren Kosten gehen und eine Lösung für alle einrichten.
genau das haben wir in unserer WEG auch noch vor uns; ich hoffe, dass es in diesem Jahr noch zu einer Versammlung kommt, nachdem das Wirtschaftsjahr 2019 per Umlaufbeschluss bzw. einer "Vollmachtsversammlung" abgeschlossen wurde :)

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

ado
  • Beiträge: 97
  • Registriert: Di 1. Sep 2020, 08:54
  • Hat sich bedankt: 21 Mal
  • Danke erhalten: 14 Mal
read
Auch wir haben das vor uns.
Was ich immer noch nicht verstehe: wenn das neue WEG-Gesetz so kommt, habe ich doch ab diesem Zeitpunkt einen Rechtsanspruch auf eine Wallbox. Warum muss ich dann akzeptieren, dass Andere (WEG, Verwalter) hier verzögern? Die WEG kann doch dann höchstens so abstimmen, dass sie mich zu einer alternativen Installation zwingt (z.B. wenn mein Vorschlag in den Stellplatz des Nachbarn eingegriffen hätte), ohne das ganze Vorhaben zu kippen?

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Xentres
  • Beiträge: 2588
  • Registriert: Di 25. Feb 2020, 13:18
  • Hat sich bedankt: 551 Mal
  • Danke erhalten: 808 Mal
read
@ado

Kommt halt einfach auf die Dynamik in deiner WEG an und wie viele Verzögerer es gibt oder Leute mit einer persönlichen Abneigung gegen dich vorhanden sind.


In meiner ehemaligen WEG (über 300 Parteien) hat es für die Installation eines behindertengerechten Zugangs von der Anfrage einer Partei bis zur Umsetzung knapp zwei Jahre gedauert. Der Rechtsanspruch für die Gewährung der Erstellung eines behindertengerechten Zugangs ist ähnlich gestaltet (sogar im gleichen Parapraphen meine ich) wie der geplante Rechtsanspruch für die Ladestation.

Und in diesem Fall war die Gemeinschaft dem Anliegen positiv gestimmt und hat gleich für alle Häuser eine einheitliche Lösung angestrebt. Außerdem wurde der Beschluss nicht angefechtet oder irgendwie torpediert.

Man kann sich also gut vorstellen, dass sich die Installation einer Wallbox trotz Rechtsanspruch ziemlich ziehen kann, wenn einem manche Miteigentümer was Böses wollen ( ständige Anfechtung der Beschlüsse vor Gericht) oder man sich in Detailfragen verrennt.
BMW i3 120 Ah - seit 04/2020 - Melbourne Rot

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

SamEye
read
wenn der Verwalter sich querstellen sollte, würde ich vorschlagen, dass er nochmal in sich gehen und überlegen sollte, wer der Auftraggeber und wer der Dienstleister ist...

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Benutzeravatar
read
SamEye hat geschrieben: würde ich vorschlagen, dass er nochmal in sich gehen und überlegen sollte, wer der Auftraggeber und wer der Dienstleister ist...
Nach dem aktuellen WEG hat der Verwalter sehr weitgehende Befugnisse und muss häufig für Entscheidungen noch nicht mal die WEG befragen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

SamEye
read
mmh, kommt vermutlich auch ein bisschen auf das Selbstverständnis des Verwalters und der Laufzeit des Verwaltervertrags an (bei uns z.B. nur 24 Monate)
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Private Lade-Infrastruktur“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag