Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Toumal hat geschrieben:Kommt das nur mir wie Werbung vor, oder bin ich da nicht der einzige?
Nee, mir auch aber es ist trotzdem ein interessantes Thema.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Er hat doch ein interessantes Thema hier eingestellt , mit der Werbung für sich. :D
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Vectrix VX1, 2009; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Macman1010
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Toumal hat geschrieben:Ist euch aufgefallen dass der User nur ein Posting geschrieben hat, mit Email-Adresse fuer die Kontaktaufnahme? Kommt das nur mir wie Werbung vor, oder bin ich da nicht der einzige?
Die Wahrscheinlichkeit ist zumindest sehr hoch.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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  • bonner67
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Wir haben in unserer Gemeinschaftstiefgarage bereits eine Wallbox installiert. Jetzt schreibt uns der Verwalter, dass wir -für die Errichtung unserer geplanten Wallbox- einen neuen Beschluss der Eigentümerversammlung benötigen,

Kann man sich da nicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen?
Gruß
Rainer

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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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bonner67 hat geschrieben:Kann man sich da nicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen?
Kommt drauf an wie der Beschluss gefasst wurde. Wenn nur diese eine WB genehmigt wurde, dann sieht es nach einem neuen Beschluss aus. Wenn der aber allgemeiner gefasst wurde wie z.B. "Es darf eine Wallbox in der Gemeinschaftgarage installiert werden" ohne auf irgend ein Sezifikum wie Herr XYZ oder Stellplatz 123 Bezug zu nehmen, bedarf es wohl kein zweiter Beschluss.

Es bedarf aber in jedem Fall nur eine einfache Mehrheit der Anwesenden, wenn die Versammlung beschlussfähig ist.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Ich würde das erst mal in die Eigentümerversammlung einbringen. Die Hausverwaltung kann Dir da kein grünes Licht geben wenn sie nicht sicher sind das das rechtmäßig ist.
Wenn es wider Erwarten keine Zustimmung gibt kannst Du immer noch einen Anwalt nehmen und den Hebel Gleichbehandlung ansetzen. Da hast Du IMHO recht gute Karten.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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  • bonner67
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Ja, danke - so werden wir es machen.

Schade nur, dass die Föderung für die Wallboxen bald in NRW ausläuft..... :twisted:
Gruß
Rainer

BMW i3

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Wenn die Zeit drängt kann man das auch im Umlaufverfahren machen.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Im Umlaufverfahren gelten aber höhere Hürden als bei der Versammlung, das würde ich mir sehr genau anschauen.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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bonner67 hat geschrieben:Schade nur, dass die Föderung für die Wallboxen bald in NRW ausläuft.
Wenn Du jetzt einen Antrag stellst, dann hast Du bis 08.2019 Zeit das Projekt zu realisieren.
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