Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Mashti hat geschrieben: Ich habe für die nächste Eigentümerversammlung auch einen Antrag auf eine Wallbox gestellt. Wie und wo kann ich mir am besten alle Informationen zu diesem Thema besorgen, damit ich auf alle Fragen antworten kann.
Ja, dieser Thread ist mittlerweile schon etwas unübersichtlich geworden. Trotzdem solltest Du es mal etwas querlesen weil doch eine ganze Menge drin steht. Oder ist die Versammlung schon heut abend?

Zur Technik solltest Du Dich ein wenig ins Wiki einlesen damit Du Fragen auch schnell und fundiert beantworten kannst. Insbesondere ist die Info wichtig daß Du dafür keine Direktleitung zum nächsten AKW brauchst, sondern daß prinzipiell die 10 A = 2,3 kW = Wasserkocher Leistung einer normalen Schuko über Nacht ausreichen. Du möchtest aber dreiphasig, damit Du eben nicht abends, wenn alle Kochen, auch noch Dein Auto anstecken mußt, sondern damit es zwischen 3 und 5 Uhr nachts, wenn alle schlafen mit dem überschüssigen Strom lädt.

Viele haben wohl Angst vor Batteriebränden - da hat hier vor ein der paar Seiten jemand etwas Offizielles gepostet. Das würde dann helfen. Und gegen die Angst daß der Hausanschluß überlastet wird hilft eine fundierte Aussage eines Elektrikers. Ich hab dann noch zusätzlich eingewilligt, daß wenn mehrere Eigentümer eine Ladelösung benötigen, ich meine Installation auch in ein gemeinsames Lademanagement einbringen werde. Das hat die restlichen Zweifler dann beruhigt.

Und wichtig: fange keine Diskussion über Klimawandel und Kohleausstieg an. Das ist ein anderes Thema und da würden sich die Gemüter vorher unnötig erhitzen. Ist ja eigentlich auch egal ob Du eAuto fährst weil's so geil ist oder weil Du CO² oder Geld sparen willst...

Grüazi MaXx
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Ich denke, der einzige Grund, der es der Eigentümergemeinschaft erlauben würde, hier einzugreifen, wäre, wenn es tatsächlich zu Überlastungen käme. Wenn also jetzt ein Großteil der Garagen durch Elektroautos genutzt wird und es durch das Laden zum Auslösen der Schmelzsicherungen kommt, dann könnte wahrscheinlich eingegriffen werden. Aber auch dann nicht unbedingt ein komplettes Verbot, sondern vielleicht nur ein Verbot, zu den Spitzenzeiten zu laden.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Baldstromer
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Bitte nicht als zu unfreundlich aufnehmen, ich möchte mich halt deutlich/unmissverständlich ausdrücken:

Gefährliches Halbwissen bringt hier nichts, WEG-Recht ist mitunter sehr formalistisch und versteckt den gesunden Menschenverstand dahinter sehr geschickt.

Du benutzt eine erlaubte (!) Steckdose im vorgesehenen Umfang? Kein Problem.

Du hast ohne Zustimmung die Stromversorgung abgeändert? Großes Problem. Hier der *versteckte* gesunde Menschenverstand: Die Elektroinstallation gehört zum Gemeinschaftseigentum. Was damit fest verbunden wird (also nicht durch Stecker in dafür vorgesehene Steckdosen) wird Kraft Gesetz auch Gemeinschaftseigentum. Ohne abweichende Regelung in der Teilungserklärung oder dem zugehörigen Beschluss (gibt es in diesem Fall ja allerdings nicht) muss die WEG dann für Instandhaltung/Überwachung sorgen.

Gerade bei einer Wallbox werden sich die meisten über das unvermeidliche Maß (§ 14 WEG) hinaus beeinträchtigt fühlen.
Elektro seit 2020 - Polestar 2 reserviert, Dank Leasingchaos storniert und jetzt im Rechtsstreit (Erstattung Kaution) -> Mercedes EQC

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

mr-ludi
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Baldstromer hat geschrieben: Die Elektroinstallation gehört zum Gemeinschaftseigentum. Was damit fest verbunden wird (also nicht durch Stecker in dafür vorgesehene Steckdosen) wird Kraft Gesetz auch Gemeinschaftseigentum. Ohne abweichende Regelung in der Teilungserklärung oder dem zugehörigen Beschluss (gibt es in diesem Fall ja allerdings nicht) muss die WEG dann für Instandhaltung/Überwachung sorgen.
Demnach muss die WEG dem Austausch eines Durchlauferhitzers oder Herdes zustimmen und die Instandhaltung/Überwachung der beiden Gegenstände übernehmen? Diese sind wie eine Wallbox angeschlossen und stecken nicht nur in einer Steckdose.
Elektrifizierung des Fuhrparks läuft:
Im Vorlauf:
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Baldstromer hat geschrieben: Die Elektroinstallation gehört zum Gemeinschaftseigentum.
Der Hauptverteiler/Zählerschrank ja aber alles in der Wohnung (z.B. Steckdosen) nach meinem Kenntnisstand nicht. Daher bitte ein Beleg für Deine Aussage.

PS: Ich habe viele (ca. 1000) ET-Wohnungen installiert und da immer wurde alles in den Wohnungen mit den jeweiligen Eigentümer abgesprochen. Auch habe ich eine vermietete Eigentumswohnung. Da bin noch nie auf die Idee gekommen die ETG zu befragen, wenn ich innerhalb der Wohnung was geändert habe. Auch die anderen Miteigentümer haben in den 30 Jahren für ihre Arbeiten innerhalb der Wohnung die ETG nicht um Erlaubnis gefragt.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Soweit ich recherchiert habe, ist die Stromleitung ab dem Verteiler zur Wohnung Sondereigentum. Sofern ich dann nicht ins Gemeinschaftseigentum eingreifen muss, um sie zu verändern (Wand aufstemmen, Überlastung der Zuleitung im Gemeinschaftseigentum), bleibt es beim Sondereigentum.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

elektrozauber
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Baldstromer hat geschrieben: Gerade bei einer Wallbox werden sich die meisten über das unvermeidliche Maß (§ 14 WEG) hinaus beeinträchtigt fühlen.
Nur zur Klarstellung, eine nachteilige Betroffenheit einzelner anderer Eigentümer bedeutet nicht, dass Allstimmigkeit notwendig ist. Noch löst eine nachteilige Betroffenheit automatisch die Notwendigkeit der Zustimmung aus. Vielmehr ist zu berücksichtigen, ob das "bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß" überschritten ist.

Hierzu ist im August in der Festschrift für Olaf Riecke ein Aufsatz von Prof. Dr. Martin Häublein erschienen. Das Buch ist z.B. in gut sortierten Universitätsbibliotheken erhältlich. Es gibt auch einen öffentlich zugänglichen Foliensatz, aber ich empfehle für ein besseres Verständnis den Aufsatz.

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Baldstromer
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Ich versuche mich kurz zu fassen, weil es schon am Rand des ursprünglichen Themas ist:

Grundsätzlich ist alles Gemeinschaftseigentum. Der Grundsatz wird aufgehoben/geändert durch die Teilungserklärung (missverständlicher Begriff für einen Vertrag). Darin werden die verschiedenen Bereiche aufgeteilt in Gemeinschaft- und Sondereigentum, manchmal auch noch (vor allem bei Tiefgaragen) Sondernutzungsrechte.

Falls die Teilungserklärung also tatsächlich vorsieht, dass ein Teil der Verkabelung Sondereigentum sein soll, dann wird das so sein.

Wie es dann weitergeht (Um was für eine gewünschte Änderung handelt es sich? Benötige ich die Zustimmung der Eigentümer? Falls ja, mit welchem Quorum?) entscheidet sich vorrangig eben nach der Teilungserklärung, welche bei den meisten Bestandsbauten sehr individuell ausgestaltet ist, weshalb sich pauschal nur sehr schlecht argumentieren lässt. Sieht die Teilungserklärung keine anderweitige Regelung vor geht es nach dem Gesetz.

Unabhängig davon wird bewusst oder unbewusst in den meisten Fällen was Installation in den eigenen 4 Wänden angeht nach dem Prinzip "wo kein Kläger da kein Richter" verfahren.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Baldstromer
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elektrozauber hat geschrieben:
Baldstromer hat geschrieben: Gerade bei einer Wallbox werden sich die meisten über das unvermeidliche Maß (§ 14 WEG) hinaus beeinträchtigt fühlen.
Nur zur Klarstellung, eine nachteilige Betroffenheit einzelner anderer Eigentümer bedeutet nicht, dass Allstimmigkeit notwendig ist. Noch löst eine nachteilige Betroffenheit automatisch die Notwendigkeit der Zustimmung aus. Vielmehr ist zu berücksichtigen, ob das "bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß" überschritten ist.

Hierzu ist im August in der Festschrift für Olaf Riecke ein Aufsatz von Prof. Dr. Martin Häublein erschienen. Das Buch ist z.B. in gut sortierten Universitätsbibliotheken erhältlich. Es gibt auch einen öffentlich zugänglichen Foliensatz, aber ich empfehle für ein besseres Verständnis den Aufsatz.
Der Argumentation von Prof. Dr. Häuberlein folgt tatsächlich ein Großteil im Schrifttum wie auch ganz grundsätzlich die Rechtsprechung. Allerdings kritisiert er, dass in den zitierten Urteilen zu wesentlichen Erwägungen keine Ausführungen enthalten sind. Ob das jeweilige Gericht bei Anstellung der nicht erwähnten Erwägungen zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre kann er - wie alle anderen auch - nur mutmaßen.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Beim Querlesen sah ich hier bislang nur eine Diskussion zu rechtlichen und technischen Fragen. Die rechtliche Seite (Zustimmung der WEG) ist bei uns durch und ein Elektriker wurde gebeten, einen Kostenvoranschlag zu machen. Dazu läuft seinerseits auch erst mal noch eine Anfrage beim Stromnetz Hamburg. Da wir die ersten in der WEG sind (12 Einheiten), bin ich zuversichtlich, dass wir 11 kW bekommen können.

Ziel ist eine 11 kW Wallbox an einem Tiefgaragen-Stellplatz, der ca. 25 m vom zentralen Haus-Schaltkasten entfernt ist. Dafür muss er mit der Zuleitung durch zwei Wände durch. Die Wallbox will er gleich mit anbieten.

Kann mir jemand Anhaltspunkte, in welchem Kostenrahmen sich so etwas in etwa bewegen wird?
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