NRW fördert Ladesäulen

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Re: NRW fördert Ladesäulen

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  • xchrom
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Also gebe ich dort meine Steuernummer und mein Finanzamt ein oder?

Mich hatte nur gewundert, dass dies dann nicht unter den persönlichen Daten abgefragt wird, sondern unter der Überschrift Bankverbindung.

Sinnigerweise steht beim Hilfetext zu der Steuer-ID --> "Geben Sie den Namen der Bank ein"
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Re: NRW fördert Ladesäulen

lehnik1988
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Ja nur deine Daten machen da Sinn! Nicht die der Bank
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PV Anlage 9,8 kWp von 2018 mit SMA EV Charger 22

Re: NRW fördert Ladesäulen

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Das mit der Steuer ist kein Subvensionsbetrug. Subventionsbetrug ist es, wenn man mit einer Rechnung die Förderung mehrfach abzugreifen versucht. So was fällt dann eben auf, wenn man die Steuernummer angeben muss.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: NRW fördert Ladesäulen

Jive_c64
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Ich hätte da ein paar Fragen:

Ich verstehe es so, dass die Wallbox und ihre Installation, damit sie förderfähig ist, von einem Fachbetrieb vorgenommen werden muss. D.h. ein Elektriker muss dies machen? Dafür brauche ich dann vermutlich auch einen Voranschlag?
Ich kann aber die Wallbox auch selber bestellen? Also direkt bei VW Elli. Ich muss nur vorher das Angebot dort einreichen, gelle?

Zudem habe ich hier gelesen, dass es teilweise strittig sei welcher Stromanbieter da die Voraussetzungen erfüllt. Knauber Strom hat mir ein Zertifikat übersandt. Die haben 100% Strom aus Wasserkraft.

Danke für eure Hilfe.
Jive

Re: NRW fördert Ladesäulen

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  • xchrom
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Du kannst die Box NACHDEM du den Antrag gestellt hast selber bestellten. Ein Kostenvoranschlag von einem Elektiker brauchst du auch.

Den Nachweis für den Naturstromvertrag bauchst du erst wenn du das Angebot einreichst. Mehr als 100% Wasserkraft geht woh nicht ;-)

Bei Elli gibt es sogar auf dernen Seite dafür sogar ein Angebot.

Re: NRW fördert Ladesäulen

Schlurps
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Hallo @xchrom

bezüglich des Naturstromvertrages: Wir sind derzeit noch bei der NEW in einem normalen Tarif, morgen wollte ich online einen Wechsel zu Maingau machen (StromSmart Öko). Das dauert ja schon mal 1-2 Monate, kann man den Antrag auch erst dann stellen, wenn man umgestellt wurde? Weil unsere Wallbox wird vermutlich deutlich vor der Umstellung auf den Ökostrom montiert, oder gibt es dann Probleme bei der Förderung?

Re: NRW fördert Ladesäulen

ubit
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Maingau dürfte die Förderbedingungen nicht erfüllen. Zumindest haben das sch Einige geschrieben die dort explizit nachgefragt haben.

Ciao, Udo
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Re: NRW fördert Ladesäulen

Schlurps
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@ubit Wieso ist das so? Und wo nachgefragt? Ich habe direkt bei Maingau nachgefragt und bekam vom SUpport diese Antwort:


Hallo und Danke für die schnelle Antwort.
D.h. dieses PDF reicht als "Ausweisung gemäß Energiewirtschaftsgesetz" zur Beantragung der Förderung? In den Bedingungen steht ja konkret "Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien aus dem Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes"

Antwort von Maingau:

Lieber Kunde,

die Zertifikate, die Sie auf unserer Homepage finden, reichen aus.
Viele Grüße, Ihre MAINGAU Energie

Re: NRW fördert Ladesäulen

ubit
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Dann ist ja gut. Andere haben eine andere Antwort bekommen. Ist halt etwas undurchsichtig.
Wir haben den Naturstrom Autotarif genommen da wir selten auswärts laden und den Preisvorteil bei ESL nicht brauchen.

Ciao, Udo
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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  • xchrom
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Schlurps hat geschrieben: Hallo @xchrom

bezüglich des Naturstromvertrages: Wir sind derzeit noch bei der NEW in einem normalen Tarif, morgen wollte ich online einen Wechsel zu Maingau machen (StromSmart Öko). Das dauert ja schon mal 1-2 Monate, kann man den Antrag auch erst dann stellen, wenn man umgestellt wurde? Weil unsere Wallbox wird vermutlich deutlich vor der Umstellung auf den Ökostrom montiert, oder gibt es dann Probleme bei der Förderung?

Aus dem FAQ der Seite: https://www.elektromobilitaet.nrw/foerd ... e/nrw-faq/

Kann ein Förderantrag auch schon gestellt werden, wenn NOCH kein Ökostrom bezogen wird?

Ja, auch ohne bestehenden Ökostrom-Vertrag kann bereits ein Förderantrag gestellt werden. Es reicht aus, wenn der Vertrag bei Vorlage des Verwendungsnachweises abgeschlossen ist.

Auch danach kann innerhalb der Zweckbindungsfrist von fünf Jahre eine Prüfung der Fördervoraussetzungen, inklusive erneutem Nachweis des Ökostrom-Vertrages, erfolgen.
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