Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

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Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

Mei
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ecopowerprofi hat geschrieben:...Beim Golf brauchst Du kein FI Typ EV oder B. Da reicht der Typ A.
Ich hab da mal ne Simulation angefangen.
Mit LTspice.
Ich komme da leider nicht wirklich weiter.
Hast du eine Simulation, wo FI A und FI B und FI A EV drin sind?
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Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

Dragoman
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ecopowerprofi hat geschrieben:Beim Golf brauchst Du kein FI Typ EV oder B. Da reicht der Typ A.
Das sahen ja einige der Fachleute hier anders als du.

@TMi3: Danke für den Link. Der Juice Booster 2 würde meine Anforderungen also wohl erfüllen. Außerdem die Bettermann B3200 mit Buchstaben D im Namen.

Inzwischen ist mir auch der Gedanke gekommen, eine möglichst preiswerte Ladeeinrichtung zukaufen und den FI Typ A EV in einen Adapter zwischen dieser und dem Drehstromanschluss einzubauen. Das würde wohl die günstigste Lösung. Allerdings ist mir unklar, ob man damit wirklich den einschlägigen Vorschriften Genüge tut.
e-Golf 300

Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

UliZE40
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Wozu das ganze Theater?
Nimm einfach einen go.e-Charger, nrgkick oder auch den überteuerten Juice-Booster2, fertig.

Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

umali
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Dragoman hat geschrieben: Inzwischen ist mir auch der Gedanke gekommen, eine möglichst preiswerte Ladeeinrichtung zukaufen und den FI Typ A EV in einen Adapter zwischen dieser und dem Drehstromanschluss einzubauen. Das würde wohl die günstigste Lösung. Allerdings ist mir unklar, ob man damit wirklich den einschlägigen Vorschriften Genüge tut.
Damit experimentiere ich gerade herum. Das Ganze soll möglichst kompakt sein. Des Weiteren soll das vorhandene Typ2-Kabel genutzt werden, so dass die Box sowohl CEE32-Stecker als auch Typ2-Buchse enthält.
Das Problem ist nur, dass der Doepke 40A FiA EV groß und schwer ist. Dafür sehe ich dort keine Vorschriftenprobleme, wenn er vor dem CEE32-Stecker eingeschleift wird.
Leider gibt es sonst keine anderen FiA EV (30mA AC/ 6mA DC) als Fertiglösung. NRGKick und Go.e haben sicher eigene RCD-Schaltungen implementiert, um es günstiger und vor allem raumsparender/leichter als bei Doepke zu bauen. Dafür ist der Doepke halt viel universeller.

Meine Lösung soll mit und ohne FiA EV funktionieren. Leider sind die Typ2-Dosen noch nicht aus China eingetroffen. Danach kann ich ja mal berichten.
btw: Die früheren Boxen waren alle ohne FiA EV.
VG U x I

ps
Die Adapterkabeldetektion für die max. zul. Stromstärke an 3p-CEE16, 1p-Camping16, 1p-Schuko16 wäre noch das i-Tüpfelchen für eine DIY-Lösung. Eine Idee hätte ich schon, aber die ist noch nicht "ausgegoren".

Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

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Dragoman hat geschrieben:ob man damit wirklich den einschlägigen Vorschriften Genüge tut.
Die VDE schreibt nur den Typ A vor.
Dragoman hat geschrieben:Das sahen ja einige der Fachleute hier anders als du.
Hat von den angeblichen Fachleuten hat keiner bisher was nachgewiesen sondern nur Behauptungen vorgetragen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
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Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

Dragoman
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ecopowerprofi hat geschrieben:Die VDE schreibt nur den Typ A vor.
Ich zitiere dazu einen Beitrag aus dem oben verlinkten Faden:
Volker.Berlin hat geschrieben:Zur berechtigten Frage, welche konkreten Normen unseren Messungen zugrunde liegen, habe ich nochmal Rücksprache mit Andreas gehalten. Für das Laden von Elektrofahrzeugen ist DIN VDE 0100-722 maßgeblich.

Abschnitt 722.1 definiert den Anwendungsbereich der Norm:
Die besonderen Anforderungen, die in diesem Teil der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) enthalten sind, sind anzuwenden für:
- Stromkreise, die für die Versorgung von Elektrofahrzeugen für Ladezwecke vorgesehen sind;
- Schutzmaßnahmen bei Rückspeisung von elektrischer Energie vom Elektrofahrzeug zum privaten und zum öffentlichen Netz.


Abschnitt 722.531.3.101 geht auf "Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)" ein:
[...] Die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung des Anschlusspunktes muss mindestens vom Typ A sein. Wenn die Charakteristik der Last in Bezug auf mögliche Gleichfehlerströme > 6 mA nicht bekannt ist, müssen Maßnahmen zum Schutz beim Auftreten von Gleichfehlerströmen getroffen werden, z.B. durch Verwendung einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vom Typ B.

Die mir vorliegende Fassung vom Oktober 2012 war bis Oktober 2016 gültig. Die Neufassung aus dem Oktober 2016 enthält in dem zitierten Abschnitt nur eine minimale Änderung, und zwar eine Verschärfung: Die Einschränkung "Wenn die Charakteristik der Last in Bezug auf mögliche Gleichfehlerströme > 6 mA nicht bekannt ist" entfällt, d.h., in allen "Stromkreisen, die für die Versorgung von Elektrofahrzeugen für Ladezwecke vorgesehen sind" müssen künftig "Maßnahmen zum Schutz beim Auftreten von Gleichfehlerströmen getroffen werden".

Abschnitt 722.533.101 befasst sich mit "Einrichtungen zum Schutz bei Überstrom":
Jeder Stromkreis, welcher einen Anschlusspunkt versorgt, muss durch eine eigene Schutzeinrichtung bei Überstrom geschützt sein.

Erläuterungen
  • Die weit gefasste Formulierung "Maßnahmen zum Schutz... " wird von den Herstellern mobiler Ladeboxen so interpretiert, dass Software-RCDs grundsätzlich zulässig sind.
  • Spätestens seit Oktober 2016 ist definitiv klar, dass alle Typ 1/Typ 2-Anschlüsse entweder durch einen Typ B (30 mA) oder durch einen Typ A (30 mA) + DC-Fehlerstromschutz (6 mA) geschützt sein müssen.
  • Die Hoffnung von DiniTech, dass in der Neufassung die Anforderung an den Schutz vor DC-Fehlerströmen > 6 mA entfallen würde, hat sich nicht erfüllt.
  • Abschnitt 722.533.101 hat nicht unmittelbar etwas mit unseren Messungen zu tun, stellt aber die Idee von mobilen Ladeboxen grundsätzlich infrage: Wie lässt sich sicherstellen, dass die Nutzer mobiler Ladeboxen diese nur an Stromkreise anschließen, die durch einen eigenen LS geschützt sind?
...
Das gilt spätestens ab 1. 1. 2018, bis dahin gibt es anscheinend noch Übergangsregelungen.
e-Golf 300

Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

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Ich hole mal diesen Thread hervor, da ich ein Problem habe, dass in diese Richtung geht. Am geplanten Standort meiner Wallbox liegt bereits ein Stromkabel, leider nur 230V einphasig. Ich würde die Wallbox daher mit 13A (kann man bei der Wallbox einstellen) an das vorhandene Kabel anschließen wollen. Das gibt dann nur 2,9 kW, was mir aber ausreichen würde. Die Wallbox hat ein RCM Modul (6mA). An der Zuleitung hängt leider noch etwas LED-Beleuchtung. Die Zuleitung hängt an einer Sicherung mit 16A und einem FI-Schutzschalter (40A, 30 mA). Kann man die Wallbox so anschließen? Keine Angst, ich mache das nicht ohne Elektriker. Ich würde aber gern vorab wissen, ob ich dafür vielleicht doch eine neue Leitung legen müsste.

Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

UliZE40
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Ja, passt, wenn das vorhandene Kabel für 16A Dauerlast dick genug ist.

Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

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Außerdem können beim 1-phasigem Laden keine glatten Gleichfehlerströme auftreten sondern nur pulsierende entstehen und die werden auf jedem Fall vom Typ A erfasst. Die generelle Forderung ist wieder typisch deutsches Overengineering.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ist ein FI-Schutzschalter Pflicht?

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Von der Sicherheit her müsste doch ein einziges RCD für das gesamte Haus inklusive Wallbox ausreichen, oder (wenn man von der Typ-B-Problematik absieht)? Die VDE-Regeln, dass es mehrere RCDs geben muss, und separate für die Wallbox, sind doch eher für den Komfort - dass, wenn das RCD auslöst, nicht gleich das ganze Haus dunkel ist.

Bin kein Elektriker und Laie, aber anders kann ich mir das nicht erklären.
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