Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ideen?

Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ideen?

Mento
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Hallo alle miteinander!

Ich finde mich gerade in einer seltsamen Situation wieder. Ich habe 2015 an meinem TG-Stellplatz eine 22kW Ladestation installieren lassen und dachte, alles richtig gemacht zu haben. Habe mich an die Hausverwaltung gewendet, habe eine Erlaubnis der Miteigentümer in Form eines Eigentümerbeschlusses. Die Verwaltung hat zuvor durch einen offiziell in Aalen zugelassenen Elektrofachbetrieb den Hausanschluss und Einfluss auf den Brandschutz durch die der Kabelführung geprüft. Ich habe genau diesen von der Hausverwaltung vorgeschlagenen Elektrofachbetrieb beauftragt, hab auch beim Material nicht gespart (ne amtliche Mennekes Ladestation), von denen ist alles ordentlich verlegt und mit 10^2-Leitung angeschlossen worden und damit dachte ich, sei es erledigt - so kann man sich täuschen.

Da ich mit meinem Arbeitgeber gerade über eine Elektrofahrzeug als Firmenwagen verhandle, wollte ich von den Stadtwerken wissen, ob man irgendwie die Ladestation separat abrechnen kann - z.B. mit einem neuen Zähler. Nicht nur, dass mir bei den Stadtwerken keiner wirklich etwas dazu sagen konnte/wollte (bei meinem ersten Anruf vor 3-4 Jahren wegen einer Ladestation bin ich von denen auch wie ein Alien behandelt worden), es ging ab irgendeinem Punkt nur noch um eine Genehmigung durch die Stadtwerke, von der ich noch nie was gehört habe (von der auf den wenige Seiten des Unternehmens zur Elektromobilität auch nix zu lesen ist!). Auch auf einschlägigen Seiten im Netz hab ich je über so etwas darüber gelesen und naiv darauf vertraut, dass der Elektrofachbetrieb schon alles richtig machen wird.

Es flatterte dann ein paar Tage darauf ein bitterböser Brief ins Haus, der mir nicht nur den Betrieb der Ladestation untersagt hat, sondern auch mit ominösen Mehrkosten droht. Ich habe das Schreiben (ohne Namen der Beteiligten) unten eingefügt.

Frage: Hat jemand irgendwelche Erfahrungen mit ähnlich gearteten Fällen? Was empfehlt Ihr mir, wie ich da vorgehen soll? Weiß jemand, was da an Kosten auf mich zukommt? Irgendwelche weitern Fallstricke, die jemand bekannt wären?

Würde mich über Eure Unterstützung sehr freuen!!

Hier der Brief:
Ladestation mit 22kW in der XXX-Straße XXX in 73430 Aalen

Sehr geehrter Herr XXX,

am 03.02.2017 erkundigten Sie sich bei unserem Mitarbeiter, Herrn XXX, über die Mög­lichkeiten, eine Ladestation für Ihr Elektrofahrzeug separat abzurechnen. Laut Ihren Angaben wurde die Ladestation durch die von Ihnen beauftragte Elektrofachfirma XXX aus XXX bereits installiert.
Die Fa. XXX hätte auch den bestehenden Hausanschluss geprüft und für ausreichend empfun­den. Da die Fa. Elektro XXX keine Informationen über das Netz der Stadtwerke und die zur Verfügung stehende bzw. vertraglich festgelegte Anschlussleistung am Hausanschlusskasten hat, kann eine solche Aussage, vor allem da es sich um ein Gebäude mit 34 WE handelt, nicht getroffen werden, bzw. fällt dies nicht in den Zuständigkeitsbereich dieser Firma. Beachten Sie, dass Netzanschlüsse immer mit dem Grundstückseigentümer per Netzanschlussvertrag vertraglich zu regeln sind!

Des Weiteren muss Ihr beauftragter Elektrofachbetrieb die TAB (Technischen Anschlussbe­dingungen), die Ergänzungen der SWA sowie die aktuell gültigen Regelwerke kennen. Diese sagen ganz klar aus, dass Einzelgeräte mit Leistungen >12 kW bei dem zuständigen Versor­gungsnetzbetreiber beantragt und vor Inbetriebnahme geprüft auch genehmigt werden müs­sen. Leider liegt uns bis zum heutigen Datum, keine Anmeldung der Ladestation durch Ihren eingetragenen Elektrofachbetrieb vor.

Somit untersagen wir Ihnen bis auf Weiteres den Betrieb der Ladestation!

Ein Messkonzept, wie die Ladestation in das bestehende Hausnetz eingebunden werden soll. liegt uns ebenfalls nicht vor. Genau dies war Ihre Frage und Sie sehen, hierzu hätte sich Ihr beauftragtes Unternehmen vor den Arbeiten mit uns abstimmen müssen.

Somit stellt sich uns als Versorgungsnetzbetreiber die Frage, ob die Fa. XXX in der Lage ist, Installationsarbeiten unter Berücksichtigung der gültigen Regelwerke weiter in unserem Netz­gebiet auszuführen, bzw. ob die Fa. XXX weiter im lnstallateurverzeichnis der Stadtwerke Aa­len bleiben kann?

Um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden bitten wir Sie, sich schnellstens mit Ihrem Elektrofachbetrieb in Verbindung zu setzen und uns die benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Nach Erhalt dieser werden wir die Prüfung vornehmen und dem Grundstückseigen­tümer, bzw. dessen Vertreter, ein Angebot für die zusätzliche Leistung und gegebenen­falls für zusätzliche Montagearbeiten unterbreiten.

Da die durchgeführten Arbeiten direkten Einfluss auf die gesamte Hausinstallation, bzw. dem gemeinsam genutzten Netzanschluss haben, wurde die Hausverwaltung XXX sowie die Fa. XXX in den Verteiler des Schreibens genommen.

Wir erwarten bis 15.02.2017 Ihre Rückantwort, bzw. die notwendige Anmeldung ans Nieder­spannungsnetz für die Ladestation.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stadtwerke Aalen GmbH
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Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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Ich würde erst mal die Ladeleistung auf 16A reduzieren. Damit ist die Wallbox unter 12kW und du hast die Kuh erst mal vom Eis. Dann würde ich noch einen Anwalt zu Rate ziehen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen.
Des weiteren würde ich nachhaken was es mit der geforderten Anweldung ans Niederspannungsnetz auf sich hat und welche Kosten Dir dadurch entstehen.

Zoe, Twizy, PV, CF Ladestation
Twizy 3/2015-1/2023, Zoe Q210 12/2015-11/2017, Ioniq 12/2017-2/2020, Kona seit 2/2020
CF Box 43kW Typ2 Kabel / 22kW Typ2 Buchse / 32A CEE

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

enabler
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Mento hat geschrieben:...
Frage: Hat jemand irgendwelche Erfahrungen mit ähnlich gearteten Fällen? Was empfehlt Ihr mir, wie ich da vorgehen soll? Weiß jemand, was da an Kosten auf mich zukommt? Irgendwelche weitern Fallstricke, die jemand bekannt wären?
Da hat der Vorposter recht: Rechtsschutz beauftragen und den Elektriker an den cojones packen. Der ist entweder unfähig oder er hat Dich ordentlich besch****en.

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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Okay, das gehört jetzt in die Kategorie: "Hinterher haben es alle schon vorher gewusst", aber vielleicht lernen Andere daraus:
Niemals den schlafenden Amtsschimmel wecken, auch nicht bei Institutionen, die streng genommen keine Ämter sind, sich aber erfahrungsgemäß wie solche verhalten.

Eine einfache CEE32 hätte niemanden gejuckt und trotzdem alle Optionen geboten.
Als Junge dachte ich, ich werde mal ein alter, weiser Mann.
Jetzt schaut, was aus mir wurde: Ein alter, weißer Mann.

Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ideen?

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Eine CEE 32A darf nicht in eine halb öffentliche Garage!

Reduktion auf 11kW ist erstmal ein Teil der Lösung!

Aber nimm dir Rechtsbeistand!

Und ja ich musste auch Haufen Dokumente und Anträge bearbeiten (nach dem wir ein Teil der Miteigentümer mit rechtlichen Mitteln von ihrer anti Haltung gestoppt hatten)

Ich hab das 2013 schon durch! Hab mir auch 63A gesichert mit eigenem Stromzähler und Anmeldung!
Zuletzt geändert von fabbec am Mo 13. Feb 2017, 01:37, insgesamt 1-mal geändert.
mit eAuto rund um die Welt https://www.nomiev.com/80edays/blog/ oder fb /NoMiEVmobility/

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

Ludego
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Also in dem Fall liegen die Stadtwerke leider auf der richtigen Seite.
Würde aber hier im Notfall runter Regeln.
der Grund wird hier gut erklärt.
Zitat von The Mobility House

"Bei der Installation der Ladestation mit einer Ladeleistung über 12 kW müssen Sie oder Ihr Elektriker eine Genehmigung beim Netzbetreiber einholen.

Ein Elektroauto zieht mit einer Ladeleistung über 12 kW ungewöhnlich viel Strom auf einmal aus dem Stromnetz. Daher muss der Netzbetreiber informiert werden, um Stromausfälle zu vermeiden. Der Genehmigungsprozess variiert von Netzbetreiber zu Netzbetreiber. Am besten, Sie rufen Ihren kurz an und lassen sich die nötigen Unterlagen zuschicken."

Anscheinend ist es bei dir so das es hier Probleme mit dem Stromnetz geben kann, bzw niemand hatte den Versorger informiert, aus diesem Grunde ist es eingentlich vernünftig, das sowas vorher geprüft wird.
Du konntest es nicht Wissen, aber dein Elektriker hätte dich informieren können, aber da ist das Problem das jeder denkt der andere kümmert sich darum.

Nun sollte man die Verordnung, die Früher zum sinnvollen Schutz der Stromversorgung diente, soweit ergänzen, das hier der Netzbetreiber für eine möglichst eine, im Sinne der Elektromobilität, Lösung zu sorgen hat.

Das ist halt das Problem wenn alles geregelt ist, zum einen sind die Sachen sinnvoll, bei technischen Umbrüchen, die es in Zukunft eher mehr als weniger geben wird, sorgen solche Verordnungsleichen für unnötig Hürden.
Gleiches Beispiel war doch auch das man in Österreich für jede Ladesäule in einer Tiefgarage, eine Entlüftung installieren muss/te, weil die Verordnung sich auf die zu dem Zeitpunkt Entstehung, verwendeten Bleiakkus bezog.
Diese können bei Unregelmäßigkeiten während des Aufladens Wasserstoff produzieren, und dieser sollte sich nicht in einer Tiefgarage sammeln.
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Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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Die haben doch nicht geschrieben, dass der Betrieb einer Ladestation nicht zulässig ist sondern nur dass die einen Antrag bzw. Anmeldung haben wollen. Der Elektriker sollte den Antrag stellen und gut ist es. Ablehnen können die den Betrieb nicht denn dafür müssten die Nachweisen, dass der Betrieb die Netzsicherheit bzw. -zuverlässigkeit beeinträchtigt. Also die Formalien erledigen und fertig. Aber 11kW bzw. 16A sollten mehr als ausreichend sein. Für die Abrechnung mit dem AG reicht auch ein geeichter Unterzähler. Da muss kein Zähler von den Stadtwerke installiert werden.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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Moin!
Hier wurden wirklich schlafende Hunde geweckt. :roll:

Tatsächlich ist es so, das größere Stromverbraucher (Dauerlast!) beim EVU anzumelden sind. Da bezieht sich aber nach alzter Sitte eigentlich nur auf feste Installationen. Unsere Elektroautos sind da ein Sonderfall, da die Lasten ortsveränderlich sind und die Leistung auch nur Kurzfristig anliegen.

Die Aufgabe des Elektriker ist es die Belastung des Hausanschluß zu ermitteln. Dazu werden die einzelnen Stromabnehmer mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor zusammen gerechnet. Das Ergebnis stellt dann die notwendige Absicherung durch das EVU dar.

Du solltest Dich mal mit dem Elektriker zusammensetzen. Sicherlich müssen da nur ein paar Papiere nachgereicht werden. Und für Deine nächste Ladesäule nimmst Du gleich ein Produkt mit Abrechnung wie zum Beispiel von NewMotion. Die Stadtwerke sind (wenn es nicht gerade die BEW ist) da im Allgemeinen die falschen Ansprechpartner für so etwas.
Gruß Ingo

Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

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Der Elektriker hat vergessen eine Netzanmeldung zu machen. Formfehler seinerseits!
Was passiert nach einer Netzanmeldung? Der EVU schaut, ob die Anschlussleistung des Netzanschlusses für die neue Last ausreichend ist. Ist sie es schon, alles gut. Ist sie es nicht, muss der Anschlusswert erhöht werden. Dazu wird ein Baukostenzuschlag vom Netzbetreiber je kW Leistung erhoben. Technisch gesehen hängt es von Leitungen und Anschluss ab, ob dieser verstärkt oder muss oder ein Austausch der Sicherungen reicht.
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Re: Stadtwerke Aalen verbieten Betrieb einer Ladestation-Ide

Mento
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Hallo, alle miteinander!

Vielen Dank für Eure Kommentare. Sehr hilfreich.

Ich schau mal, wie sich die Sache weiter entwickelt und halte Euch auf dem Laufenden, sobald es Neues zu berichten gibt. Sollte noch jemand weitere Kommentare und Hinweise haben, gerne!

Ich sehe es schon auch so, dass der örtliche Stromversorger hier seinen Endkunden gegenüber eine Informationspflicht hat, der er selbst bei explizit von ihm ausgetragenen Veranstaltungen zum Thema Elektromobilität (erst kürzlich in der Hochschule) nicht nachkommt. Es muss ja schließlich so etwas wie einen Masterplan geben, um den Umstieg von der Zapfsäule aufs Stromnetz zu bewerkstelligen. Da muss man dich die Bürger mitnehmen und informieren. Nur so kann ja gewährleistet werden, dass der Netzausbau in diesem Bereich geordnet vonstatten geht. Und schließlich will man ja VOR einer Entscheidung zur Installation einer Ladestation wissen, was an Aufwand und Kosten auf einen zukommt und nicht so einen Ärger danach.

Ich hoffe mal nur, dass die irgendwann auch mal meine ursprüngliche Frage beantworten werden ;-)
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